Neuer Radweg der K2, Holzbunge-Bünsdorf, Akteneinsicht Radwegebenutzungspflicht

Akteneinsicht bezüglich der Anordnung der Radwegebenutzungspflicht an dem neu erstellten gemeinsamen Fuss- und Radweg. Mich interessiert, warum eine Benutzungspflicht (Z. 240 StVO) für im Sinne des § 45 StVO -notwendig- erachtet wurde, weshalb nicht auf die einfachere Variante mit Sinnzeichen für einen Angebotsradweg zurückgegriffen wurde (vgl. VwV-StVO zu § 2 Abs. 4 Rn. 38a).

Ich bitte um Verständnis, dass der Zugang zu Bereiche, wo Symboliken der Mobber von Sicherheit Nord Kiel präsent sind, für mich icht barrierefrei zugänglich sind. Die Bundesrepublik Deutschland hat die entsprechende VN-Charta ratifiziert, welche auch Sie verpflichtet, für Barrierefreiheit zu sorgen.

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  • Datum
    13. November 2023
  • Frist
    15. Dezember 2023
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Torben Frank
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Akteneinsicht bezüglich der Anordnung…
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
Torben Frank
Betreff
Neuer Radweg der K2, Holzbunge-Bünsdorf, Akteneinsicht Radwegebenutzungspflicht [#292189]
Datum
13. November 2023 12:38
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
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Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Akteneinsicht bezüglich der Anordnung der Radwegebenutzungspflicht an dem neu erstellten gemeinsamen Fuss- und Radweg. Mich interessiert, warum eine Benutzungspflicht (Z. 240 StVO) für im Sinne des § 45 StVO -notwendig- erachtet wurde, weshalb nicht auf die einfachere Variante mit Sinnzeichen für einen Angebotsradweg zurückgegriffen wurde (vgl. VwV-StVO zu § 2 Abs. 4 Rn. 38a). Ich bitte um Verständnis, dass der Zugang zu Bereiche, wo Symboliken der Mobber von Sicherheit Nord Kiel präsent sind, für mich icht barrierefrei zugänglich sind. Die Bundesrepublik Deutschland hat die entsprechende VN-Charta ratifiziert, welche auch Sie verpflichtet, für Barrierefreiheit zu sorgen.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Torben Frank Anfragenr: 292189 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292189/ Postanschrift Torben Frank << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Torben Frank

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