Neue Lehramtszugangsverordnung Studium Sonderpädagogik am Berufskolleg

Das Ministerium beschließt: Studium für die Förderschwerpunkte ES (Emotionale und soziale Entwicklung) und LE (Lernen) für das Lehramt an Berufskollegs nicht mehr möglich WARUM?
Seid über 30 Jahren gibt es den Studiengang Sek II und der Bedarf an Sonderpädagogen am Berufskolleg ist deutlich gestiegen und damit auch die Zahl der Einstellungen. Ist unsere sonderpädagogische Expertise plötzlich nichts mehr wert? Frau Gehbauer scheint in keinster Form zu wissen was wir leisten, dies ist aus der Begründung heraus zu lesen, warum befragt sie nicht die Experten die sich auskennen?

Ist das die Umsetzung der UN-Konvention aus Sicht der Ministerin? Hört Inklusion nach der Sekundarstufe 1 einfach auf und damit auch die Notwendigkeit fachliche Expertise zu vermitteln?
Die Landesregierung hat die Berufliche Bildung als schulpolitischen Schwerpunkt ausgerufen – nur für die Schüler*innen die keine Förderung benötigen? Wie finden junge Menschen mit Handicap ihren Weg ins Berufsleben?
Warum wurde die Expertise der Verbände, Universitäten, Schulleitungen, Fachleitungen vom ZfsL, Dezernate … vor der Abstimmung nicht eingeholt? Wer wurde überhaupt informiert und welchen Anlass gab es das Studium abzuschaffen? Warum hatte die Stellungnahme von vlbs und der GEW keine Wirkung?

