Neue Partei DAVA

Wie steht die Bundesregierung der Gründung der Dava Partei gegenüber? Ist ein Verbot möglich bzw. geplant?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Februar 2024
  • Frist
    14. März 2024
  • 0 Follower:innen
Bettina Strauß
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie steht die Bundesregierung der Grü…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Bettina Strauß
Betreff
Neue Partei DAVA [#299924]
Datum
12. Februar 2024 12:43
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie steht die Bundesregierung der Gründung der Dava Partei gegenüber? Ist ein Verbot möglich bzw. geplant?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Bettina Strauß Anfragenr: 299924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299924/ Postanschrift Bettina Strauß << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Bettina Strauß
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Az: PKII4.12017/1#1 - Strauß, BettinaSehr geehrte Frau Strauß, vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 12.02.2024 zur G…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
240212, Strauß, Bettina, Neue Partei DAVA
Datum
21. Februar 2024 08:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: PKII4.12017/1#1 - Strauß, BettinaSehr geehrte Frau Strauß, vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 12.02.2024 zur Gründung der DAVA-Partei. Sie haben zudem den Posteingang IFG genutzt. Ihr Schreiben ist allerdings nicht als ein Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu werten und wird damit als Bürgeranfrage beantwortet. Gerne lasse ich Ihnen folgende Informationen zukommen: Nach Artikel 21 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) ist die Gründung politischer Parteien in Deutschland frei. Die sogenannte Parteienfreiheit schützt auch das Recht, zu Wahlen anzutreten. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) bewertet keine einzelnen Neugründungen oder ihren Antritt zu Wahlen. Das BMI sieht, auch angesichts der gerade erst erfolgten Neugründung der Partei, von Spekulationen ab. Etwaige Versuche der Beeinflussung einer Wahl in Deutschland von außen werden nicht hingenommen. Ich hoffe, dass die Informationen zur Einordnung hilfreich sind und wünsche Ihnen alles Gute! Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Az: PKII4.12017/1#1 - Strauß, BettinaSehr geehrte Frau Strauß, in Ergänzung zu meiner vorangegangenen E-Mail möcht…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
240212, Strauß, Bettina, Neue Partei DAVA
Datum
21. Februar 2024 08:16
Status
Az: PKII4.12017/1#1 - Strauß, BettinaSehr geehrte Frau Strauß, in Ergänzung zu meiner vorangegangenen E-Mail möchte ich Ihnen zu Partei und Vereinsverboten Folgendes mitteilen: Parteienverbotsverfahren sind in Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) in Verbindung mit § 13 Nummer 2, §§ 43-47 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) geregelt und können nach § 43 Absatz 1 Satz 1 BVerfGG nur von der Bundesregierung als Kollegialorgan, dem Bundesrat und dem Bundestag betrieben werden, nicht von einem einzelnen Bundesressort. Das BMI äußert sich grundsätzlich nicht zu Verbotsüberlegungen, sei es bezogen auf Vereine oder Parteien, unabhängig davon, ob es überhaupt Überlegungen in dieser Frage gibt. Das erfolgt, um die Effizienz eines ggf. zu erlassenden Verbots nicht zu unterminieren. Auch könnte das BMI mit Blick auf mögliche Parteiverbote für andere Verfassungsorgane ohnehin keine Aussagen abgeben. Zum einem Parteienverbotsverfahren empfehle ich Ihnen folgenden Link: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/parteienrecht/parteiverbot/parteiverbot.html Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute! Mit freundlichen Grüßen