Neue Version der "Technischen Richtlinie BOS - Geräte für die digitale Funkalarmierung"

Fragen an die Geschäftsstelle IMK-Vorsitz 2024,
Ausschuss für Informations- und Kommunikationswesen (AIuK) des Arbeitskreises V
„Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen, Katastrophenschutz, Zivilverteidigung” der Arbeitsgemeinschaft der Innenministerien der Länder:

Unter
https://www.lfs-bw.de/fileadmin/LFS-BW/themen/funk/pruefstelle/dokumente/TRBOS-Digitale_Alarmierung.pdf
wird das folgende Dokument bereit gestellt:
"
Technische Richtlinie der Behörden und Organisation mit Sicherheitsaufgaben (BOS)
Geräte für die digitale Funkalarmierung

Stand: April 2011

Herausgeber:
Ausschuss für Informations- und Kommunikationswesen (AIuK) des Arbeitskreises V
„Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen, Katastrophenschutz, Zivilverteidigung” der Arbeitsgemeinschaft der Innenministerien der Länder

Redaktion:
Ausschuss für Informations- und Kommunikationswesen und Zentralprüfstelle für drahtlose Fernmeldegeräte bei der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg
"

Diese Ausgabe ist mittlerweile fast 13 Jahre alt und stellenweise veraltet.

Beispiel 1:
In 2 Bundesländern (Bayern und Hessen) kommt digitale Alarmierung über das BOS-Digitalfunknetz zum Einsatz.
Dies ist im oben genannten Dokument bislang nicht berücksichtigt.

Beispiel 2:
Die Infirmationssicherheit der Geräte für die digitale Funkalarmierung ist im oben genannten Dokument bislang nicht berücksichtigt.
Hier besteht jedoch offensichtlich Handlungsbedarf.
So heißt es z.B. in einer Anhörung von Sachverständigen im Thüringer Landtag zur Einführung von digitaler Alarmierung in Thüringen:
"
Die Informationssicherheit der auf dem Markt befindlichen digitalen Funkmeldeempfänger nach POCSAG-Standard wird von der AG KRITIS als teilweise mangelhaft erachtet.
Von Mitgliedern der AG KRITIS wurden Fälle in mehr als 10 Rettungsleitstellen-Bereichen aufgedeckt, in denen digitale Funkmeldeempfänger von Feuerwehr-Angehörigen manipuliert wurden. Die ursprünglich verschlüsselt ausgesendeten Alarmierungsnachrichten wurden von Feuerwehr-Angehörigen dann unverschlüsselt im Klartext und frei zugänglich im Internet veröffentlicht.
[siehe https://ag.kritis.info/2022/05/20/datenabfluss-bei-feuerwehr-und-rettungsdienst/]
Der Kryptierungs-Schlüssel der Funkmeldeempfänger wurde sogar in einem Fall aus dem Gerät extrahiert und im Internet zum Kauf angeboten „zur freien Verwendung“.
Hier besteht seitens der Endgeräte-Hersteller offensichtlich noch erheblicher Nachholbedarf bei der
Informationssicherheit der digitalen Funkmeldeempfänger.
"
siehe:
https://beteiligtentransparenzdokumentation.thueringer-landtag.de/fileadmin/Redaktion/Beteiligtentransparenzdokumentation/Dokumente/7-8910/3_Parl_Anhoerungsverf/Z7-3178/Z7-3178.pdf

Meine Fragen an den Herausgeber:

1) Befindet sich die "Technischen Richtlinie BOS - Geräte für die digitale Funkalarmierung" aktuell in der Überarbeitung ?

2) Wie ist der Zeitplan für die Veröffentlichung einer aktualisierten Ausgabe der "Technischen Richtlinie BOS - Geräte für die digitale Funkalarmierung" ?

3) Wird bei der Überarbeitung der "Technischen Richtlinie BOS - Geräte für die digitale Funkalarmierung" auch zivilgesellschaftlichen Gruppen die Möglichkeit der Teilnahme eröffnet ?

