Neues Konzept zu Unterkunftskosten im Märkischen Kreis
Das neue „Konzept zur Feststellung der Angemessenheit von Unterkunftskosten im Märkischen Kreis“ weist bei der ersten Inaugenscheinnahme gravierende Mängel auf. So erfüllt die zur Auswertung herangezogene Referenzgruppe aller Wahrscheinlichkeit nach nicht die Auflagen des Bundessozialgerichts. Darüber hinaus ist nicht sichergestellt, dass tatsächlich ausreichender Wohnraum zu den ermittelten Konditionen verfügbar ist.
Medienberichten ist zu entnehmen, dass das Jobcenter Märkischer Kreis trotz dieser unannehmbaren Mängel an dem Konzept und den ermittelten neuen Werten festhalten will.
Aber auch die Kommunen z.B. die Grundsicherungsträger sind von den Vorgaben dieses Konzeptes direkt betroffen.
1. Bitte übersenden Sie mir die Ergebnisse und Positionsbestimmungen aus dem Sozialausschuss, aus denen hervorgeht, wie Sie sich zu den Vorgaben positionieren wollen.
2. Außerdem bitte ich um die Übersendung der zum Thema gehörigen Dienstanweisungen an die Mitarbeiter der Grundsicherung zur Berechnung der Kosten der Unterkunft.
3. Wurden durch die Grundsicherung Mietsenkungsverfahren eingeleitet? Falls ja, wie viele pro Jahr?
Endbericht, November 2013
https://fragdenstaat.de/files/foi/13896/MWEMK_Endbericht_2.pdf
Ergebnis der Anfrage
Für die Grundsicherung der Stadt Menden findet das neue Konzept keine Anwendung. Der zugrunde gelegte Ausgangswert liegt wie 2013 bei 5,06 € für die Kaltmiete.
Unter dem Höchstbetrag nach der Tabelle zu § 12 WoGG incl. des 10%-igen Zuschlages, sind die Kosten der Unterkunft angemessen (Hinweis: Menden ist der Mietstufe III zuzuordnen).
Abweichend davon will das Jobcenter in Menden nur noch reduzierte Kosten der Unterkunft übernehmen.
Anfrage erfolgreich
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Datum26. Februar 2014
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1. April 2014
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