Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung

Den Beschluss / Das Beratungsergebnis der Landesprüfungsämter vom 18.05.2018 zur Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung (keine Zulassung von Master-Abschlüssen mehr, die über die Bezeichnung "Psychologie" hinausgehen), sowie ggf. entsprechende Unterlagen zur rechtlichen Begründung (z.B. eingeholte Gutachten).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Mai 2018
  • Frist
    29. Juni 2018
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Julian Pascal Beier
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie Nordrhein-Westfalen Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung [#30095]
Datum
28. Mai 2018 22:35
An
Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Beschluss / Das Beratungsergebnis der Landesprüfungsämter vom 18.05.2018 zur Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung (keine Zulassung von Master-Abschlüssen mehr, die über die Bezeichnung "Psychologie" hinausgehen), sowie ggf. entsprechende Unterlagen zur rechtlichen Begründung (z.B. eingeholte Gutachten).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier
Julian Pascal Beier
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psych…
An Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie Nordrhein-Westfalen Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung [#30095]
Datum
29. Juni 2018 07:36
An
Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung“ vom 28.05.2018 (#30095) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 30095 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie Nordrhein-Westfalen
WG: Frag den Staat - Anfrage nach IFG betr. Zugang zur Ausbildung PP Sehr geehrter Herr Beier, betr. Ihre Anfrag…
Von
Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Frag den Staat - Anfrage nach IFG betr. Zugang zur Ausbildung PP
Datum
2. Juli 2018 09:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beier, betr. Ihre Anfrage nach IFG NRW: ‚bitte senden Sie mir Folgendes zu: ‚ Den Beschluss / Das Beratungsergebnis der Landesprüfungsämter vom 18.05.2018 zur Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung (keine Zulassung von Master-Abschlüssen mehr, die über die Bezeichnung "Psychologie" hinausgehen), sowie ggf. entsprechende Unterlagen zur rechtlichen Begründung (z.B. eingeholte Gutachten).‘ teile ich mit, dass folgende Beschlüsse auf der Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Landesprüfungsämter zur Frage der am 15.5.2018 gefasst wurden: 1. Sollen Master-Studiengänge „Psychologie“ mit einem Vertiefungsschwerpunkt (Beispiel: Psychologie – Vertiefungspunkt Klinische Psychologie) anerkannt werden? Ergebnis: Einstimmig JA 2. Sollen sog. Bindestrich-Psychologie-Master-Studiengänge (Beispiel: Wirtschaftspsychologie, Rechtspsychologie, Rehabilitationspsychologie, Kommunikationspsychologie etc.) ebenso anerkannt werden wie „reine“ Psychologie-Master-Studiengänge? Ergebnis: Einstimmig NEIN Mit freundlichen Grüßen

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Julian Pascal Beier
AW: WG: Frag den Staat - Anfrage nach IFG betr. Zugang zur Ausbildung PP [#30095] Sehr geehrt<< Anrede >&…
An Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie Nordrhein-Westfalen Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: WG: Frag den Staat - Anfrage nach IFG betr. Zugang zur Ausbildung PP [#30095]
Datum
2. Juli 2018 09:43
An
Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 30095 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>