Neujahrsempfang

Die Kosten für den diesjährigen Neujahrsempfang der Rektorin.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Januar 2024
  • Frist
    1. März 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Di…
An Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Neujahrsempfang [#298816]
Datum
30. Januar 2024 20:53
An
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Kosten für den diesjährigen Neujahrsempfang der Rektorin.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298816 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298816/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Guten Tag << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Empfang Ihres Antrags, den ich als Antrag …
Von
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Betreff
AW: Neujahrsempfang [#298816]
Datum
31. Januar 2024 09:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Empfang Ihres Antrags, den ich als Antrag nach dem IFG NRW werte, und der hier am 30. Januar 2024 eingegangen ist. Dieser wird nun bearbeitet. Die Bearbeitung soll innerhalb eines Monats erfolgen (§ 5 Abs. 2 IFG NRW). Sobald ich absehen kann, wann sie abgeschlossen ist, werde ich mich unaufgefordert bei Ihnen melden. Sollten für die Bearbeitung Ihres Antrags Kosten erhoben werden, so werde ich Ihnen dies, wie deren Höhe, zu gegebener Zeit vorab mitteilen. Mit freundlichen Grüßen

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Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Guten Tag << Antragsteller:in >> ich komme auf Ihren Antrag nach dem IFG NRW zurück, der hier am 30. …
Von
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Betreff
WG: Neujahrsempfang [#298816]
Datum
1. Februar 2024 11:03
Status
smime.p7s
7,2 KB


Guten Tag << Antragsteller:in >> ich komme auf Ihren Antrag nach dem IFG NRW zurück, der hier am 30. Januar 2024 eingegangen ist. Sie haben um Auskunft über die Kosten für den diesjährigen Neujahrsempfang der Rektorin gebeten. Ihrem Antrag gebe ich statt. Soweit die Abrechnung für den diesjährigen Neujahrsempfang 2024 im Zeitpunkt Ihrer Antragstellung bereits abgeschlossen ist, sind hierfür Kosten in Höhe von etwa 59.034,92 € angefallen. Diese setzen sich wie folgt zusammen: Druck Einladungen: 2.053,94 € Programmhefte: Druck über Hausdruckerei musikalische Umrahmung: 2.618,00 € Lichttechnik: 5.205,04 € zusätzliche Tontechnik: 2.168,78 € Catering: 42.840,00 € Blumenschmuck: 1.419,08 € Sanitätsdienst: 476,00 € Garderobe: 1.104,32 € GEMA: 179,76 € Ehrenmedaillen: 70,00 € Reinigung/Security: 900,00 € ----------------------------------------------------------- 59.034,92 € Sofern für die Reinigungs- und Security-Kosten ein Betrag in Höhe von 900,00 € angegeben ist, entspricht dieser im Zeitpunkt Ihrer Antragstellung einem Schätzwert, da die Abrechnung für diese Position noch nicht abgeschlossen ist. Dieser Bescheid ergeht kosten- und gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen