Neues Konzept zu Unterkunftskosten im Märkischen Kreis

Das neue „Konzept zur Feststellung der Angemessenheit von Unterkunftskosten im Märkischen Kreis“ weist bei der ersten Inaugenscheinnahme gravierende Mängel auf. So erfüllt die zur Auswertung herangezogene Referenzgruppe aller Wahrscheinlichkeit nach nicht die Auflagen des Bundessozialgerichts. Darüber hinaus ist nicht sichergestellt, dass tatsächlich ausreichender Wohnraum zu den ermittelten Konditionen verfügbar ist.

Medienberichten ist zu entnehmen, dass das Jobcenter Märkischer Kreis trotz dieser unannehmbaren Mängel an dem Konzept und den ermittelten neuen Werten festhalten will.

Aber auch die Kommunen z.B. die Grundsicherungsträger sind von den Vorgaben dieses Konzeptes direkt betroffen.

1. Bitte übersenden Sie mir die Ergebnisse und Positionsbestimmungen aus dem Sozialausschuss, aus denen hervorgeht, wie Sie sich zu den Vorgaben positionieren wollen.
2. Außerdem bitte ich um die Übersendung der zum Thema gehörigen Dienstanweisungen an die Mitarbeiter der Grundsicherung zur Berechnung der Kosten der Unterkunft.
3. Wurden durch die Grundsicherung Mietsenkungsverfahren eingeleitet? Falls ja, wie viele pro Jahr?

Endbericht, November 2013
https://fragdenstaat.de/files/foi/13896/MWEMK_Endbericht_2.pdf

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  • Datum
    26. Februar 2014
  • Frist
    1. April 2014
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Werdohl Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Neues Konzept zu Unterkunftskosten im Märkischen Kreis [#5835]
Datum
26. Februar 2014 23:54
An
Kommunalverwaltung Werdohl
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das neue „Konzept zur Feststellung der Angemessenheit von Unterkunftskosten im Märkischen Kreis“ weist bei der ersten Inaugenscheinnahme gravierende Mängel auf. So erfüllt die zur Auswertung herangezogene Referenzgruppe aller Wahrscheinlichkeit nach nicht die Auflagen des Bundessozialgerichts. Darüber hinaus ist nicht sichergestellt, dass tatsächlich ausreichender Wohnraum zu den ermittelten Konditionen verfügbar ist. Medienberichten ist zu entnehmen, dass das Jobcenter Märkischer Kreis trotz dieser unannehmbaren Mängel an dem Konzept und den ermittelten neuen Werten festhalten will. Aber auch die Kommunen z.B. die Grundsicherungsträger sind von den Vorgaben dieses Konzeptes direkt betroffen. 1. Bitte übersenden Sie mir die Ergebnisse und Positionsbestimmungen aus dem Sozialausschuss, aus denen hervorgeht, wie Sie sich zu den Vorgaben positionieren wollen. 2. Außerdem bitte ich um die Übersendung der zum Thema gehörigen Dienstanweisungen an die Mitarbeiter der Grundsicherung zur Berechnung der Kosten der Unterkunft. 3. Wurden durch die Grundsicherung Mietsenkungsverfahren eingeleitet? Falls ja, wie viele pro Jahr? Endbericht, November 2013 https://fragdenstaat.de/files/foi/13896/MWEMK_Endbericht_2.pdf
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Neues Konzept zu Unterkunftskosten im Mär…
An Kommunalverwaltung Werdohl Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Neues Konzept zu Unterkunftskosten im Märkischen Kreis [#5835]
Datum
15. Juli 2014 08:37
An
Kommunalverwaltung Werdohl
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Neues Konzept zu Unterkunftskosten im Märkischen Kreis" vom 26.02.2014 (#5835) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 106 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 5835 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Schmidt, Bodo Gesendet: Mittwoch, 16. Juli 2014 10:02 An: post Betreff: AW…
Von
Kommunalverwaltung Werdohl
Betreff
WG: Neues Konzept zu Unterkunftskosten im Märkischen Kreis [#5835]
Datum
16. Juli 2014 10:09
Status
Warte auf Antwort
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Schmidt, Bodo Gesendet: Mittwoch, 16. Juli 2014 10:02 An: post Betreff: AW: Neues Konzept zu Unterkunftskosten im Märkischen Kreis [#5835] Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, bitte entschuldigen Sie die ausbleibende Antwort. Ich war mehrere Monate erkrankt und arbeite derzeit die Rückstände auf. Ihre Anfrage vom 26.02.14 ist mir bisher leider nicht bekannt geworden. Auskunftsersuchen zu Unterkunftskosten im Märkischen Kreis richten Sie bitte an den zuständigen Träger der Sozialhilfe. Das ist der Märkischen Kreis, Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid; <<E-Mail-Adresse>> und das Jobcenter Märkischer Kreis, Friedrichstraße 59-61, 58636 Iserlohn; <<E-Mail-Adresse>> Meines Wissens gibt es für den Leistungsbereich nach dem SGB II beim Jobcenter des Märkischen Kreises ein Konzept, an dem sich die Unterkunftskosten orientieren. Mit freundlichen Grüßen