Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
Guten Tag,
der Einfachheit halber fügen wir unsere Antworten direkt in Ihren
Fragenkatalog ein.
Freundliche Grüße
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Studierendenwerk Kaiserslautern
Anstalt des öffentlichen Rechts
Geschäftsführer Marco Zimmer
Erwin-Schrödinger-Straße 30
<< Adresse entfernt >>
www.studwerk-kl.de <
http://www.studwerk-kl.de/>
USt-Nr. 19/660/03419
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Am 05.07.2023 um 10:02 schrieb
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> [#283223]:
> Antrag nach dem LTranspG, VIG
>
> Guten Tag,
>
> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1* Die Dokumentation der Essenszahlen in der "Abendmensa" in der KW26?
Wie war der jeweilige Tagesumsatz?
Wir gehen davon aus, dass Sie mit Essenszahlen in der "Abendmensa" die
der Verkaufsstelle "Dein Abendbrot" meinen.
Die Neueröffnung erfolgte in KW 26 am Mittwoch, 28. Juni 2023.
Die Umsätze in dieser Woche stellen sich wie folgt dar:
28.06.2023: Kassenvorgänge: 170, Tagesumsatz: 502 EUR
29.06.2023: Kassenvorgänge: 155, Tagesumsatz: 445 EUR
30.06.2023: geschlossen
2* Bitte senden Sie mir alle Unterlagen (z. B. Besprechungsprotokolle,
Handreichungen, Berechnungsgrundlagen, Kommunikation) zur neuen
Abendmensa "Dein Abendbrot" zu.
Die Idee eines Versuchs, die Studierenden auch am späten Nachmittag und
in den Abendstunden mit einem günstigen und gesunden Essensangebot zu
versorgen, entwickelte sich während der Corona-Pandemie.
Konkrete Pläne, Besprechungsprotokolle, Unterlagen von der Entstehung
bis zur Verwirklichung usw. gibt es nicht.
3* Aus welchen Gründen konnte diese nicht im Rahmen des Atriums
realisiert werden?
Die Abendmensa war ursprünglich im Atrium installiert. Es gab warme
Mahlzeiten, die extra in der Atrium-Küche am Nachmittag zubereitet und
später verkauft wurden. Hierfür mussten mindestens fünf Personen
beschäftigt werden.
Für die Beheizung/Belüftung des riesigen Gastraums sowie der
Toilettenanlage wird viel Energie benötigt, die dem Studierendenwerk in
Rechnung gestellt wird und deshalb in die Preiskalkulation einbezogen
werden muss. Gleiches gilt für die weiteren Personalkosten, die für die
tägliche Reinigung aufgewendet werden müssen.
4* Welche Kosten sind für die Konzeption, Planung und Realisierung
entstanden? Welches Budget wurde eingeplant?
"Konzeption" und "Planung" erfolgten intern (siehe Antwort zu 2*).
Für die Realisierung sind Kosten in Höhe von 59.400 EUR entstanden,
welche im angedachten Budget lagen.
5* Durch wen werden die Kosten getragen?
Das Land Rheinland-Pfalz hat dem Studierendenwerk für das Jahr 2023
einen Investitionszuschuss für die hochschulgastronomischen
Einrichtungen bewilligt.
Gab es Fördermittel die für eine "normale Abendmensa" nicht möglich
gewesen wären?
Diese Fördermittel dürfen laut Bewilligungsbescheid nicht für Energie-
und Personalkosten oder Lebensmittel eingesetzt werden.
6* Wie groß ist der bisherige, kurzfristige und langfristige
Personalaufwand für die Realisation des neuen Konzepts?
Für den Betrieb ist der Einsatz einer Person, eingruppiert in EG 3 TV-L,
ausreichend.
Langfristig könnte der Betrieb auch durch Automaten umgesetzt werden.
7* Wurde eine Umfrage oder Befragung der relevanten Peergroup durchgeführt?
Nein.
8* Kommen für die Realisierung der von "Dein Abendbrot" Sozialbeiträge
der Studierenden zum Einsatz?
Nein, siehe 5*.
9* Welche Alternativen wurden geprüft? Wieso war "Dein Abendbrot"
schlussendlich die wirtschaftlichste Entscheidung?
Die Raumgröße, die Kompaktheit, der Standort und der Zufall, dass der
Raum durch die Kündigung des Mieters zur Verfügung stand, waren
ausschlaggebend. Es gab keine vergleichbare Alternative dazu.
Für das Studierendenwerk ist der Raum mietfrei.
10* Fand eine Beteiligung der Studierendenschaft statt?
Nein.
11* Bei welcher Sitzung hat der Verwaltungsrat über diese strukturrelle
Neuausrichtung des Essensangebots beraten und entschieden? Bitte senden
Sie mir auch den entsprechenden Auszug aus dem Sitzungsprotokoll zu.
Die Geschäftsführung und die Abteilung Hochschulgastronomie haben den
Verwaltungsrat über die Möglichkeit, die freiwerdenden Räume selbst zu
nutzen, in der Sitzung am 13.12.2022 informiert.
Die Verwaltungsratssitzungen sind nicht öffentlich.
12* Durch wen wurde das vorherige Mietverhältnis für die Räumlichkeiten
von "Dein Abendbrot" gekündigt?
Durch den Mieter.
13* Wieso wurde eine Realisierung im (neu renovierten und für
selbstversorgung optimierten) Bistro 36 verworfen?
Das Studierendenwerk ist bestrebt, sein Speisenangebot permanent im
Sinne der Studierenden zu optimieren.
Die Ergebnisse der repräsentativen Umfrage des AStA aus dem Jahr 2021
zur /Auswahl in der Mensa/ zeigten den Wunsch vieler Studierenden nach
Ausweitung des veganen und vegetarischen Essensangebots möglichst in
Bioqualität. Dem wurde mit dem neuen Angebot im Bistro 36 Rechnung
getragen.
Die starke Nachfrage führte dazu, dass immer mehr Gerätschaften für die
Produktion vor Ort angeschafft werden mussten, die jedoch aufgrund ihrer
Vielzahl und Größe außerhalb der abschließbaren Räumlichkeiten
abgestellt werden mussten. Zusätzlich würden die wesentlich höheren
Energiekosten für das Bistro 36 im Vergleich zu "Dein Abendbrot" das
Budget des Studierendenwerks mehr belasten.
Unsere Flexibilität lässt es zu, dass wir das derzeitige Konzept mit
etwas Vorlauf jederzeit anpassen könnten.
14* Fand eine Beratung durch dritte statt? Falls ja: Welche Kosten sind
hierbei entstanden? Gab es hier eine Ausschreibung?
Eine explizite Beratung für "Dein Abendbrot" fand nicht statt.
15* Wieso wurden sich gegen Sitzplätze entschieden?
Siehe Antwort zu 3*.
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Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2
Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur
Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG),
soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte
ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand
sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw.
Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen
sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht
bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege
kostenfrei gewähren können.
Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten,
unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder
Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3
Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die
erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines
Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn
an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu
unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten
an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte
Sie um eine Empfangsbestätigung bitten.
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Anfragenr: 283223
Antwort an:
<<E-Mail-Adresse>>
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