Neue Mitte Altona: Bodenwertgutachten / Ermittlung der Bodenwertsteigerung

1. Bodenwertgutachten (alte Version) des Gutachterausschusses für Grundstückswerte für den 1. Bauabschnitt "Mitte Altona", welches die Basis bildete für die Aufstellung der BSU vom 25.10.2011 zur Kostenbeteiligung der Grundeigentümer im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen nach § 165 Abs. 4 BauGB
Siehe u.A. Verweis der BSU auf das Gutachten in der o.g. Aufstellung: "Der  Gutachterausschuss  legt  in  seinen  Wertgutachten  aktuell  die  Qualität  Bauerwartungsland  (mittlere  Bauerwartung für Wohnen) statt Industriegebiet zugrunde und hat den "Altwert" (Bodenwert) mit 33,2 Mio. € ermittelt.
Bitte übersenden Sie mir das Gutachten als pdf.Datei.
Sollten in dem Gutachten einige Daten, Werte und Angaben enthalten sind, welche der Geheimhaltung unterliegen, so können diese geschwärzt werden.

2. Bodenwertgutachten (jüngste Version) welches die Basis bildete für Anlage 12 des städtebaulichen Vertrages zur Mitte Altona nach § 165 Abs. 3 Nr. 1 zur Abwendung der förmlichen Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereiches. / Bodenwert ohne Berücksichtigung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme: 58,9 MIo. €. / Bodenwert mit Berücksichtigung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme 115,8 Mio. €.
Siehe u.A. Verweis im städtebaulichen Vertrag S. 37: "Als Grundstückswert gilt bei Grundstücken im Projektareal der Endwert der Grundstücke nach den diesen Vertrag zugrundeliegenden Wertgutachten"
Bitte übersenden Sie mir das Gutachten als pdf.Datei.
Sollten in dem Gutachten einige Daten, Werte und Angaben enthalten sind, welche der Geheimhaltung unterliegen, so können diese geschwärzt werden.

3. Herausgabe der Berechnungsgrundlagen für Kosten Nr. 1 bis Nr. 15 der Kostenermittlung für Anlage 12 des städtebaulichen Vertrages zur Mitte Altona nach § 165 Abs. 3 Nr. 1 zur Abwendung der förmlichen Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereiches.
Herausgabe der Berechnungsgrundlagen für Kosten Nr. 1 bis Nr. 15
Bitte übersenden Sie mir das Gutachten als pdf.Datei.
Sollten in den Unterlagen einige Daten, Werte und Angaben enthalten sind, welche der Geheimhaltung unterliegen, so können diese geschwärzt werden.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    7. Februar 2014
  • Frist
    11. März 2014
  • Kosten dieser Information:
    1500,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
Mario Bloem (d-plan GmbH)
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
Mario Bloem (d-plan GmbH)
Betreff
Neue Mitte Altona: Bodenwertgutachten / Ermittlung der Bodenwertsteigerung [#5674]
Datum
7. Februar 2014 13:19
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
1. Bodenwertgutachten (alte Version) des Gutachterausschusses für Grundstückswerte für den 1. Bauabschnitt "Mitte Altona", welches die Basis bildete für die Aufstellung der BSU vom 25.10.2011 zur Kostenbeteiligung der Grundeigentümer im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen nach § 165 Abs. 4 BauGB Siehe u.A. Verweis der BSU auf das Gutachten in der o.g. Aufstellung: "Der  Gutachterausschuss  legt  in  seinen  Wertgutachten  aktuell  die  Qualität  Bauerwartungsland  (mittlere  Bauerwartung für Wohnen) statt Industriegebiet zugrunde und hat den "Altwert" (Bodenwert) mit 33,2 Mio. € ermittelt. Bitte übersenden Sie mir das Gutachten als pdf.Datei. Sollten in dem Gutachten einige Daten, Werte und Angaben enthalten sind, welche der Geheimhaltung unterliegen, so können diese geschwärzt werden. 2. Bodenwertgutachten (jüngste Version) welches die Basis bildete für Anlage 12 des städtebaulichen Vertrages zur Mitte Altona nach § 165 Abs. 3 Nr. 1 zur Abwendung der förmlichen Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereiches. / Bodenwert ohne Berücksichtigung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme: 58,9 MIo. €. / Bodenwert mit Berücksichtigung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme 115,8 Mio. €. Siehe u.A. Verweis im städtebaulichen Vertrag S. 37: "Als Grundstückswert gilt bei Grundstücken im Projektareal der Endwert der Grundstücke nach den diesen Vertrag zugrundeliegenden Wertgutachten" Bitte übersenden Sie mir das Gutachten als pdf.Datei. Sollten in dem Gutachten einige Daten, Werte und Angaben enthalten sind, welche der Geheimhaltung unterliegen, so können diese geschwärzt werden. 