Neueinstufung der AfD-Teilorganisation „Der Flügel“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistische Bestrebung

In Bezug auf die Pressemitteilung des Amtes für Verfassungsschutz vom 12. März 2020, zu der Neueinstufung der AfD-Teilorganisation „Der Flügel“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistische Bestrebung heißt es in der Mitteilung: "Nach nunmehr 18 Monaten intensiver Sammlung, Prüfung und Auswertung von ausschließlich öffentlich zugänglichen Informationen kommt das Amt für Verfassungsschutz in Thüringen zu folgendem Ergebnis: Im Sinne des Prüfauftrages zum Landesverband Thüringen der AfD, (...) einen Beobachtungsauftrag der Landesbehörde für Verfassungsschutz Thüringen in Form eines Verdachtsfalls zu eröffnen." Ich möchte die als Grundlage zu diesem Entschluss herangezogenen (ausschließlich öffentlich) zugänglichen Informationen einsehen.

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  • Datum
    15. November 2023
  • Frist
    19. Dezember 2023
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An Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Details
Von
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Betreff
Neueinstufung der AfD-Teilorganisation „Der Flügel“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistische Bestrebung [#292334]
Datum
15. November 2023 10:53
An
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
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Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Bezug auf die Pressemitteilung des Amtes für Verfassungsschutz vom 12. März 2020, zu der Neueinstufung der AfD-Teilorganisation „Der Flügel“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistische Bestrebung heißt es in der Mitteilung: "Nach nunmehr 18 Monaten intensiver Sammlung, Prüfung und Auswertung von ausschließlich öffentlich zugänglichen Informationen kommt das Amt für Verfassungsschutz in Thüringen zu folgendem Ergebnis: Im Sinne des Prüfauftrages zum Landesverband Thüringen der AfD, (...) einen Beobachtungsauftrag der Landesbehörde für Verfassungsschutz Thüringen in Form eines Verdachtsfalls zu eröffnen." Ich möchte die als Grundlage zu diesem Entschluss herangezogenen (ausschließlich öffentlich) zugänglichen Informationen einsehen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292334 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292334/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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