Neues Vertragskündigungsgesetz ab März 2022
Ich habe einen Gaslieferungsvertrag aus 2016 mit dreijähriger Laufzeit und drei Monaten Kündigungsfrist, der sich im Mai 2022 stillschweigend zum zweitenmal verlängert hat.
Ist es richtig, dass ich erst wieder mit drei Monaten zum April 2025 kündigen kann, weil "Altverträge" vor 01.03.2022 nicht betroffen/gemeint sind?
Oder habe ich einen neuen dritten Vertrag ab 2022??
Ist nicht jeder Vertrag, der sich nach dem 01.03.22 stillschweigend verlängert hat ein neuer Vertrag, für den das neue Recht gilt?? Wann soll es denn für einen etwas überforderten Menschen Schluß sein mit Benachteiligung??
Muss ich vor ein Gericht gehen um die Frage zu klären, oder weiß der Justizminister, was er wollte bzw. will?
Ergebnis der Anfrage
Hallo Redaktion,
es ist unglaublich, wozu man heute fähig ist!
Ich wollte keine Rechtsberatung, habe nur eine ganz einfache Frage gestellt, die man praktisch mit "ja" oder "nein" beantworten kann. Und dann kommt so eine Antwort von dem Ministerium zurück, das für Gesetze zuständig ist.
Ich fasse zusammen: Man verabschiedet ein Gesetz mit Stichtag, weiß aber nicht, was dieser Stichtag nun genau bedeutet.
Weiß noch nicht einmal, ob sich ein nach dem 01.03.22 stillschweigend verlängerter
Vertrag ein neuer oder "alter" Vertrag ist!
Was für ein Niveau, eher ein Griff ins Standardabwimmelsfach.
Naturlich habe ich den Text zuerst selbst gelesen, dann die Verbraucherberatung angeschrieben: Und von dort dann alsAntwort den Gesetzestext zugeschickt erhalten!
Aber alle sind sicher sie leisten gute Qualitätsarbeit!!
Besten Gruß
Moni Hanke
Antwort verspätet
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Datum15. Februar 2024
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19. März 2024
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Kommuniziert wurde als Zweck des Gesetzes: Ab dem 01.03.22 dürfen die bestimmten Verträge nur noch max. 2 Jahre Laufzeit haben, und bei stillschweigender Verlängerung nach Ablauf der ersten vertraglichen Mindestlaufzeit jederzeit mit vierwöchiger Kündigungsfrist beendet werden.
Natürlich sollten die am 01.03.22 lfd. alten Verträge noch unverändert bis zu dem für sie aktuell geltenden Ende weiterlaufen.
Aber wenn solch alter Vertrag sich nach dem 01.03.22 stillschweigend verlängerte, dann kann doch nicht ein ungültiges, sehr bewusst geändertes Vertragsrecht weiter gelten??
Es ist, wenn auch stillschweigend, schließlich ein neuer Vertrag zustande gekommen, garantiert mit anderen Bestandteilen, z.B. Preisen.
Wie lange soll dann möglicherweise deutlich Unrechtmässiges und Abzockerei gelten?
Es gibt viele Gründe, warum jemand einen dreimonatigen Kündigungstermin, z.B. zum Quartalsende verpassen kann. Von Krankheiten und anderen Schicksalen gar nicht erst zu reden.
Und heisst es dann nur: Noch etwas Pech ist dann auch egal??
So ist das Gesetz nicht kommuniziert worden!