Neues Konzept zu Unterkunftskosten im Märkischen Kreis

Das neue „Konzept zur Feststellung der Angemessenheit von Unterkunftskosten im Märkischen Kreis“ weist bei der ersten Inaugenscheinnahme gravierende Mängel auf. So erfüllt die zur Auswertung herangezogene Referenzgruppe aller Wahrscheinlichkeit nach nicht die Auflagen des Bundessozialgerichts. Darüber hinaus ist nicht sichergestellt, dass tatsächlich ausreichender Wohnraum zu den ermittelten Konditionen verfügbar ist.

Medienberichten ist zu entnehmen, dass das Jobcenter Märkischer Kreis trotz dieser unannehmbaren Mängel an dem Konzept und den ermittelten neuen Werten festhalten will.

Aber auch die Kommunen z.B. die Grundsicherungsträger sind von den Vorgaben dieses Konzeptes direkt betroffen.

1. Bitte übersenden Sie mir die Ergebnisse und Positionsbestimmungen aus dem Sozialausschuss, aus denen hervorgeht, wie Sie sich zu den Vorgaben positionieren wollen.
2. Außerdem bitte ich um die Übersendung der zum Thema gehörigen Dienstanweisungen an die Mitarbeiter der Grundsicherung zur Berechnung der Kosten der Unterkunft.
3. Wurden durch die Grundsicherung Mietsenkungsverfahren eingeleitet? Falls ja, wie viele pro Jahr?

Endbericht, November 2013
https://fragdenstaat.de/files/foi/13896/MWEMK_Endbericht_2.pdf

