Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung

Den Beschluss / Das Beratungsergebnis der Landesprüfungsämter vom 18.05.2018 zur Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung (keine Zulassung von Master-Abschlüssen mehr, die über die Bezeichnung "Psychologie" hinausgehen), sowie ggf. entsprechende Unterlagen zur rechtlichen Begründung (z.B. eingeholte Gutachten).

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. Mai 2018
  • Frist
    3. Juli 2018
  • Ein:e Follower:in
Julian Pascal Beier
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Besch…
An Landesprüfungsamt für Heilberufe Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung [#30147]
Datum
30. Mai 2018 14:51
An
Landesprüfungsamt für Heilberufe Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Beschluss / Das Beratungsergebnis der Landesprüfungsämter vom 18.05.2018 zur Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung (keine Zulassung von Master-Abschlüssen mehr, die über die Bezeichnung "Psychologie" hinausgehen), sowie ggf. entsprechende Unterlagen zur rechtlichen Begründung (z.B. eingeholte Gutachten).
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitte. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier
Julian Pascal Beier
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psych…
An Landesprüfungsamt für Heilberufe Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung [#30147]
Datum
3. Juli 2018 07:34
An
Landesprüfungsamt für Heilberufe Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung“ vom 30.05.2018 (#30147) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 30147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Julian Pascal Beier
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psych…
An Landesprüfungsamt für Heilberufe Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: AW: Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung [#30147]
Datum
20. Juli 2018 22:36
An
Landesprüfungsamt für Heilberufe Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung“ vom 30.05.2018 (#30147) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 30147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Julian Pascal Beier
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psych…
An Landesprüfungsamt für Heilberufe Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Re: AW: AW: Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung [#30147]
Datum
31. Juli 2018 06:49
An
Landesprüfungsamt für Heilberufe Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung“ vom 30.05.2018 (#30147) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 29 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 30147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>