Neubebauung in Köln Roggendorf/Thenhoven

Informationen, Bauunterlagen, Lärmschutz, Verkehrsaufkommen und der neuen Verkehrsplanung zur Neubebauung in Köln Roggendorf/Thenhoven Baptiststr.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. November 2019
  • Frist
    6. Dezember 2019
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Köln Details
Von
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Betreff
Neubebauung in Köln Roggendorf/Thenhoven [#169696]
Datum
2. November 2019 19:33
An
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen, Bauunterlagen, Lärmschutz, Verkehrsaufkommen und der neuen Verkehrsplanung zur Neubebauung in Köln Roggendorf/Thenhoven Baptiststr.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Köln
Sehr geehrteAntragsteller/in für Ihre u.a. Anfrage ist der BLB NRW nicht zuständig. Bitte wenden Sie sich an die …
Von
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Köln
Betreff
WG: Neubebauung in Köln Roggendorf/Thenhoven [#169696]
Datum
4. November 2019 16:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in für Ihre u.a. Anfrage ist der BLB NRW nicht zuständig. Bitte wenden Sie sich an die Stadt Köln. https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/bebauungsplaene/67268/index.html Freundliche Grüße