NfL 2023-1-2897 Festlegung von Gebieten mit Flugbeschränkungen anlässlich der Invictus-Games in Düsseldorf

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

In den NfL 2023-1-2897 (ED-R Düsseldorf) wird die Einrichtung einer weitreichenden Flugbeschränkung um eine Sporthalle in Düsseldorf anlässlich einer Sportveranstaltung angekündigt.

In Absatz 5. unter "Sofortige Vollziehung" schreiben sie:

"Die sofortige Vollziehung dieser Festlegung wird gemäß §80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO angeordnet, da
ohne sie die Sicherheit der Teilnehmer an der Preisverleihung vor Gefahren aus der Luft nicht
gewährleistet werden kann."

- Bitte präzisieren sie die nicht genannten "Gefahren aus der Luft" und senden sie mir folgende Informationen:

- die Gefährdungsermittlung für diese Gefahren
- die Grundlagen für diese Entscheidung,
- ggf. Maßnahmenkataloge und Kriterien, die einen solch weitreichenden Eingriff in die allgemeine Luftfahrt rechtfertigen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. September 2023
  • Frist
    10. Oktober 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, In den NfL 2023-1-2897 (ED-R Düsseldorf) wird die Ein…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
NfL 2023-1-2897 Festlegung von Gebieten mit Flugbeschränkungen anlässlich der Invictus-Games in Düsseldorf [#287890]
Datum
8. September 2023 16:08
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, In den NfL 2023-1-2897 (ED-R Düsseldorf) wird die Einrichtung einer weitreichenden Flugbeschränkung um eine Sporthalle in Düsseldorf anlässlich einer Sportveranstaltung angekündigt. In Absatz 5. unter "Sofortige Vollziehung" schreiben sie: "Die sofortige Vollziehung dieser Festlegung wird gemäß §80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO angeordnet, da ohne sie die Sicherheit der Teilnehmer an der Preisverleihung vor Gefahren aus der Luft nicht gewährleistet werden kann." - Bitte präzisieren sie die nicht genannten "Gefahren aus der Luft" und senden sie mir folgende Informationen: - die Gefährdungsermittlung für diese Gefahren - die Grundlagen für diese Entscheidung, - ggf. Maßnahmenkataloge und Kriterien, die einen solch weitreichenden Eingriff in die allgemeine Luftfahrt rechtfertigen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Antwortschreiben - Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, Ihre Anfrage vom 08.09.2023 Sehr << Antragsteller…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Antwortschreiben - Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, Ihre Anfrage vom 08.09.2023
Datum
30. November 2023 10:27
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,1 MB
Sehr << Antragsteller:in >> als Anlage erhalten Sie das Antwortschreiben auf Ihre Anfrage vom 08.09.2023. Mit freundlichen Grüßen