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Neue Gartenstadt Öjendorf

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG

Guten Tag,

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

Mich interessiert, wann (Zeitpunkt) der geplante Baubeginn für die Neue Gartenstadt in Hamburg-Öjendorf ist. Hierzu konnte ich keine Informationen finden. Falls Sie dafür nicht zuständig sein sollten, bitte ich Sie um Weiterleitung meiner Anfrage an die zuständige Behörde, vielen Dank dafür.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Juli 2023
  • Frist
    5. August 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Neue Gartenstadt Öjendorf [#283026]
Datum
3. Juli 2023 11:28
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: Mich interessiert, wann (Zeitpunkt) der geplante Baubeginn für die Neue Gartenstadt in Hamburg-Öjendorf ist. Hierzu konnte ich keine Informationen finden. Falls Sie dafür nicht zuständig sein sollten, bitte ich Sie um Weiterleitung meiner Anfrage an die zuständige Behörde, vielen Dank dafür. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283026 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283026/
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BSW Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BSW
Datum
3. Juli 2023 11:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Nachricht oder Anfrage an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter www.hamburg.de/bsw/ ( http://www.hamburg.de/bsw/ ) ( http://www.hamburg.de/bsw/ )unter dem Stichwort „Datenschutzerklärung der BSW ( https://www.hamburg.de/contentblob/11119062/fcc850d31f0d2d6a0a3f815a5aeb9795/data/datenschutzerklaerung-bsw.pdf )“ ( https://www.hamburg.de/contentblob/11119062/fcc850d31f0d2d6a0a3f815a5aeb9795/data/datenschutzerklaerung-bsw.pdf ) zusammengestellt. Den Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Sie bereits gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie diese E-Mail als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BSW [#283026] Guten Tag, ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir ggf.…
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BSW [#283026]
Datum
3. Juli 2023 12:52
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir ggf. Kopien von Lageplänen der Neuen Gartenstadt Öjendorf oder auch Kopien von Bauplänen im Rahmen meiner Anfrage zur Verfügung stellen können. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 283026 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283026/
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BSW Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BSW
Datum
3. Juli 2023 13:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Nachricht oder Anfrage an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter www.hamburg.de/bsw/ ( http://www.hamburg.de/bsw/ ) ( http://www.hamburg.de/bsw/ )unter dem Stichwort „Datenschutzerklärung der BSW ( https://www.hamburg.de/contentblob/11119062/fcc850d31f0d2d6a0a3f815a5aeb9795/data/datenschutzerklaerung-bsw.pdf )“ ( https://www.hamburg.de/contentblob/11119062/fcc850d31f0d2d6a0a3f815a5aeb9795/data/datenschutzerklaerung-bsw.pdf ) zusammengestellt. Den Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Sie bereits gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie diese E-Mail als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr << Antragsteller:in >> der Senat verfolgt mit seinem Konzept „Stromaufwärts an Elbe und Bille – W…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: [EXTERN] Neue Gartenstadt Öjendorf [#283026]
Datum
6. Juli 2023 10:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> der Senat verfolgt mit seinem Konzept „Stromaufwärts an Elbe und Bille – Wohnen und urbane Produktion in HamburgOst“ das Ziel, die bestehenden Quartiere im Hamburger Osten weiterzuentwickeln und mit Wohnungsneubau zu ergänzen. Die Leitgedanken des Konzepts werden in elf Fokusräumen konkretisiert. Für den Fokusraum Billstedt/Öjendorf stellt die geplante „Neue Gartenstadt Öjendorf“ ein bedeutsames Wohnungsbauvorhaben dar. Auf heute vorwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen soll ein Quartier in enger Nachbarschaft zum Öjendorfer Park mit ca. 2.200 Wohneinheiten entstehen. Die Landschaftsachse Horner Geest ist Teil des zu betrachtenden Entwicklungsraums. Ziel ist eine Quartiersentwicklung, die die Landschaftsachse Horner Geest integriert und eine hohe Qualität der Freiräume in Zusammenhang mit dem Wohnungsbauvorhaben entwickelt. In der Gartenstadt Öjendorf soll eine Mischung unterschiedlicher Wohnformen, nicht-störenden gewerblichen Arbeitsstätten ergänzt durch soziale Infrastruktur entstehen. Die Projektentwicklung wird durch private Partner (Konsortialpartner) mit der Beteiligung der städtischen Wohnungsbaugesellschaft (SAGA Unternehmensgruppe) erfolgen. Für die Entwicklung der neuen Gartenstadt Öjendorf muss neues Planungsrecht geschaffen werden. Dabei ist die gemeinsame Bearbeitung der weiteren Planungsschritte durch die Konsortialpartner, der beteiligten Fachbehörden und dem Bezirk Hamburg-Mitte vorgesehen. Die Federführung für dieses Bebauungsplanverfahren liegt dabei beim Bezirksamt Hamburg-Mitte. Das Bebauungsplanverfahren wird voraussichtlich im Jahr 2024 starten. Nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens kann mit den Erschließungsarbeiten und in der Folge mit dem Hochbau begonnen werden. In dem Senatskonzept „Stromaufwärts an Elbe und Bille“ wurden bereits erste Visionen für eine mögliche Entwicklung im Typus einer neuen Gartenstadt skizziert. Sie finden das gesamte Konzept im Internet unter https://www.hamburg.de/stromaufwaerts/.<https://www.hamburg.de/stromaufwaerts/> Konkrete Informationen über die Neue Gartenstadt Öjendorf sowie einen Lageplan des städtebaulichen Konzeptes finden sie unter Start - Neue Gartenstadt Öjendorf (neuegartenstadtoejendorf.de)<https://neuegartenstadtoejendorf.de/>. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Ich bedanke mich für Ihre schnelle Antwort und die Informationen. Mit freundlichen Grüßen Anfragen…
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Neue Gartenstadt Öjendorf [#283026]
Datum
6. Juli 2023 11:13
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ich bedanke mich für Ihre schnelle Antwort und die Informationen. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 283026 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283026/

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Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BSW Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BSW
Datum
6. Juli 2023 11:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Nachricht oder Anfrage an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter www.hamburg.de/bsw/ ( http://www.hamburg.de/bsw/ ) ( http://www.hamburg.de/bsw/ )unter dem Stichwort „Datenschutzerklärung der BSW ( https://www.hamburg.de/contentblob/11119062/fcc850d31f0d2d6a0a3f815a5aeb9795/data/datenschutzerklaerung-bsw.pdf )“ ( https://www.hamburg.de/contentblob/11119062/fcc850d31f0d2d6a0a3f815a5aeb9795/data/datenschutzerklaerung-bsw.pdf ) zusammengestellt. Den Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Sie bereits gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie diese E-Mail als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.