Neubaugebiet "Am Weidezehnten"

1. Wann wird das Neubaugebiet "Am Weidezehnten" erschlossen?
2. Gibt es einen Zeitplan, ab wann mit der Bebauung begonnen werden soll? Wenn ja bitte teilen Sie mir diesen mit.
3. Wie wird die Grundstücksvergabe ablaufen?
4. Auf welche Höhe wird sich der qm-Preis bei den Grunstücken belaufen?
5. Wird das Baugebiet durch einen Bauträger oder individuell von den Bauherren bebaut?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. September 2014
  • Frist
    24. Oktober 2014
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann wird…
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Neubaugebiet "Am Weidezehnten" [#7566]
Datum
21. September 2014 15:43
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann wird das Neubaugebiet "Am Weidezehnten" erschlossen? 2. Gibt es einen Zeitplan, ab wann mit der Bebauung begonnen werden soll? Wenn ja bitte teilen Sie mir diesen mit. 3. Wie wird die Grundstücksvergabe ablaufen? 4. Auf welche Höhe wird sich der qm-Preis bei den Grunstücken belaufen? 5. Wird das Baugebiet durch einen Bauträger oder individuell von den Bauherren bebaut?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Mainz
Sehr geehrte Frau Antragsteller/in, Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an das Stadtplanungsamt weitergeleit…
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
Antwort: WG: Neubaugebiet "Am Weidezehnten" [#7566]
Datum
26. September 2014 12:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Antragsteller/in, Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an das Stadtplanungsamt weitergeleitet. Die Stadt Mainz betreibt ausschließlich das Bebauungsplanverfahren "Am Weidezehnten (He 117)". Die von Ihnen gestellten Fragen zum Zeitplan, zur Erschließung, zur Grundstücksvergabe und zur Preisgestaltung kann Ihnen ausschließlich der Projektentwickler beantworten. Ansprechpartner ist Herr Keuler. Seine Kontaktdaten entnehmen Sie bitte untenstehender Auflistung. Herr Heribert Keuler _________________________________ Keuler + Partner Dekan-Laist-Straße 15 55129 Mainz Telefon 06131 270700 Telefax 06131 27070-70 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte versuchen Sie meine Fragen unter Zuhilfenahme Ihres Projektentwicklers zu be…
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: WG: Neubaugebiet "Am Weidezehnten" [#7566]
Datum
4. Oktober 2014 10:22
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte versuchen Sie meine Fragen unter Zuhilfenahme Ihres Projektentwicklers zu beantworten. Ihr Projektentwickler ist eine natürliche Person, der sich die Stadtverwaltung Mainz zur Erfüllung ihrer Aufgaben bedient (§ 2 Abs. 3 LIFG). § 5 Abs. 1 Satz 3 LIFG besagt, dass ich in diesem Fall mein Antrag auf Informationszugang an die zuständige Behörde, also Sie als Stadtverwaltung, richten muss. Bitte beantworten Sie daher meine Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 7566 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Landeshauptstadt Mainz
Sehr geehrter Herr Keuler, anbei erhalten Sie fünf Fragen eines Interessenten / Interessentin, die nicht das Beb…
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
WG: AW: Antwort: WG: Neubaugebiet "Am Weidezehnten" [#7566]
Datum
6. Oktober 2014 14:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Keuler, anbei erhalten Sie fünf Fragen eines Interessenten / Interessentin, die nicht das Bebauungsplanverfahren "He 117" betreffen, sondern ausschließlich die Umsetzung und Vermarktung. Ich hatte die Anfrage bereits beantwortet und bezüglich der Beantwortung der fünf Fragen zur Umsetzung direkt an Sie verwiesen. Da es sich um eine automatisierte Anfrage handelt, kann ich den Interessenten / die Interessentin leider nicht zurückrufen und die Sachlage auf unkompliziertem Weg erläutern. Ich habe die Bitte, dass Sie die Fragen - sofern Sie das zu diesem Zeitpunkt überhaupt können - beantworten und direkt an die beiliegende Mail- Adresse senden, herzlichen Dank. 1. Wann wird das Neubaugebiet "Am Weidezehnten" erschlossen? 2. Gibt es einen Zeitplan, ab wann mit der Bebauung begonnen werden soll? Wenn ja bitte teilen Sie mir diesen mit. 3. Wie wird die Grundstücksvergabe ablaufen? 4. Auf welche Höhe wird sich der qm-Preis bei den Grunstücken belaufen? 5. Wird das Baugebiet durch einen Bauträger oder individuell von den Bauherren bebaut? Mit freundlichen Grüßen