Neue Mietpreisbremse (Entwurf) -- Pflichtangaben (Baujahr, Größe) -- ungerechter Festbetrag - besser prozentualer Anstieg
1) Den derzeit aktuellen Entwurf zur neuen Mietpreisbremse vom 10. Juli 2018
laut
https://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/1394986/justizministerin-barley-schwaecht-entwurf-zur-neuen-mietpreisbremse-ab
2) Der Mieter kann u.a. nur die ortsübliche Netto-Basis-Miete ermitteln, wenn er zunächst die Größe und das Baujahr der Wohnung kennt.
Muss der Vermieter derzeit bzw. nach dem o.g. Entwurf vorgenannte Informationen obligatorisch VOR einer gezielten Datensammlung von Interessenten bekanntgeben; z.B. im Rahmen der Wohnungsinserate?
3) Ist die unsoziale Festbetragsregelung, Erhöhung um 3 €/qm in X-Jahren immer noch im Entwurf enthalten?
Bei einer Basismiete von 6 €/qm entspricht dies einer Steigerung von 50 Prozent, d.h. bei einer eher sozial schwachen Klientel;
bei schon hohen 15 €/qm bei einer reichen Klientel wären es nur 20 Prozent.
Sozial ausgewogen geht anders!
Anfrage erfolgreich
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Datum12. Juli 2018
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14. August 2018
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