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Februar 2014
  • Frist
    1. April 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Kierspe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Neues Konzept zu Unterkunftskosten im Märkischen Kreis [#5829]
Datum
26. Februar 2014 23:37
An
Kommunalverwaltung Kierspe
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das neue „Konzept zur Feststellung der Angemessenheit von Unterkunftskosten im Märkischen Kreis“ weist bei der ersten Inaugenscheinnahme gravierende Mängel auf. So erfüllt die zur Auswertung herangezogene Referenzgruppe aller Wahrscheinlichkeit nach nicht die Auflagen des Bundessozialgerichts. Darüber hinaus ist nicht sichergestellt, dass tatsächlich ausreichender Wohnraum zu den ermittelten Konditionen verfügbar ist. Medienberichten ist zu entnehmen, dass das Jobcenter Märkischer Kreis trotz dieser unannehmbaren Mängel an dem Konzept und den ermittelten neuen Werten festhalten will. Aber auch die Kommunen z.B. die Grundsicherungsträger sind von den Vorgaben dieses Konzeptes direkt betroffen. 1. Bitte übersenden Sie mir die Ergebnisse und Positionsbestimmungen aus dem Sozialausschuss, aus denen hervorgeht, wie Sie sich zu den Vorgaben positionieren wollen. 2. Außerdem bitte ich um die Übersendung der zum Thema gehörigen Dienstanweisungen an die Mitarbeiter der Grundsicherung zur Berechnung der Kosten der Unterkunft. 3. Wurden durch die Grundsicherung Mietsenkungsverfahren eingeleitet? Falls ja, wie viele pro Jahr? Endbericht, November 2013 https://fragdenstaat.de/files/foi/13896/MWEMK_Endbericht_2.pdf
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Neues Konzept zu Unterkunftskosten im Mär…
An Kommunalverwaltung Kierspe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Neues Konzept zu Unterkunftskosten im Märkischen Kreis [#5829]
Datum
15. Juli 2014 08:35
An
Kommunalverwaltung Kierspe
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Neues Konzept zu Unterkunftskosten im Märkischen Kreis" vom 26.02.2014 (#5829) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 106 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 5829 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Kierspe
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, danke für die Erinnerung, um die ich mich gerne vertretungsweise kümmern wer…
Von
Kommunalverwaltung Kierspe
Betreff
AW: Neues Konzept zu Unterkunftskosten im Märkischen Kreis [#5829]
Datum
15. Juli 2014 09:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, danke für die Erinnerung, um die ich mich gerne vertretungsweise kümmern werde. Können Sie mir bitte Ihre Originalanfrage nochmals zur Verfügung stellen? Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, gern übersende ich Ihnen noch einmal meine Anfrage vom 26.02.2014 und bedanke mich…
An Kommunalverwaltung Kierspe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Neues Konzept zu Unterkunftskosten im Märkischen Kreis [#5829]
Datum
15. Juli 2014 17:46
An
Kommunalverwaltung Kierspe
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, gern übersende ich Ihnen noch einmal meine Anfrage vom 26.02.2014 und bedanke mich im voraus für Ihre Bemühungen. bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das neue „Konzept zur Feststellung der Angemessenheit von Unterkunftskosten im Märkischen Kreis“ weist bei der ersten Inaugenscheinnahme gravierende Mängel auf. So erfüllt die zur Auswertung herangezogene Referenzgruppe aller Wahrscheinlichkeit nach nicht die Auflagen des Bundessozialgerichts. Darüber hinaus ist nicht sichergestellt, dass tatsächlich ausreichender Wohnraum zu den ermittelten Konditionen verfügbar ist. Medienberichten ist zu entnehmen, dass das Jobcenter Märkischer Kreis trotz dieser unannehmbaren Mängel an dem Konzept und den ermittelten neuen Werten festhalten will. Aber auch die Kommunen z.B. die Grundsicherungsträger sind von den Vorgaben dieses Konzeptes direkt betroffen. 1. Bitte übersenden Sie mir die Ergebnisse und Positionsbestimmungen aus dem Sozialausschuss, aus denen hervorgeht, wie Sie sich zu den Vorgaben positionieren wollen. 2. Außerdem bitte ich um die Übersendung der zum Thema gehörigen Dienstanweisungen an die Mitarbeiter der Grundsicherung zur Berechnung der Kosten der Unterkunft. 3. Wurden durch die Grundsicherung Mietsenkungsverfahren eingeleitet? Falls ja, wie viele pro Jahr? Endbericht, November 2013 https://fragdenstaat.de/files/foi/13896/MWEMK_Endbericht_2.pdf Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 5829 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Kommunalverwaltung Kierspe
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Mail habe ich am 16.07.2014 zur Beantwo…
Von
Kommunalverwaltung Kierspe
Betreff
AW: AW: Neues Konzept zu Unterkunftskosten im Märkischen Kreis [#5829]
Datum
25. Juli 2014 13:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Mail habe ich am 16.07.2014 zur Beantwortung erhalten. Die Stadt Kierspe als kleine kreisangehörige Stadt ist auf ihrem Gebiet zuständig für die Durchführung der dem Märkischen Kreis als örtlichen Träger der Sozialhilfe obliegenden Aufgaben nach dem SGB XII, als Auftragsangelegenheit im Rahmen der Delegationssatzung des Märkischen Kreises. Die Jobcenter hingegen bearbeiten Arbeitslosengeld II-Leistungen nach dem SGB II in eigener Zuständigkeit. Das Jobcenter Märkischer Kreis (Iserlohn) betreut z.B. Leistungsberechtigte aus dem gesamten Kreisgebiet und hat wiederum auch in jeder der 15 kreisangehörigen Städte und Gemeinden eine Dienststelle, welche Aufgabenbereiche des SGB II umsetzen (Jobcenter Märkischer Kreis/Iserlohn, Friedrichstr. 59/61, 58636 Iserlohn, Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> ). Von dem Konzept „Kosten der Unterkunft“ habe ich am 18.06.2014 erfahren, der betreffende „Endbericht / Konzept zur Feststellung der Angemessenheit von Unterkunftskosten im Märkischen Kreis“ ist hier am 16.07.2014 eingegangen. Nach Bekanntwerden des „Konzeptes Kosten der Unterkunft“ wurden umgehend Bedenken beim Sozialamt des Märkischen Kreises angemeldet, zumal die letzten „Anpassungen“ erst im Juli 2012 aufgrund von Bundessozialgerichtsurteilen vorgenommen werden mussten und die erst zu diesem Zeitpunkt festgelegten Maximalwerte erheblich-, nämlich zwischen 50,- und 70,- €, unterschritten werden ! Da die Stadt Kierspe nur das umsetzen muss, was der Märkische Kreis als Sozialhilfeträger vorgibt bzw. entscheidet, empfehle ich, eventuelle weitere Auskünfte ggf. zuständigkeitshalber bei dem Märkischen Kreis, -Sozialamt-, Bismarckstraße 17, 58762 Altena, Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> einzuholen. Meine späte Antwort bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen