Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung

Den Beschluss / Das Beratungsergebnis der Landesprüfungsämter vom 18.05.2018 zur Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung (keine Zulassung von Master-Abschlüssen mehr, die über die Bezeichnung "Psychologie" hinausgehen), sowie ggf. entsprechende Unterlagen zur rechtlichen Begründung (z.B. eingeholte Gutachten).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. Juni 2018
  • Frist
    11. Juli 2018
  • 0 Follower:innen
Julian Pascal Beier
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Beschluss / Das…
An Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) K.d.ö.R. Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung [#30734]
Datum
11. Juni 2018 22:31
An
Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) K.d.ö.R.
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Beschluss / Das Beratungsergebnis der Landesprüfungsämter vom 18.05.2018 zur Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung (keine Zulassung von Master-Abschlüssen mehr, die über die Bezeichnung "Psychologie" hinausgehen), sowie ggf. entsprechende Unterlagen zur rechtlichen Begründung (z.B. eingeholte Gutachten).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier
Testbehörde
Undelivered Mail Returned to Sender This is the mail system at host fragdenstaat.de. I'm sorry to have to in…
Von
Testbehörde
Betreff
Undelivered Mail Returned to Sender
Datum
11. Juni 2018 22:31
Status
Warte auf Antwort
This is the mail system at host fragdenstaat.de. I'm sorry to have to inform you that your message could not be delivered to one or more recipients. It's attached below. For further assistance, please send mail to postmaster. If you do so, please include this problem report. You can delete your own text from the attached returned message. The mail system <<Name und E-Mail-Adresse>>: host inetmail12.niedersachsen.de[195.37.198.243] said: 520 Unknown-recipient-or-domain (in reply to RCPT TO command) Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Beschluss / Das Beratungsergebnis der Landesprüfungsämter vom 18.05.2018 zur Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung (keine Zulassung von Master-Abschlüssen mehr, die über die Bezeichnung "Psychologie" hinausgehen), sowie ggf. entsprechende Unterlagen zur rechtlichen Begründung (z.B. eingeholte Gutachten). Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) K.d.ö.R.
Sehr geehrte Dame! Sehr geehrter Herr! Vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Anfragen werden nach Eingang bearbeitet.…
Von
Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) K.d.ö.R.
Betreff
Automatische Antwort: Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung [#30734]
Datum
12. Juni 2018 13:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Dame! Sehr geehrter Herr! Vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Anfragen werden nach Eingang bearbeitet. Daher bitten wir Sie um ein wenig Geduld. Sehr geehrte Dame! Sehr geehrter Herr! Vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Anfragen werden nach Eingang bearbeitet. Daher bitten wir Sie um ein wenig Geduld. In der Zwischenzeit informieren Sie sich gerne auf unseren Webseiten: http://www.nizza.niedersachsen.de/startseite/abteilung_1_approbationen_und_berufserlaubnisse_anerkennung_auslaendischer_berufsqualifikationen/approbationen-und-berufserlaubnisse---anerkennung-auslaendischer-berufsqualifikationen-150219.html http://www.nizza.niedersachsen.de/startseite/service/formulare-checklisten-150498.html Mit freundlichen Grüßen
Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) K.d.ö.R.
Ihre Anfrage Sehr geehrter Herr Beier, Ihre Email ist hier eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Beier, Ihre Email ist hier eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Julian Pascal Beier
AW: Ihre Anfrage [#30734] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Neuregelung der Zuga…
An Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) K.d.ö.R. Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: Ihre Anfrage [#30734]
Datum
20. Juli 2018 22:33
An
Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) K.d.ö.R.
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung“ vom 11.06.2018 (#30734) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 30734 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Julian Pascal Beier
Re: AW: Ihre Anfrage [#30734] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Neuregelung der …
An Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) K.d.ö.R. Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Re: AW: Ihre Anfrage [#30734]
Datum
31. Juli 2018 06:52
An
Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) K.d.ö.R.
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung“ vom 11.06.2018 (#30734) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 30734 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) K.d.ö.R.
Anfrage 30734 Sehr geehrter Herr Beier, die späte Antwort bitte ich zu entschuldigen. Ich gehe davon aus, dass Si…
Sehr geehrter Herr Beier, die späte Antwort bitte ich zu entschuldigen. Ich gehe davon aus, dass Sie eine gleichlautende Anfrage an alle Landesprüfungsämter gestellt haben, so dass Ihre Frage bereits beantwortet sein dürfte. Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass die von Ihnen genannten Gesetze nicht einschlägig sind und es sich bei den Beratungsergebnissen der Landesprüfungsämter um unverbindliche dienstliche Informationen für den internen Gebrauch handelt, aus denen keine Ansprüche hergeleitet werden können. Mit freundlichen Grüßen