Neues Konzept zu Unterkunftskosten im Märkischen Kreis
Das neue „Konzept zur Feststellung der Angemessenheit von Unterkunftskosten im Märkischen Kreis“ weist bei der ersten Inaugenscheinnahme gravierende Mängel auf. So erfüllt die zur Auswertung herangezogene Referenzgruppe aller Wahrscheinlichkeit nach nicht die Auflagen des Bundessozialgerichts. Darüber hinaus ist nicht sichergestellt, dass tatsächlich ausreichender Wohnraum zu den ermittelten Konditionen verfügbar ist.
Medienberichten ist zu entnehmen, dass das Jobcenter Märkischer Kreis trotz dieser unannehmbaren Mängel an dem Konzept und den ermittelten neuen Werten festhalten will.
Aber auch die Kommunen z.B. die Grundsicherungsträger sind von den Vorgaben dieses Konzeptes direkt betroffen.
1. Bitte übersenden Sie mir die Ergebnisse und Positionsbestimmungen aus dem Sozialausschuss, aus denen hervorgeht, wie Sie sich zu den Vorgaben positionieren wollen.
2. Außerdem bitte ich um die Übersendung der zum Thema gehörigen Dienstanweisungen an die Mitarbeiter der Grundsicherung zur Berechnung der Kosten der Unterkunft.
3. Wurden durch die Grundsicherung Mietsenkungsverfahren eingeleitet? Falls ja, wie viele pro Jahr?
Endbericht, November 2013
https://fragdenstaat.de/files/foi/13896…
Ergebnis der Anfrage
Auch die Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde schließt sich dem neuen „Konzept zur Feststellung der Angemessenheit von Unterkunftskosten im Märkischen Kreis“ nicht an.
Maßgeblich bleiben die alten Vorgaben in Anlehnung an die Stadt Altena.
Das Jobcenter Märkischer Kreis steht mit dem Konzept weitgehend isoliert da.
Anfrage erfolgreich
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Datum26. Februar 2014
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1. April 2014
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