New Castle Disease

bei wie vielen bzw. welchen Ausbrüchen der New Castle Disease (NCD) in Geflügelbeständen (nicht Wildpopulationen) wurden seit Januar 2021 in Deutschland zweifelsfrei vermehrungsfähige Erreger (Infektionen) nachgewiesen?

Mit welcher Nachweismethode erfolgte dies durch welche Institution?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Januar 2023
  • Frist
    8. Februar 2023
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Doris Schröder
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bei wie vielen bzw. welchen Ausbrüche…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
Doris Schröder
Betreff
New Castle Disease [#267126]
Datum
6. Januar 2023 11:01
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bei wie vielen bzw. welchen Ausbrüchen der New Castle Disease (NCD) in Geflügelbeständen (nicht Wildpopulationen) wurden seit Januar 2021 in Deutschland zweifelsfrei vermehrungsfähige Erreger (Infektionen) nachgewiesen? Mit welcher Nachweismethode erfolgte dies durch welche Institution?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder Anfragenr: 267126 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267126/ Postanschrift Doris Schröder << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr geehrte Frau Schröder, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom 06.01.2023 beim Bundesministerium für Ern…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
New Castle Disease [#267126]
Datum
6. Januar 2023 11:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Schröder, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom 06.01.2023 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der beigefügten Datenschutzerklärung. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr geehrte Frau Schröder, in der Anlage übersende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrem Antrag nach dem Informationsf…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
New Castle Disease [#267126]
Datum
18. Januar 2023 18:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Schröder, in der Anlage übersende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 6. Januar 2023. Mit freundlichen Grüßen