Neuorganisation der Strafverfolgung von Cum-Ex Kriminalität

Jegliche Kommunikation innerhalb des Justizministeriums NRW zur Neuorganisation der Anklagen/Strafverfolgung von Cum-Ex Kriminalität, insbesondere mit Bezug zu Staatsanwältin Brorhilker

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. Oktober 2023
  • Frist
    7. November 2023
  • 2 Follower:innen
Fabio De Masi
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Je…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Fabio De Masi
Betreff
Neuorganisation der Strafverfolgung von Cum-Ex Kriminalität [#289536]
Datum
4. Oktober 2023 13:15
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Jegliche Kommunikation innerhalb des Justizministeriums NRW zur Neuorganisation der Anklagen/Strafverfolgung von Cum-Ex Kriminalität, insbesondere mit Bezug zu Staatsanwältin Brorhilker
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 289536 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289536/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Fabio De Masi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Fabio De Masi
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW 1451E-Z.56/23 Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Datum
16. Oktober 2023 15:29
Status
Warte auf Antwort
1451E-Z.56/23 Mit freundlichen Grüßen
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
9. November 2023 14:26
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,3 MB
Mit freundlichen Grüßen
Fabio De Masi
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Fabio De Masi
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Neuorganisation der Strafverfolgung von Cum-Ex Kriminalität“ [#289536]
Datum
9. November 2023 14:51
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/289536/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Das Justizministerium NRW behauptet, dass die behördeninterne Kommunikation zur Neuorganisation der Strafverfolgung vom IFG ausgenommen sei. Es ist zutreffend, dass staatsanwaltliche Vermerke selbst vom IFG ausgenommen sind. Ich kann jedoch nicht erkennen, dass dies automatisch auch für die Kommunikation des Ministeriums zu Sachverhalten gelten soll, zu denen die Presse bereits umfangreich berichtet hat und zu denen sich der Justizminister Limbach umfangreich in der Öffentlichkeit sowie im Landtag von NFW geäußert hat. Ich bitte daher um Vermittlung bevor ich ggf. eine Klage anstrengen muss. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 289536.pdf - 2023-10-16_1-rsherrfabiodemasi.docx - 2023-11-09_1-bescheid-rsm-u.pdf Anfragenr: 289536 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289536/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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