Neues Konzept zum Umgang mit jungen Straftäterinnen und Straftätern

Antrag nach dem LIFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der Homepage des Innenministeriums wird ein "[n]eues Konzept zum Umgang mit jungen Straftäterinnen und Straftätern" grob vorgestellt (Artikel vom 19.07.2023 unter https://im.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/neues-konzept-zum-umgang-mit-jungen-straftaeterinnen-und-straftaetern). Aus dem Artikel geht eine Involvierung des Justizministeriums hervor.

Bitte senden Sie mir
1) dieses Konzept zu,
2) alle verfügbaren Informationen zur Entstehung und Entwicklung dieses Konzepts (beteiligte Stellen, zeitlicher Ablauf, interne Anweisungen und allgemein Kommunikation hierzu) sowie
2) alle verfügbaren und verwendeten Quellen (z. B. Presse, wissenschaftliche Arbeiten, interne Statistiken, Rechtsgutachten, Ergebnisse der Einbeziehung anderer Stellen), die für die Entwicklung dieses Konzepts herangezogen wurden (sofern diese frei und öffentlich verfügbar sind ist die Angabe der Quelle ausreichend).

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG BW).
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben, sowie die Kostenhöhe zu begründen. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Personenbezogene Daten können geschwärzt werden, solange Funktion und Organisationszugehörigkeit erkennbar sind.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG BW bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte (d. h. außerhalb des Justizministeriums).

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung.
Vielen Dank für Ihre Mühen!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. Juli 2023
  • Frist
    26. August 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG Sehr geehrte Damen und Herren, auf der Homepage des Innenministeriums wird ein "[n]eu…
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Neues Konzept zum Umgang mit jungen Straftäterinnen und Straftätern [#284496]
Datum
23. Juli 2023 22:41
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG Sehr geehrte Damen und Herren, auf der Homepage des Innenministeriums wird ein "[n]eues Konzept zum Umgang mit jungen Straftäterinnen und Straftätern" grob vorgestellt (Artikel vom 19.07.2023 unter https://im.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/neues-konzept-zum-umgang-mit-jungen-straftaeterinnen-und-straftaetern). Aus dem Artikel geht eine Involvierung des Justizministeriums hervor. Bitte senden Sie mir 1) dieses Konzept zu, 2) alle verfügbaren Informationen zur Entstehung und Entwicklung dieses Konzepts (beteiligte Stellen, zeitlicher Ablauf, interne Anweisungen und allgemein Kommunikation hierzu) sowie 2) alle verfügbaren und verwendeten Quellen (z. B. Presse, wissenschaftliche Arbeiten, interne Statistiken, Rechtsgutachten, Ergebnisse der Einbeziehung anderer Stellen), die für die Entwicklung dieses Konzepts herangezogen wurden (sofern diese frei und öffentlich verfügbar sind ist die Angabe der Quelle ausreichend). Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG BW). Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben, sowie die Kostenhöhe zu begründen. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden, solange Funktion und Organisationszugehörigkeit erkennbar sind. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG BW bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte (d. h. außerhalb des Justizministeriums). Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284496 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284496/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Ihre Anfrage vom 23. Juli 2023 - Anfragenr: 284496
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Anfrage vom 23. Juli 2023 - Anfragenr: 284496
Datum
26. Juli 2023 12:56
Status
Anfrage abgeschlossen