Neubau FIA-Sicherheitszäune an der Nürburgring-Nordschleife nach dem 30. März 2015

Ich bitte um Information:

Wann wurde ein Bauantrag gestellt?
Durch wen wurde ein Bauantrag gestellt?
Wann wurde der Bauantrag genehmigt?
Für den Bau neuer FIA-Zäune an welchen Streckenabschnitten?
Wurden Gutachten betroffener anderer Behörden (z.B. Forstamt) eingeholt?
Gibt es in der evtl. schon erteilten Baugenehmigung irgendwelche Auflagen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Juli 2015
  • Frist
    1. September 2015
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Wilhelm Hahne
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um…
An Kreisverwaltung Ahrweiler Details
Von
Wilhelm Hahne
Betreff
Neubau FIA-Sicherheitszäune an der Nürburgring-Nordschleife nach dem 30. März 2015 [#10880]
Datum
29. Juli 2015 20:04
An
Kreisverwaltung Ahrweiler
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Information: Wann wurde ein Bauantrag gestellt? Durch wen wurde ein Bauantrag gestellt? Wann wurde der Bauantrag genehmigt? Für den Bau neuer FIA-Zäune an welchen Streckenabschnitten? Wurden Gutachten betroffener anderer Behörden (z.B. Forstamt) eingeholt? Gibt es in der evtl. schon erteilten Baugenehmigung irgendwelche Auflagen?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Wilhelm Hahne <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Wilhelm Hahne
Kreisverwaltung Ahrweiler
Ihre Anfrage vom 29.07.2015 Vollzug Informationsrecht; Antrag nach dem Landesumweltinformationsg…
Von
Kreisverwaltung Ahrweiler
Betreff
Neubau FIA-Sicherheitszäune an der Nürburgring-Nordschleife nach dem 30. März 2015 [#10880]
Datum
31. Juli 2015 12:32
Status
Warte auf Antwort
Ihre Anfrage vom 29.07.2015 Vollzug Informationsrecht; Antrag nach dem Landesumweltinformationsgesetz Rheinland-Pfalz- LUIG-), Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) und Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr geehrter Herr Hahne, mit Ihrer o. a. Anfrage über das Onlineportal https://fragdenstaat.de/ vom 29.07.2015, die unter dem Betreff Neubau FIA-Sicherheitszäune an der Nürburgring-Nordschleife nach dem 30. März 2015 [#10880] an uns gerichtet ist, begehren Sie behördliche Informationen zu folgenden Fragen: 1. "Wann wurde ein Bauantrag gestellt?" 2. "Durch wen wurde ein Bauantrag gestellt?" 3. "Wann wurde der Bauantrag genehmigt?" 4. "Für den Bau neuer FIA-Zäune an welchen Streckenabschnitten?" 5. "Wurden Gutachten betroffener anderer Behörden (z. B. Forstamt) eingeholt?" 6. "Gibt es in der evtl. schon erteilten Baugenehmigung irgendwelche Auflagen?". Wir gehen davon aus, dass sich die Fragen zu 4. und 6. auf die Frage zu 3. beziehen. Sollte dies nicht der Fall sein bitten wir um Klarstellung Ihrerseits. Ihr Antrag wird geprüft. Wir werden unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen

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Kreisverwaltung Ahrweiler
Ihre Anfrage vom 29.07.2015 Vollzug Informationsrecht; Antrag nach dem Landesumweltinformationsg…
Von
Kreisverwaltung Ahrweiler
Betreff
AW: Neubau FIA-Sicherheitszäune an der Nürburgring-Nordschleife nach dem 30. März 2015 [#10880]
Datum
26. August 2015 08:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihre Anfrage vom 29.07.2015 Vollzug Informationsrecht; Antrag nach dem Landesumweltinformationsgesetz Rheinland-Pfalz ( LUIG-RLP), Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG-RLP) und Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr geehrter Herr Hahne, Ihre o.g. Anfrage beantworten wir wie folgt: Zu 1.: Es wurden drei Bauanträge gestellt, von denen zwei Bauanträge am 29.05.2015 und ein Bauantrag am 02.06.2015 hier eingangen. Zu 2.: Die Bauanträge wurden von der Capricorn - Nürburgring GmbH gestellt. Zu 3.: Das Genehmigungsverfahren für die drei Bauanträge ist noch nicht abgeschlossen; Baugenehmigungen wurden bislang noch nicht erteilt. Zu 4.: Die Bauanträge für die Zaunanlagen betreffen die Streckenabschnitte "Schwalbenschwanz" (beantragte Zaunlänge = 104 m), "Schwedenkreuz" (beantragte Zaunlänge = 50 m) und "Flugplatz" (beantragte Zaunlänge = 225 m). Zu 5.: Folgende Fachbehörden und -stellen sind an den Genehmigungsverfahren beteiligt: Landesbetrieb Mobilität Immissionsschutzbehörde Untere Naturschutzbehörde In allen drei Genehmigungsverfahren wurde die Vorlage naturschutzrechtlicher Fachbeiträge gefordert. Zu 6.: siehe zu 3. Mit freundlichen Grüßen