3. Herausgabe der Berechnungsgrundlagen für Kosten Nr. 1 bis Nr. 15 der Kostenermittlung für Anlage 12 des städtebaulichen Vertrages zur Mitte Altona nach § 165 Abs. 3 Nr. 1 zur Abwendung der förmlichen Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereiches. Herausgabe der Berechnungsgrundlagen für Kosten Nr. 1 bis Nr. 15 Bitte übersenden Sie mir das Gutachten als pdf.Datei. Sollten in den Unterlagen einige Daten, Werte und Angaben enthalten sind, welche der Geheimhaltung unterliegen, so können diese geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Mario Bloem (d-plan GmbH)
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrter Herr Bloem, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 7. Februar 2014 „Neue Mitte Altona: Bodenwertgutachten…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: Hmb TG: Neue Mitte Altona: Bodenwertgutachten / Ermittlung der Bodenwertsteigerung [#5674]
Datum
10. März 2014 08:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Bloem, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 7. Februar 2014 „Neue Mitte Altona: Bodenwertgutachten / Ermittlung der Bodenwertsteiergung“. Darin haben Sie darum gebeten, Ihnen vorab mitzuteilen, ob und in welcher Höhe mit Gebühren zu rechnen ist. Dieser Bitte kommen wir gerne nach. Nach der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) werden Gebühren für Amtshandlungen nach Abschnitt 2 des Hamburgischen Transparenzgesetzes erhoben. Da Sie um eine Antwort in elektronischer Form per E-Mail bitten, ist die Amtshandlung das Zugänglichmachen von Informationen in sonstiger Weise. Die Höhe der Gebühren richtet sich daher nach Nummer 1.3 der Anlage zur HmbTGGebO. Da Ihre Anfrage mehrere Teilfragen umfasst, ist bei der Gebührenermittlung zu differenzieren: Befinden sich die begehrten Informationen bei verschiedenen auskunftspflichtigen Stellen, handelt es sich um mehrere Amtshandlungen, so dass die Gebühr nicht nur einmal sondern mehrfach erhoben werden muss. Dies gilt auch, sofern die begehrten Informationen nicht Teil eines einheitlichen Vorgangs sind. Bei Ihrer Anfrage handelt es sich mindestens um drei Vorgänge, so dass hierfür jeweils gesondert Gebühren zu erheben sind: 1. Bodenwertgutachten (alte Version) 2. Bodenwertgutachten (jüngste Version) 3. Berechnungsgrundlagen für die Kosten Nr. 1 bis Nr. 15 der Kostenermittlung für Anlage 12. Darüber hinaus liegen die von Ihnen als Berechnungsgrundlagen bezeichneten Informationen nicht vollständig bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt vor, sondern teilweise bei der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, so dass hierfür ebenfalls gesondert Gebühren zu erheben sind. Tabellarische Übersichten der Kosten Nr. 1 bis 15 liegen bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt vor. Diese basieren zum Teil auf Kostenschätzungen und zum Teil auf Gutachten. Die Kostenschätzungen basieren Ihrerseits zum Teil auch auf Gutachten. Die Kostenschätzungen und Gutachten liegen nicht vollständig bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt vor, sondern teilweise bei der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation. Wir möchten Sie daher zunächst bitten uns mitzuteilen, in welchem Umfang sie Informationen zu den von Ihnen als Berechnungsgrundlagen bezeichneten Unterlagen erbitten: - Tabellarische Übersichten - Kostenschätzungen - Kostenschätzungen mit Gutachten - Gutachten Für die nur bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt vorliegenden Informationen zu den Berechnungsgrundlagen gehen wir davon aus, dass der Gebührensatz nach Nummer 1.3.1.2 (besonderer Prüfungsaufwand) der Anlage zur HmbTGGebO zur Beanwortung Ihrer Anfrage vollständig ausgeschöpt wird, also Gebühren in Höhe von bis zu 500 Euro