Neuer Eigentümer Häuserblock Leine/Oderstraße: Sperre im Grundbuch

Anfrage an: Bezirksamt Neukölln

- Wer ist als neuer Eigentümer der Häuser im Block Leine-/Oderstraße in Neukölln, genauer Leinestr. 28-36 A/B und Oderstr. 28-29, im Grundbuch vermerkt/bzw. als solcher vorgemerkt?
- Auf Basis welcher Rechtsgrundlage ist dieser Eintrag für berechtigt interessierte Mieter_innen dieser Häuser durch die Rechtsabteilung gesperrt?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. März 2020
  • Frist
    7. April 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Bezirksamt Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Neuer Eigentümer Häuserblock Leine/Oderstraße: Sperre im Grundbuch [#181954]
Datum
5. März 2020 14:03
An
Bezirksamt Neukölln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Wer ist als neuer Eigentümer der Häuser im Block Leine-/Oderstraße in Neukölln, genauer Leinestr. 28-36 A/B und Oderstr. 28-29, im Grundbuch vermerkt/bzw. als solcher vorgemerkt? - Auf Basis welcher Rechtsgrundlage ist dieser Eintrag für berechtigt interessierte Mieter_innen dieser Häuser durch die Rechtsabteilung gesperrt?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181954 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181954
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bezirksamt Neukölln
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage kann das Bezirksamt Neukölln leider nicht beantworten, weil für Grundbu…
Von
Bezirksamt Neukölln
Betreff
Antw: Wtrlt: Neuer Eigentümer Häuserblock Leine/Oderstraße: Sperre im Grundbuch [#181954]
Datum
6. März 2020 08:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage kann das Bezirksamt Neukölln leider nicht beantworten, weil für Grundbuchangelegenheiten das Amtsgericht Neukölln zuständig ist. Da Ihre elektronische Anfrage nicht weitergeleitet werden kann bitte ich um erneute Anfrage über das vom Amtsgericht zur Verfügung gestellte Online-Portal https://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-neukoelln/kontakt/formular.391509.php . Ich danke für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen