Neuberechnung Grad der Behinderung

Ich möchte gern die Handlungsanweisung einsehen, anhand derer Sachbearbeiter Ihres Ministeriums Anträge auf Neuberechnung, bzw. Verschlimmerung eines GdB trotz einschlägiger und aussagekräftiger Befunde von Haus- und Fachärzten negativ bescheiden und Ablehnungsbescheide versenden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Mai 2023
  • Frist
    6. Juni 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Neuberechnung Grad der Behinderung [#277962]
Datum
3. Mai 2023 23:46
An
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte gern die Handlungsanweisung einsehen, anhand derer Sachbearbeiter Ihres Ministeriums Anträge auf Neuberechnung, bzw. Verschlimmerung eines GdB trotz einschlägiger und aussagekräftiger Befunde von Haus- und Fachärzten negativ bescheiden und Ablehnungsbescheide versenden.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277962 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277962/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Anfragenr: 277962 Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie die späte Antwort auf Ihre Frag…
Von
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Betreff
Anfragenr: 277962
Datum
15. Juni 2023 11:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie die späte Antwort auf Ihre Frage. Die Frage beantworte ich mit einem Verweis auf die zugrunde liegenden Regularien: http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/anhaltspunkte-gutachter.pdf?__blob=publicationFile Die Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) geben die Maßstäbe vor, die bei allen versorgungsärztlichen Begutachtungen zu beachten sind. Mit freundlichen Grüßen