Neuer Rahmenvertrag zur Vergütung gesetzlich erlaubter Intranetnutzungen an öffentlichen Hochschulen
Zum Prozess um einen neuen Rahmenvertrag zur Vergütung gesetzlich erlaubter Intranetnutzungen an öffentlichen Hochschulen gemäß § 52a UrhG zwischen der Kultusministerkonferenz und der VG Wort (Inkrattreten am 1.1.2017):
- sämtliche vorliegende Protokolle von Dienstbesprechungen
- sämtliche vorliegende Protokolle der Kultusministerkonferenz, darunter Plenum, Amtschefkonferenz, Unterausschuss für studentische Angelegenheiten, Hochschulausschuss
- sämtliche vorliegende Protokolle der Hochschulrektorenkonferenz
- Auflistung, aus der hervorgeht, wie sich die einzelnen Länder (sofern vorliegend), mindestens aber NRW, in der Abstimmung zum neuen Rahmenvertrag zur Vergütung gesetzlich erlaubter Intranetnutzungen an öffentlichen Hochschulen gemäß § 52a UrhG zwischen der Kultusministerkonferenz und der VG Wort (Inkrafttreten 1.1.2017) verhalten haben (Zustimmung / Ablehnung)
- sämtliche vorliegende Gutachten
- sämtliche vorliegende Stellungnahmen, aus ihrem Ministerium oder solche von dritten Stellen
- Neuer Rahmenvertrag zur Vergütung gesetzlich erlaubter Intranetnutzungen an öffentlichen Hochschulen gemäß § 52a UrhG zwischen der Kultusministerkonferenz und der VG Wort (Inkrattreten am 1.1.2017) im Wortlaut
Ich bitte ausdrücklich um Zusendung in elektronischer Form!
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
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Datum17. November 2016
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20. Dezember 2016
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