Neues Atommüll Zwischenlager in Würgassen

Guten Tag, stimmt es, dass die BGZ noch keinen Antrag auf Bau eines neuen riesigen Zwischenlagers für Atommüll in Würgassen gestellt hat?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. März 2020
  • Frist
    15. April 2020
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Martina Pennewiß
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
Martina Pennewiß
Betreff
Neues Atommüll Zwischenlager in Würgassen [#182208]
Datum
8. März 2020 16:12
An
Bezirksregierung Detmold
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag, stimmt es, dass die BGZ noch keinen Antrag auf Bau eines neuen riesigen Zwischenlagers für Atommüll in Würgassen gestellt hat?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Martina Pennewiß Anfragenr: 182208 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182208 Postanschrift Martina Pennewiß << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Martina Pennewiß
Bezirksregierung Detmold
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte Frau Pennewiß, auf Ihre Anfrage hin kann ich Ihnen mitt…
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
11. März 2020 07:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Pennewiß, auf Ihre Anfrage hin kann ich Ihnen mitteilen, dass bei der Bezirksregierung Detmold derzeit kein Antrag auf Bau des fraglichen Bereitstellungslagers vorliegt. Mit freundlichen Grüßen

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Martina Pennewiß
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#182208] Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ih…
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
Martina Pennewiß
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#182208]
Datum
12. März 2020 10:41
An
Bezirksregierung Detmold
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Email mit dieser Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Martina Pennewiß Anfragenr: 182208 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182208 Postanschrift Martina Pennewiß << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>