Neue IBAN ab 1.01.2023 für den Rundfunkbeitrag

Im Internet kursiert Information, dass ab 1.01.2023 die IBAN für den Rundfunkbeitrag geändert wurde.

In welchem Dokument wurde die alte und die neue IBAN für die Zahlung des Rundfunkbeitrags veröffentlicht? Bitte schicken Sie mir diesen Dokument.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Januar 2023
  • Frist
    11. Februar 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Int…
An Rundfunk Berlin-Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Neue IBAN ab 1.01.2023 für den Rundfunkbeitrag [#267213]
Datum
7. Januar 2023 17:41
An
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Internet kursiert Information, dass ab 1.01.2023 die IBAN für den Rundfunkbeitrag geändert wurde. In welchem Dokument wurde die alte und die neue IBAN für die Zahlung des Rundfunkbeitrags veröffentlicht? Bitte schicken Sie mir diesen Dokument.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267213 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267213/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Rundfunk Berlin-Brandenburg
(No Reply) Vielen Dank für Ihre E-Mail an den rbb Guten Tag, sehr geehrte Zuschauerin, sehr geehrter Zuschauer, Gu…
Von
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Betreff
(No Reply) Vielen Dank für Ihre E-Mail an den rbb
Datum
7. Januar 2023 17:42
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Guten Tag, sehr geehrte Zuschauerin, sehr geehrter Zuschauer, Guten Tag, sehr geehrte Hörerin, sehr geehrter Hörer, vielen Dank für Ihr Interesse am Programm des rbb. Wir sind bemüht Ihr Anliegen so schnell wie möglich zu bearbeiten. Bitte beachten Sie: Unaufgefordert eingereichte Manuskripte oder Pressemitteilungen werden von uns automatisch gelöscht. Beleidigende oder anonyme bzw. namentlich nicht gekennzeichnete E-Mails werden nicht bearbeitet. Wir bitten um Verständnis, dass wir nicht alle Anfragen beantworten können. Alle E-Mails werden gelesen und bearbeitet und an die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner weitergeleitet. Freundliche Grüße
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Sehr << Antragsteller:in >> am 07.01.2023 fragten Sie, ob es stimme, dass ab dem 01.01.2023 die IBAN…
Von
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Betreff
Neue IBAN ab 1.01.2023 für den Rundfunkbeitrag [#267213]
Datum
10. Februar 2023 19:19
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
2,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> am 07.01.2023 fragten Sie, ob es stimme, dass ab dem 01.01.2023 die IBAN für den Rundfunkbeitrag geändert worden sei. Wir verstehen Ihre Anfrage dahin gehend, dass Sie mit der IBAN des "Rundfunkbeitrages" das gemeinsame Konto aller Landesrundfunkanstalten meinen. Diese IBAN wurde geändert und lautet DE07 5005 0000 0000 3456 78. Für den rbb wurde die IBAN ebenfalls geändert; sie lautet nun IBAN: DE85 5005 0000 0000 2345 67. Dies ist unter der öffentlich zugänglichen Website https://www.rundfunkbeitrag.de/presse_und_aktuelles/hinweise/aenderungen_bei_der_bankverbindung_von_ndr_rbb_und_dem_gemeinsamen_konto_aller_rundfunkanstalten/index_ger.html seit Oktober 2022 einsehbar. Sie können die neue Bankverbindung auch den Schreiben des Beitragsservice entnehmen. Auf Zahlungsaufforderungen und den anhängenden Überweisungsträgern werden die neuen Bankdaten ebenfalls angegeben. Viele Grüße

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für die Information. Gibt es ein Dokument, wo die Prozedur der IBAN-Änderung (Grund der Ä…
An Rundfunk Berlin-Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Neue IBAN ab 1.01.2023 für den Rundfunkbeitrag [#267213]
Datum
10. Februar 2023 19:51
An
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Information. Gibt es ein Dokument, wo die Prozedur der IBAN-Änderung (Grund der Änderung, Vorgehensweise der Veröffentlichung) beschrieben wird? Sie schreiben zwar, dass man im Internet die Änderung einsehen kann, im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) wird Internet aber gar nicht erwähnt. Außerdem steht auf der Seite rundfunkbeitrag.de unter Nutzungshinweise --> Haftungsausschluss folgende Information: "Die Angaben auf dieser Website erfolgen ausschließ­lich zu allgemeinen Informations­zwecken. Der Beitrags­service von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio prüft und aktualisiert die Informationen auf dieser Website regel­mäßig. Gleich­wohl kann keine Gewähr für die Aktualität, Richtig­keit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen über­nommen werden." Will man sich zum Rundfunkbeitrag nicht allgemein informieren, sondern braucht verlässliche Information (schließlich geht es um Geld), scheidet die Seite rundfunkbeitrag.de aus. Es müssen mindestens 2 Dokumente existieren: 1. mit Beschreibung der Prozedur der IBAN-Änderung und wie der Beitragszahler darüber informiert wird, und 2. konkreter Beschluss die IBAN zu ändern. Können Sie mir diese Dokumente schicken, oder wenigstens mitteilen , wie sie heißen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267213 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267213/