Vielen Dank.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. März 2024
  • Frist
    24. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Neue Version der "Technischen Richtlinie BOS - Geräte für die digitale Funkalarmierung" [#303837]
Datum
22. März 2024 07:56
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Fragen an die Geschäftsstelle IMK-Vorsitz 2024, Ausschuss für Informations- und Kommunikationswesen (AIuK) des Arbeitskreises V „Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen, Katastrophenschutz, Zivilverteidigung” der Arbeitsgemeinschaft der Innenministerien der Länder: Unter https://www.lfs-bw.de/fileadmin/LFS-BW/themen/funk/pruefstelle/dokumente/TRBOS-Digitale_Alarmierung.pdf wird das folgende Dokument bereit gestellt: " Technische Richtlinie der Behörden und Organisation mit Sicherheitsaufgaben (BOS) Geräte für die digitale Funkalarmierung Stand: April 2011 Herausgeber: Ausschuss für Informations- und Kommunikationswesen (AIuK) des Arbeitskreises V „Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen, Katastrophenschutz, Zivilverteidigung” der Arbeitsgemeinschaft der Innenministerien der Länder Redaktion: Ausschuss für Informations- und Kommunikationswesen und Zentralprüfstelle für drahtlose Fernmeldegeräte bei der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg " Diese Ausgabe ist mittlerweile fast 13 Jahre alt und stellenweise veraltet. Beispiel 1: In 2 Bundesländern (Bayern und Hessen) kommt digitale Alarmierung über das BOS-Digitalfunknetz zum Einsatz. Dies ist im oben genannten Dokument bislang nicht berücksichtigt. Beispiel 2: Die Infirmationssicherheit der Geräte für die digitale Funkalarmierung ist im oben genannten Dokument bislang nicht berücksichtigt. Hier besteht jedoch offensichtlich Handlungsbedarf. So heißt es z.B. in einer Anhörung von Sachverständigen im Thüringer Landtag zur Einführung von digitaler Alarmierung in Thüringen: " Die Informationssicherheit der auf dem Markt befindlichen digitalen Funkmeldeempfänger nach POCSAG-Standard wird von der AG KRITIS als teilweise mangelhaft erachtet. Von Mitgliedern der AG KRITIS wurden Fälle in mehr als 10 Rettungsleitstellen-Bereichen aufgedeckt, in denen digitale Funkmeldeempfänger von Feuerwehr-Angehörigen manipuliert wurden. Die ursprünglich verschlüsselt ausgesendeten Alarmierungsnachrichten wurden von Feuerwehr-Angehörigen dann unverschlüsselt im Klartext und frei zugänglich im Internet veröffentlicht. [siehe https://ag.kritis.info/2022/05/20/datenabfluss-bei-feuerwehr-und-rettungsdienst/] Der Kryptierungs-Schlüssel der Funkmeldeempfänger wurde sogar in einem Fall aus dem Gerät extrahiert und im Internet zum Kauf angeboten „zur freien Verwendung“. Hier besteht seitens der Endgeräte-Hersteller offensichtlich noch erheblicher Nachholbedarf bei der Informationssicherheit der digitalen Funkmeldeempfänger. " siehe: https://beteiligtentransparenzdokumentation.thueringer-landtag.de/fileadmin/Redaktion/Beteiligtentransparenzdokumentation/Dokumente/7-8910/3_Parl_Anhoerungsverf/Z7-3178/Z7-3178.pdf Meine Fragen an den Herausgeber: 1) Befindet sich die "Technischen Richtlinie BOS - Geräte für die digitale Funkalarmierung" aktuell in der Überarbeitung ? 2) Wie ist der Zeitplan für die Veröffentlichung einer aktualisierten Ausgabe der "Technischen Richtlinie BOS - Geräte für die digitale Funkalarmierung" ? 3) Wird bei der Überarbeitung der "Technischen Richtlinie BOS - Geräte für die digitale Funkalarmierung" auch zivilgesellschaftlichen Gruppen die Möglichkeit der Teilnahme eröffnet ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303837 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303837/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern und für Kommunales
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail vom 22.03.204 ist bei der Geschäftsstelle IMK Brandenburg 202…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
WG: Neue Version der "Technischen Richtlinie BOS - Geräte für die digitale Funkalarmierung" [#303837]
Datum
27. März 2024 13:40
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
5,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail vom 22.03.204 ist bei der Geschäftsstelle IMK Brandenburg 2024 eingegangen. Wir haben Ihr Anliegen an die Ständige Geschäftsstelle der IMK im Bundesrat weitergleitet. Von dort werden Sie Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> zu meinem Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) „Neue…
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AIG-Antrag: Neue Version der "Technischen Richtlinie BOS - Geräte für die digitale Funkalarmierung" [#303837]
Datum
26. April 2024 12:32
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> zu meinem Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) „Neue Version der "Technischen Richtlinie BOS - Geräte für die digitale Funkalarmierung"“ vom 22.03.2024 (#303837) hatten Sie mir am 27.03.24 freundlicherweise mitgeteilt: "Wir haben Ihr Anliegen an die Ständige Geschäftsstelle der IMK im Bundesrat weitergleitet. Von dort werden Sie Antwort erhalten." Leider habe ich von dort bislang keine Antwort erhalten. Könnten Sie mir ggf. das Aktenzeichen und den Ansprechpartner in der Ständigen Geschäftsstelle der IMK im Bundesrat nennen ? Dann könnte ich dort selber nachhaken. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ministerium des Innern und für Kommunales
Ihre Anfrage zur Technischen Richtline BOS Sehr << Antragsteller:in >> Wir müssen Ihre Anfrage zur te…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
Ihre Anfrage zur Technischen Richtline BOS
Datum
26. April 2024 15:38
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> Wir müssen Ihre Anfrage zur technischen Richtlinie ablehnen, da nur von der IMK freigegebene Beschlüsse und Berichte für eine Veröffentlichung vorgesehen sind. Da die IMK nicht den IfG- und UIG-Regeln unterfällt, besteht auch kein Rechtsanspruch auf Auskünfte nach dem IFG bzw. UIG, vgl. Martini-Gutachten, S. 141: „Die IMK als solche ist keinen Auskunfts‐ und Herausgabeansprüchen von Landtags‐ oder Bundestagsabgeordneten, Datenschutzbeauftragten, Bürgern oder der Presse ausgesetzt. Sie ist nicht selbst tauglicher Anspruchsgegner.“ Im Übrigen erlaube ich mir den Hinweis, dass grundsätzlich ausschließlich Beschlüsse der Innenministerkonferenz (IMK) für eine Herausgabe an Dritte in Betracht kommen, nicht aber Beschlüsse von Untergremien der IMK, da diese nur der Vorbereitung der Beschlussfassung durch die IMK dienen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage zur Technischen Richtline BOS [#303837] Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbe…
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage zur Technischen Richtline BOS [#303837]
Datum
26. April 2024 20:34
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meines Antrags und Ihre Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303837 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303837/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>