entstehen. Bei den Bodenwertgutachten handelt es sich zwar um zwei verschiedene Vorgänge (die ihrerseits aus einer Mehrzahl von Dokumenten bestehen). Die Prüfung der Unbedenklichkeit des Zugänglichmachens dieser Informationen wird jedoch bei der Gebührenermittlung nur einmal in Ansatz gebracht. Hierfür gehen wir von einem Prüfungsaufwand in Höhe von mindestens 250 Euro aus. Für das ggf. erforderliche Schwärzen der Dokumente werden voraussichtlich jeweils Gebühren in Höhe von mindestens 220 Euro entstehen. Für ihre Anfrage nach Ziffer 1 (Bodenwertgutachten, alte Version) bzw. Ziffer 2 (Bodenwertgutachten, neue Version) entstehen somit voraussichtlich Gebühren in Höhe von mindestens 470 bzw. 220 Euro. Maximal können für die Herausgabe der Bodenwertgutachten jeweils Gebühren in Höhe von 500 Euro entstehen. Bitte teilen Sie uns mit, ob und in welchem Umfang, Sie Ihren Antrag weiterverfolgen möchten. Mit freundlichen Grüßen Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg
Mario Bloem (d-plan GmbH)
Sehr geehrte Damen und Herren, auf Grund der ausgesprochen hohen Kosten, die Sie u.a. für die Schwärzung der Bode…
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
Mario Bloem (d-plan GmbH)
Betreff
AW: AW: Hmb TG: Neue Mitte Altona: Bodenwertgutachten / Ermittlung der Bodenwertsteigerung [#5674]
Datum
3. April 2014 12:48
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, auf Grund der ausgesprochen hohen Kosten, die Sie u.a. für die Schwärzung der Bodenwert-Gutachten, d.h. für die Vernichtung von Informationen, ansetzen, ist der verbleibende Wert der Auskunft für mich nicht einschätzbar. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, a) warum überhaupt eine Schwärzung erfolgt, b) in welchem Umfang die Schwärzung der Gutachten stattfindet und ob der Rest der Informationen noch sinnvolle Ergebnisse liefert, c) warum abschreckend hohe Kosten (bis 500 Euro, d.h. bis zur Höchstgrenze des Gesetzes) in Ansatz gebracht werden, obwohl die Gutachten leicht zugänglich sind, einen seitenmäßig geringen Umfang besitzen (ca. 40 Seiten) und keinen Rechercheaufwand beinhalten, d) welche Inhalte der aus öffentlichen Geldern finanzierten Gutachten ein besonders schützenswertes "privates Geschäftsgeheimnis" eines Grundeigentümers begründen könnten, zumal die Namen und die Gesellschaftsform der Grundeigentümer inkl. deren Muttergesellschaften, der Endwert der Grundstücke, die Abzüge für Altlasten, innere Erschliessung etc. und der Anfangswert bereits veröffentlicht sind. e) in welcher Form es überhaupt möglich ist, dass private Schutzinteressen das öffentlichen Interesse auf eine so wesentliche Weise überwiegen können, dass die rechnerische Darlegung der Bodenwertsteigerung - aus der sich die Höhe der Ausgleichsbeträge für öffentliche Massnahmen ableiten - nicht vollständig offengelegt werden kann, f) warum nicht durch die vollständige Veröffentlichung der Daten dargelegt wird, dass jedwede unbegründete Vorteilsgewährung der privaten Seite zu Lasten der Öffentlichkeit ausgeschlossen ist und die städtebaulichen Verträge, welche auf Basis der durch die Bodenwertgutachten errechneten Bodenwertgewinne Ausgleichsbeträge für soziale und öffentliche Massnahmen zu Gunsten des zukünftigen Stadtteils festlegen, eine ausgewogene Grundlage privater und öffentlicher Interessen darstellen. Ich möchte Sie bitten, die aufgeführten Argumente und die Kosten erneut zu überdenken und mir sodann diejenigen Informationen zu übersenden, die Sie mir kostenfrei zur Verfügung stellen können. Bezüglich Teil 3 meiner Anfrage bin ich damit einverstanden, dass Sie mir Ihre, d.h. der BSU vorliegenden, tabellarische Übersichten und Kostenschätzungen mit Rechenweg übermitteln. Die zugrunde liegenden Gutachten oder Daten anderer Behörden sind nicht nötig. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 5674 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrter Herr Bloem, wir gehen davon aus, dass der zeitliche Aufwand zur Zusammenstellung der Unterlagen zu …
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: Hmb TG: Neue Mitte Altona: Bodenwertgutachten / Ermittlung der Bodenwertsteigerung [#5674]
