Neubaugebiet "Links den zwanzig Morgen" in Gabsheim

Informationen dahingehend, weshalb das Baugebiet "Links den zwanzig Morgen" in Gabsheim, mutmaßlich nicht zeitnah bebaut werden kann, mit:

- Inhaltlicher Erläuterung eines möglichen Versäumnisses
- Erläuterung der Rechtsgrundlage
- Summe der finanziellen Nachteile für die Ortsgemeinde (Zinsen, Gebühren, späterer Vermarktungszeitpunkt, Rechtsberatungskosten etc.)
- Sachliche Verantwortlichkeit
- Konkrete Rollen der Orts- und Verbandsgemeinde in diesem Konsens

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Januar 2024
  • Frist
    10. Februar 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen dahingehend, weshalb…
An Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Neubaugebiet "Links den zwanzig Morgen" in Gabsheim [#296570]
Datum
8. Januar 2024 11:53
An
Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen dahingehend, weshalb das Baugebiet "Links den zwanzig Morgen" in Gabsheim, mutmaßlich nicht zeitnah bebaut werden kann, mit: - Inhaltlicher Erläuterung eines möglichen Versäumnisses - Erläuterung der Rechtsgrundlage - Summe der finanziellen Nachteile für die Ortsgemeinde (Zinsen, Gebühren, späterer Vermarktungszeitpunkt, Rechtsberatungskosten etc.) - Sachliche Verantwortlichkeit - Konkrete Rollen der Orts- und Verbandsgemeinde in diesem Konsens
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296570 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296570/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt
Sehr << Antragsteller:in >> nachfolgend erhalten Sie die Antwort zu Ihrer Anfrage nach dem LTranspG:…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt
Betreff
AW: Neubaugebiet "Links den zwanzig Morgen" in Gabsheim [#296570]
Datum
15. Januar 2024 14:35
Status
Anfrage abgeschlossen
logo-daefe3c2-b8aa-4350-8228-c2574841772b.jpg
1,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> nachfolgend erhalten Sie die Antwort zu Ihrer Anfrage nach dem LTranspG: Seit 2017 bot der Gesetzgeber mit § 13 b BauGB (Baugesetzbuch) für die Entwicklung von Baugebieten im Außenbereich, die an den Innenbereich grenzen, verschiedene Erleichterungen an, z.B. nur noch eine Bürger- und Behördenbeteiligung, Verzicht auf Umweltprüfung, Umweltbericht und Monitoring (Beobachtung der Umweltauswirkungen bei Durchführung des Projektes), mit Ausnahme des Artenschutzes keine Erforderlichkeit von Ausgleichsflächen und -maßnahmen. Außerdem war eine Entwicklung aus dem FNP gemäß § 8 (2) BauGB und damit im hiesigen Fall ein Änderungsverfahren für den FNP nicht erforderlich; dieser war lediglich im Wege der Berichtigung redaktionell anzupassen. Insgesamt konnten die Kommunen somit Bebauungspläne mit geringerem Zeit- und Kostenaufwand aufstellen. Der Ortsgemeinderat Gabsheim hatte am 25.10.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Links den Zwanzig Morgen" gefasst. Das Aufstellungsverfahren erfolgte gemäß § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren. Der Satzungsbeschluss wurde dann fristgerecht am 18.07.2022 gefasst, die Rechtskraft trat mit Bekanntmachung am 18.08.2022 ein. Mit Urteil vom 18.07.2023 (4 CN 3.22) hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass § 13 b BauGB mit Unionsrecht unvereinbar ist. Somit sind bundesweit alle im Verfahren nach § 13 b BauGB befindlichen Bebauungspläne unwirksam bzw. die Verfahren dürfen nicht mehr fortgeführt werden. Mit Schreiben vom 11.08.2023 wurde der B-Plan vom BUND gerügt, also vor Ablauf der Jahresfrist seit Bekanntmachung des B-Planes. Der Gesetzgeber hat mittlerweile Heilungsvorschriften erlassen, wonach für diesen Fall zunächst eine Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt werden muss. Erst dann kann der weitere Verfahrensverlauf entschieden werden. Dies ist der aktuelle Sachstand. Ob und in welcher Höhe finanzielle Nachteile für die Ortsgemeinde entstehen, kann derzeit nicht beurteilt werden. Sollten Sie Fragen haben steht Ihnen Herr Neumann oder Herr Weckmüller gerne zu Verfügung. Freundliche Grüße

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Guten Morgen << Antragsteller:in >> herzlichen Dank für Ihre Mühe, hinsichtlich meiner beiden Anfrage…
An Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Neubaugebiet "Links den zwanzig Morgen" in Gabsheim [#296570]
Datum
22. Januar 2024 10:28
An
Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Morgen << Antragsteller:in >> herzlichen Dank für Ihre Mühe, hinsichtlich meiner beiden Anfragen zum Neubaugebiet "Links den zwanzig Morgen" in Gabsheim. Beste Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296570 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296570/