Neueinstufung der AfD-Teilorganisation „Der Flügel“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistische Bestrebung
In Bezug auf die Pressemitteilung des Amtes für Verfassungsschutz vom 12. März 2020, zu der Neueinstufung der AfD-Teilorganisation „Der Flügel“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistische Bestrebung heißt es in der Mitteilung: "Nach nunmehr 18 Monaten intensiver Sammlung, Prüfung und Auswertung von ausschließlich öffentlich zugänglichen Informationen kommt das Amt für Verfassungsschutz in Thüringen zu folgendem Ergebnis: Im Sinne des Prüfauftrages zum Landesverband Thüringen der AfD, (...) einen Beobachtungsauftrag der Landesbehörde für Verfassungsschutz Thüringen in Form eines Verdachtsfalls zu eröffnen." Ich möchte die als Grundlage zu diesem Entschluss herangezogenen (ausschließlich öffentlich) zugänglichen Informationen einsehen.
Antwort verspätet
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Datum15. November 2023
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19. Dezember 2023
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