Stand der Sonderpädagogik am Berufskolleg
Warum braucht das Berufskolleg speziell ausgebildete Förderpädagogen*innen? Was leistet die Sonderpädagogik am Berufskolleg und worin liegt der Unterschied zu den Schulformen der Sek I? Wir haben Anworten, warum wurden diese nicht vor der Abstimmung abgefragt?
Wer wird zukünftig die besonders große Vielfalt am Berufskolleg fördern? Die vielen Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt „Emotional-Soziale Entwicklung“ und/ oder „Lernen“ und unterschiedlichen Schulabschlüsse (Förderschulabschluss, kein Abschluss, Abschluss nach Klasse 9, 10 mit und ohne Qualifikation) aus unterschiedlichen Schulformen. Daraus ergibt sich eine extreme Heterogenität verbunden mit der Herausforderung, auf unterschiedlichen Niveaustufen individuell zu differenzieren und zu fördern.
Das System Berufskolleg, einschließlich des Berufsbildungswerks unterscheidet sich deutlich von den der Förderschulen und benötigt daher auch eine spezielle Ausbildung und Einarbeitung in eine Vielzahl von Bildungsgängen mit unterschiedlichem Förderbedarf (Berufsausbildung nach §66 BBiG Absatz 1 für junge Erwachsene mit festgestellten Lernschwierigkeiten bzw. Lernbehinderungen. Ausbildungsvorbereitung für Schüler*innen, die oft keinen Abschluss haben und sonderpädagogischen Förderbedarf mitbringen, auch wenn dieser nicht mehr fortgeschrieben werden darf, ist dieser dennoch vorhanden). Am Berufskolleg wird Inklusion gelebt, es gibt daher auch sonderpädagogischen Förderbedarf in den unterschiedlichsten schulischen und dualen Ausbildungsgängen. Hier wird die Expertise der Sonderpädagogen benötigt, um u. a. Förderplangespräche zu führen, Anträge zu Schulbegleitung und spezielle Unterstützung zu stellen und zu beraten.
Am Bk gibt es Ausbildungsberufe für Schüler*innen mit Behinderungen nach §66 BBiG/§42r HwO. Es handelt sich um eine Vielzahl von Fachpraktiker*in Ausbildungen unterschiedlicher Fachrichtungen. Sollten hier nicht auch Fachkräfte ausbilden?
Es gibt zu wenig Lehrer*innen mit der Qualifizierung in Sonderpädagogik. Die Ju-gendlichen benötigen ganzheitliche Beratung, Begleitung und Unterstützung in ihrer persönlichen, schulischen und beruflichen Entwicklung.
Am Berufskolleg werden andere Ziele verfolgt: und konzeptionell anders gearbeitet, z. B. gibt es das Lernfeldkonzept. Die Ausgestaltung der Lernsituationen muss entsprechend der Lerngruppen und ihren Förderbedarf angepasst werden.
Wer soll den Unterrichtsmehrbedarf zukünftig abdecken, wenn es hierfür keine speziell ausgebildeten Sonderpädagogen mehr gibt?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. August 2021
  • Frist
    29. September 2021
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Heike Trojan
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Ministerium b…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Heike Trojan
Betreff
Neue Lehramtszugangsverordnung Studium Sonderpädagogik am Berufskolleg [#227430]
Datum
27. August 2021 11:08
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Ministerium beschließt: Studium für die Förderschwerpunkte ES (Emotionale und soziale Entwicklung) und LE (Lernen) für das Lehramt an Berufskollegs nicht mehr möglich WARUM? Seid über 30 Jahren gibt es den Studiengang Sek II und der Bedarf an Sonderpädagogen am Berufskolleg ist deutlich gestiegen und damit auch die Zahl der Einstellungen. Ist unsere sonderpädagogische Expertise plötzlich nichts mehr wert? Frau Gehbauer scheint in keinster Form zu wissen was wir leisten, dies ist aus der Begründung heraus zu lesen, warum befragt sie nicht die Experten die sich auskennen? Ist das die Umsetzung der UN-Konvention aus Sicht der Ministerin? Hört Inklusion nach der Sekundarstufe 1 einfach auf und damit auch die Notwendigkeit fachliche Expertise zu vermitteln? Die Landesregierung hat die Berufliche Bildung als schulpolitischen Schwerpunkt ausgerufen – nur für die Schüler*innen die keine Förderung benötigen? Wie finden junge Menschen mit Handicap ihren Weg ins Berufsleben? Warum wurde die Expertise der Verbände, Universitäten, Schulleitungen, Fachleitungen vom ZfsL, Dezernate … vor der Abstimmung nicht eingeholt? Wer wurde überhaupt informiert und welchen Anlass gab es das Studium abzuschaffen? Warum hatte die Stellungnahme von vlbs und der GEW keine Wirkung? Stand der Sonderpädagogik am Berufskolleg Warum braucht das Berufskolleg speziell ausgebildete Förderpädagogen*innen? Was leistet die Sonderpädagogik am Berufskolleg und worin liegt der Unterschied zu den Schulformen der Sek I? Wir haben Anworten, warum wurden diese nicht vor der Abstimmung abgefragt? Wer wird zukünftig die besonders große Vielfalt am Berufskolleg fördern? Die vielen Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt „Emotional-Soziale Entwicklung“ und/ oder „Lernen“ und unterschiedlichen Schulabschlüsse (Förderschulabschluss, kein Abschluss, Abschluss nach Klasse 9, 10 mit und ohne Qualifikation) aus unterschiedlichen Schulformen. Daraus ergibt sich eine extreme Heterogenität verbunden mit der Herausforderung, auf unterschiedlichen Niveaustufen individuell zu differenzieren und zu fördern. Das System Berufskolleg, einschließlich des Berufsbildungswerks unterscheidet sich deutlich von den der Förderschulen und benötigt daher auch eine spezielle Ausbildung und Einarbeitung in eine Vielzahl von Bildungsgängen mit unterschiedlichem Förderbedarf (Berufsausbildung nach §66 BBiG Absatz 1 für junge Erwachsene mit festgestellten Lernschwierigkeiten bzw. Lernbehinderungen. Ausbildungsvorbereitung für Schüler*innen, die oft keinen Abschluss haben und sonderpädagogischen Förderbedarf mitbringen, auch wenn dieser nicht mehr fortgeschrieben werden darf, ist dieser dennoch vorhanden). Am Berufskolleg wird Inklusion gelebt, es gibt daher auch sonderpädagogischen Förderbedarf in den unterschiedlichsten schulischen und dualen Ausbildungsgängen. Hier wird die Expertise der Sonderpädagogen benötigt, um u. a. Förderplangespräche zu führen, Anträge zu Schulbegleitung und spezielle Unterstützung zu stellen und zu beraten. Am Bk gibt es Ausbildungsberufe für Schüler*innen mit Behinderungen nach §66 BBiG/§42r HwO. Es handelt sich um eine Vielzahl von Fachpraktiker*in Ausbildungen unterschiedlicher Fachrichtungen. Sollten hier nicht auch Fachkräfte ausbilden? Es gibt zu wenig Lehrer*innen mit der Qualifizierung in Sonderpädagogik. Die Ju-gendlichen benötigen ganzheitliche Beratung, Begleitung und Unterstützung in ihrer persönlichen, schulischen und beruflichen Entwicklung. Am Berufskolleg werden andere Ziele verfolgt: und konzeptionell anders gearbeitet, z. B. gibt es das Lernfeldkonzept. Die Ausgestaltung der Lernsituationen muss entsprechend der Lerngruppen und ihren Förderbedarf angepasst werden. Wer soll den Unterrichtsmehrbedarf zukünftig abdecken, wenn es hierfür keine speziell ausgebildeten Sonderpädagogen mehr gibt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Heike Trojan Anfragenr: 227430 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227430/ Postanschrift Heike Trojan << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Heike Trojan
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihre Mail vom 27. August 2021 Sehr geehrte Frau Trojan, vielen Dank für Ihre Mail vom 27. August 2021. Bei Ihrer…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihre Mail vom 27. August 2021
Datum
30. August 2021 08:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Trojan, vielen Dank für Ihre Mail vom 27. August 2021. Bei Ihrer Anfrage handelt es sich nicht um eine IFG-Anfrage, sondern um eine Anfrage, die in den Bereich des Bürgerservice fällt. Derzeit erreichen uns zahlreiche Zuschriften von Bürgerinnen und Bürgern. Bezüglich einer Antwort möchten wir Sie deshalb um Geduld bitten. Wir bitten um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr geehrte Frau Trojan, vielen Dank für Ihre Anfrage über fragdenstaat.de, die dem Bundesministerium für Bildun…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Neue Lehramtszugangsverordnung Studium Sonderpädagogik am Berufskolleg [#227430]
Datum
24. September 2021 09:22
Status
Sehr geehrte Frau Trojan, vielen Dank für Ihre Anfrage über fragdenstaat.de, die dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zur Beantwortung übergeben wurde. Das BMBF kann hier jedoch leider nicht weiterhelfen, da Ihre Anfrage sich an das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen richtet, in dessen Zuständigkeit die Änderung der Lehramtszugangsverordnung fällt. Ich muss Sie daher leider bitten, sich an das dortige Ministerium zu wenden: Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 40221 Düsseldorf <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen