Neue Mietpreisbremse (Entwurf) -- Pflichtangaben (Baujahr, Größe) -- ungerechter Festbetrag - besser prozentualer Anstieg

1) Den derzeit aktuellen Entwurf zur neuen Mietpreisbremse vom 10. Juli 2018
laut
https://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/1394986/justizministerin-barley-schwaecht-entwurf-zur-neuen-mietpreisbremse-ab

2) Der Mieter kann u.a. nur die ortsübliche Netto-Basis-Miete ermitteln, wenn er zunächst die Größe und das Baujahr der Wohnung kennt.

Muss der Vermieter derzeit bzw. nach dem o.g. Entwurf vorgenannte Informationen obligatorisch VOR einer gezielten Datensammlung von Interessenten bekanntgeben; z.B. im Rahmen der Wohnungsinserate?

3) Ist die unsoziale Festbetragsregelung, Erhöhung um 3 €/qm in X-Jahren immer noch im Entwurf enthalten?

Bei einer Basismiete von 6 €/qm entspricht dies einer Steigerung von 50 Prozent, d.h. bei einer eher sozial schwachen Klientel;
bei schon hohen 15 €/qm bei einer reichen Klientel wären es nur 20 Prozent.

Sozial ausgewogen geht anders!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Juli 2018
  • Frist
    14. August 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Den derzeit a…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Neue Mietpreisbremse (Entwurf) -- Pflichtangaben (Baujahr, Größe) -- ungerechter Festbetrag - besser prozentualer Anstieg [#31854]
Datum
12. Juli 2018 14:11
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Den derzeit aktuellen Entwurf zur neuen Mietpreisbremse vom 10. Juli 2018 laut https://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/1394986/justizministerin-barley-schwaecht-entwurf-zur-neuen-mietpreisbremse-ab 2) Der Mieter kann u.a. nur die ortsübliche Netto-Basis-Miete ermitteln, wenn er zunächst die Größe und das Baujahr der Wohnung kennt. Muss der Vermieter derzeit bzw. nach dem o.g. Entwurf vorgenannte Informationen obligatorisch VOR einer gezielten Datensammlung von Interessenten bekanntgeben; z.B. im Rahmen der Wohnungsinserate? 3) Ist die unsoziale Festbetragsregelung, Erhöhung um 3 €/qm in X-Jahren immer noch im Entwurf enthalten? Bei einer Basismiete von 6 €/qm entspricht dies einer Steigerung von 50 Prozent, d.h. bei einer eher sozial schwachen Klientel; bei schon hohen 15 €/qm bei einer reichen Klientel wären es nur 20 Prozent. Sozial ausgewogen geht anders!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 7 - zu: 1451/6 II - Z3 624/2018 Sehr geehrtAntragste…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
AW: Neue Mietpreisbremse (Entwurf) -- Pflichtangaben (Baujahr, Größe) -- ungerechter Festbetrag - besser prozentualer Anstieg [#31854]
Datum
13. Juli 2018 07:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 7 - zu: 1451/6 II - Z3 624/2018 Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 12. Juli 2018 teile ich Ihnen mit, dass der Referentenentwurf für ein Mietrechtsanpassungsgesetz (Stand: 10. Juli 2018) auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht ist (https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/MietAnpG.html). Daraus ergeben sich auch die Antworten auf Ihre zusätzlich gestellten Fragen. Dies Auskunft erfolgt gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ein kleiner Hinweis: Im Sinne einer bürger…
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Von
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Betreff
AW: AW: Neue Mietpreisbremse (Entwurf) -- Pflichtangaben (Baujahr, Größe) -- ungerechter Festbetrag - besser prozentualer Anstieg [#31854]
Datum
13. Juli 2018 08:06
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ein kleiner Hinweis: Im Sinne einer bürgerfreundlichen Nutzbarkeit Ihrer Homepage bzw. zu Ihrer Entlastung wäre es hilfreich, wenn solche "Monster-Gesetzestitel" auch mit den öffentlich genutzten Schlagwörtern (hier Mietpreisbremse) gefunden werden könnten. https://www.bmjv.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Servicesuche_Formular.html?nn=6712350&resourceId=6427246&input_=11145682&pageLocale=de&templateQueryString=mietpreisbremse&submit.x=0&submit.y=0 Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 31854 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in