NFDI - Zuwendungen NFDI Direktorat

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren

Gemäß §8 Abs. 3 Satz 2 der Bund-Länder-Vereinbarung zu Aufbau und Förderung einer Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) vom 26. November 2018 (BAnz AT 21.12.2018 B10) erfolgt die Finanzierung des NFDI Direktorats über Zuwendungen des BMBF.

Ich bitte um die Übersendung eines Dokuments, aus dem die folgenden geplanten bzw. erfolgten Zuwendungen des BMBF an das NFDI Direktorat bzw. dessen Trägereinrichtungen (KIT/FIZ Karlsruhe), aggregiert nach Haushaltsjahren, hervorgehen:
- die für 2019 bis 2023 bewilligten Mittel
- die für 2019 bis 2022 tatsächlich verwendeten Mittel
- die für 2024 bis 2028 in Aussicht gestellten Mittel

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. April 2023
  • Frist
    5. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren Gemäß §8 Abs. 3 Satz 2 der Bund-Länder-Vereinbarung zu Aufbau …
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
NFDI - Zuwendungen NFDI Direktorat [#274583]
Datum
2. April 2023 03:18
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren Gemäß §8 Abs. 3 Satz 2 der Bund-Länder-Vereinbarung zu Aufbau und Förderung einer Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) vom 26. November 2018 (BAnz AT 21.12.2018 B10) erfolgt die Finanzierung des NFDI Direktorats über Zuwendungen des BMBF. Ich bitte um die Übersendung eines Dokuments, aus dem die folgenden geplanten bzw. erfolgten Zuwendungen des BMBF an das NFDI Direktorat bzw. dessen Trägereinrichtungen (KIT/FIZ Karlsruhe), aggregiert nach Haushaltsjahren, hervorgehen: - die für 2019 bis 2023 bewilligten Mittel - die für 2019 bis 2022 tatsächlich verwendeten Mittel - die für 2024 bis 2028 in Aussicht gestellten Mittel Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274583 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274583/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 421-18501/71(2023) Berlin, 17.04.…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: NFDI - Zuwendungen NFDI Direktorat [#274583]
Datum
17. April 2023 14:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 421-18501/71(2023) Berlin, 17.04.2023 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 02.04.2023 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang vom 02.04.2023, der sich auf die NFDI und die Förderung des Direktorats nach § 8 Abs. 3 BLV bezieht. Die beantragten amtlichen Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Aufstellung. Sie werden Ihnen in dem aus der Begründung ersichtlichen Umfang erteilt. Begründung: Gemäß § 1 Abs. 1 IFG haben Sie einen Anspruch auf die begehrten Informationen, soweit es sich um amtliche Informationen handelt. Amtliche Informationen sind nach § 2 Abs. 1 IFG jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen, unabhängig von der Art der Speicherung. Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen, gehören nicht dazu. Die hier gegenständliche Aufstellung führt die im Fördersystem des Bundes enthaltenen Einzelinformationen zu der Förderung des Direktorats zusammen und differenziert wie erbeten. Grundlage für die Finanzierung in den Jahren 2026 – 2028 ist § 8 Abs. 3 Satz 1 der BLV; für diesen Zeitraum liegt noch kein Zuwendungsantrag vor. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen