Neues Stadtmarketing Logo Hofheim

Eine Publikation bzw. eine Dokumentation zum Ablauf, den Wertungskriterien und dem Ergebnis des Verfahrens über die Auswahl der Bewerber des neuen Stadtmarketing Logos Hofheim. Weiterhin den Vertrag mit der ausgewählten Agentur und eine Kostenaufschlüsselung.

Ergebnis der Anfrage

Leider keinerlei konkrete Hinweise auf die von mir geforderten Dokumente. Auf mein erneutes Anfragen via fragdenstaat.de bekam ich die gleiche Antwort, wie schon 2021.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Juni 2022
  • Frist
    26. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
Helge Steinmann
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Publikat…
An Gemeinde Hofheim am Taunus Details
Von
Helge Steinmann
Betreff
Neues Stadtmarketing Logo Hofheim [#251918]
Datum
22. Juni 2022 08:38
An
Gemeinde Hofheim am Taunus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Publikation bzw. eine Dokumentation zum Ablauf, den Wertungskriterien und dem Ergebnis des Verfahrens über die Auswahl der Bewerber des neuen Stadtmarketing Logos Hofheim. Weiterhin den Vertrag mit der ausgewählten Agentur und eine Kostenaufschlüsselung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Helge Steinmann Anfragenr: 251918 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251918/ Postanschrift Helge Steinmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Helge Steinmann

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Gemeinde Hofheim am Taunus
Sehr geehrter Herr Steinmann, zu Ihrem nachstehend eingereichten Antrag auf Aktenauskunft möchten wir vollinhaltli…
Von
Gemeinde Hofheim am Taunus
Betreff
Neues Stadtmarketing Logo Hofheim [#251918]
Datum
22. Juni 2022 11:09
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Steinmann, zu Ihrem nachstehend eingereichten Antrag auf Aktenauskunft möchten wir vollinhaltlich auf unsere in diesem Zusammenhang bereits erteilte E-Mail-Antwort vom 27.10.2021 verweisen, die wir nachstehend im Wortlaut nochmals wiedergeben: Sehr geehrter Herr Steinmann, Ihre nachstehende E-Mail wurde von Frau Demuth zur Beantwortung an mich weitergeleitet. Zu Ihren Fragen: Das Interessenbekundungsverfahren „formloser Teilnahmewettbewerb vor Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben oder sonstigen Verfahren“ wurde unter der HAD-Referenz-Nr 2244/593 (Aktenzeichen Markenauftritt 2020) in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (HAD) in der Zeit vom 06.02.2020 bis 23.02.2020 öffentlich bekannt gemacht. Die Bewerbungen wurden in einem verwaltungsinternen Verfahren mittels einer Bewertungsmatrix geprüft, ausgewertet und im Anschluss dem Magistrat der Stadt Hofheim zur Beschlussfassung übergeben. In Ermangelung einer zum Zeitpunkt der Ausschreibung geltenden Rechtsnorm war eine Publikation bzw. öffentliche Dokumentation nicht erforderlich. An der seinerzeit geltenden Sach- und Rechtslage hat sich zwischenzeitlich nichts geändert. Mit freundlichen Grüßen