Datum
16. April 2014 14:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Bloem, wir gehen davon aus, dass der zeitliche Aufwand zur Zusammenstellung der Unterlagen zu Ziffer 3 Ihres Antrags voraussichtlich etwa eine Stunde in Anspruch nehmen wird. Für Ihre Beratung hinsichtlich der zu erwartenden Gebühren ist bislang ein Aufwand von etwa einer Stunde entstanden, so dass die Gebühren für Ziffer 3 Ihres Antrags voraussichtlich insgesamt 126 Euro betragen werden. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie ihren Antrag aufrechterhalten möchten. Wenn ja, übersenden Sie uns bitte Ihre postalische Adresse. Wir würden Ihnen die erbetenen Unterlagen dann auf elektronischem Wege zur Verfügung stellen. Die voraussichtliche Höhe der Gebühren für Ziffern 1 und 2 Ihres Antrags (Bodenwertgutachten) haben wir Ihnen bereits in einem ausführlichen Telefonat erläutert. Darüber hinaus hat Ihnen der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit mitgeteilt, dass die Berechnungen der BSU plausibel erscheinen. Wir gehen davon aus, dass Sie Ihren Antrag insoweit zurückgenommen haben. Mit freundlichen Grüßen
Mario Bloem (d-plan GmbH)
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Aussage, dass der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfr…
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
Mario Bloem (d-plan GmbH)
Betreff
AW: AW: Hmb TG: Neue Mitte Altona: Bodenwertgutachten / Ermittlung der Bodenwertsteigerung [#5674]
Datum
16. April 2014 16:01
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Aussage, dass der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit mir mitgeteilt hätte, dass die Berechnungen der BSU plausibel erscheinen, trifft nicht zu. Ich habe keine derartige Mitteilung erhalten. Der Datenschutzbeauftragte hat hingegen angeregt, dass ich mit Ihnen telefoniere, um die Gründe für die hohen Kosten zu ermitteln und um eine Minderung der angesetzten Kosten zu erreichen. Dies habe ich versucht - leider ohne ein Entgegenkommen von Ihrer Seite zu erreichen. Meine Anträge zu Ziff.1 und Ziff. 2 habe ich vorerst aus Kostengründen zurückgezogen. Ihrer unscharf gehaltenen Begründung bezüglich der Notwendigkeit für eine Schwärzung der Unterlagen (nicht spezifizierte Betriebsgeheimnisse) und bezüglich der dafür angesetzten Kosten kann ich nach wie vor nicht folgen. Auch wenn ich die von Ihnen angesetzte Gebührenhöhe für Auskünfte nach Ziffer 3 ebenfalls für nicht angemessen halte und darin eine weitere Massnahme zur Behinderung von Auskünften nach dem Transparenzgesetz sehe, bin ich mit einer Rechnung über insgesamt 126 Euro einverstanden. Bitte übersenden Sie mir die Unterlagen aus Ziffer 3 auf elektronischem Wege an folgende Adresse: << E-Mail entfernt >> Bitte stellen sie die Rechnung auf folgende Adresse aus: d-plan gmbh, << Adresse entfernt >>, << Adresse entfernt >>. Mit besten Grüsse << Adresse entfernt >> Anfragenr: 5674 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mario Bloem (d-plan GmbH)
Neue Mitte Altona: Kalkulations-Unterlagen [#5674] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfr…
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
Mario Bloem (d-plan GmbH)
Betreff
Neue Mitte Altona: Kalkulations-Unterlagen [#5674]
Datum
30. Mai 2014 16:50
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Neue Mitte Altona: Bodenwertgutachten / Ermittlung der Bodenwertsteigerung " vom 07.02.2014 (#5674) wurde von Ihnen bezüglich Ziffer 3 meiner Anfrage leider noch nicht beantwortet. Sie schrieben: "...wir gehen davon aus, dass der zeitliche Aufwand zur Zusammenstellung der Unterlagen zu Ziffer 3 Ihres Antrags voraussichtlich etwa eine Stunde in Anspruch nehmen wird. Für Ihre Beratung hinsichtlich der zu erwartenden Gebühren ist bislang ein Aufwand von etwa einer Stunde entstanden, so dass die Gebühren für Ziffer 3 Ihres Antrags voraussichtlich insgesamt 126 Euro betragen werden. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie ihren Antrag aufrechterhalten möchten. Wenn ja, übersenden Sie uns bitte Ihre postalische Adresse. " Ich habe Ihnen daraufhin am 3.4.2014 mitgeteilt, dass ich bereit bin, die Kosten für Ziff. 3 meines Antrages zu übernehmen. Die Unterlagen habe ich jedoch bis heute nicht erhalten. Bitte senden Sie die Unterlagen an: d-plan gmbh, << Adresse entfernt >>, << Adresse entfernt >> bzw. an altona(at)d-plan.de. Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> Anfragenr: 5674 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
WG: Neue Mitte Altona: Kalkulations-Unterlagen [#5674] Sehr geehrter Herr Bloem, per E-Mail vom 16. April und 7.…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
WG: Neue Mitte Altona: Kalkulations-Unterlagen [#5674]
Datum
5. Juni 2014 08:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Bloem, per E-Mail vom 16. April und 7. Februar 2014 haben Sie um Herausgabe der Berechnungsgrundlagen für Kosten Nr. 1 bis Nr. 15 der Kostenermittlung für Anlage 12 des städtebaulichen Vertrages zur Mitte Altona nach § 165 Abs. 3 Nr. 1 zur Abwendung der förmlichen Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereiches gebeten. Soweit die Kosten nicht nachfolgend erläutert sind, können Sie die entsprechenden Informationen den beigefügten Übersichten entnehmen. 1. Die in Ziffer 3./4. der Anlage 12 (Bodenherrichtung) aufgeführten Kosten in Höhe von 18,6 Mio. Euro stellen ein Verhandlungsergebnis zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) - Kostenschätzung 16,4 Mio. Euro und den Eigentümern – Kostenschätzung 22,0 Mio. Euro - dar. Wie Sie der beigefügten Übersicht entnehmen können, gingen die Eigentümer bei der Abfallentsorgung und bei den Abbruchmaßnahmen von höheren Kosten aus. Bei der Abfallentsorgung ging die FHH nach einer gutachterlichen Überprüfung der gutachterlichen Kostenschätzung der Eigentümer von der gleichen Entsorgungsmenge aus, legte aber niedrigere Einheitspreise zugrunde. Bei der Position „Abfallentsorgung Risikozuschlag“ handelt es sich um eine Folgegröße (Risikozuschlag) der anderen Positionen zur Abfallentsorgung. Gleiches gilt für die Position „Baunebenkosten, Planungskosten“ in Bezug auf die Position „Abbruchmaßnahmen“. Hinsichtlich der Position „Abbruchmaßnahmen“ ergab eine gutachterliche Überprüfung der von den Eigentümern vorgelegten gutachterlichen Ansätze (Menge und Einheitspreise) eine Differenz von 0,4 Mio. Euro. 2. Die Kosten der inneren Erschließung (Ziffer 1 der Anlage 12) setzen sich wie folgt zusammen: Kosten innere Erschließung – Verkehr bzw. Entwässerung (Regensiel) nach der Kostenermittlung durch M+O incl. Unvorhergesehenes, Ing-Kosten; MwSt., Stand: 01.06.2012 Verkehr Entwässerung (DN1200=1200€/m) Abschnitt Kosten von wann Kosten Abschnitt Kosten von wann Kosten Ia 25.01.2012 2.941.914 € Ia 25.01.2012 2.697.040 € Ib, c Anlage5 23.02.2012 2.028.657 € I b,c 25.01.2012 2.114.401 € Summe 4.970.571 € Summe 4.811.441 € Gesamtsumme innere Erschließung= 9.782.012 € ~ 9.780.000 € Darüber hinaus gehende Informationen können Sie ggf. vom Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer, Abteilung S2, Planung und Entwurf Stadtstraßen, erhalten (Telefon: 4 28 26 – 20). 3. Eine Kostenübersicht für Ziffer 8 der Anlage 12 (ÖPNV) ist bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt nicht vorhanden im Sinne von § 1 Absatz 1 HmbTG. Bitte wenden Sie sich hierfür ggf. an die Behörde für Wirtschaft und Innovation, Abteilung VI 2 Stadtstraßen (Telefon 4 28 28 – 0). Dies gilt auch für den Kostenanteil der FHH zu Ziffer 8 (Mobilitätskonzept). 4. Die in der Anlage Vermessungskosten zu Ziffer 13 der Anlage 12 (Bodenordnung Neubaugebiet) erwähnten Kosten für die Wertbeurteilung richten sich nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg. Sie betragen 140.705 Euro. 5. Der in der beigefügten Tabelle zur Herleitung der Projektsteuerungskosten enthaltene Betrag von rund 670 Tsd. Euro ist im Rahmen der Verhandlungen reduziert worden. Für die Erteilung dieser Auskünfte werden in einem gesonderten Bescheid Gebühren nach der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz erhoben. Mit freundlichen Grüßen