nfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Übergang von Schülern von einer dänischen Minderheitsschule ins AVSH

1. Die Anzahl der Schüler, die in den letzten vier Jahren von einer dänischen Minderheitsschule in eine AV-SH gewechselt sind .

2. Eine Aufschlüsselung dieser Gesamtzahl nach Schuljahren oder Schuljahren, in denen der Übergang stattgefunden hat.

3.Informationen darüber, ob spezifische Programme oder Initiativen zur Unterstützung des Übergangs von Schülern von dänischen Minderheitsschulen in AV-SH klassen implementiert würden .

4. Anzahln an Schülern mit Föderbedarf an Dänsichen Schulen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. August 2023
  • Frist
    23. September 2023
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Elias John
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die Anzahl der Schüler, die in den…
An Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
Elias John
Betreff
nfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Übergang von Schülern von einer dänischen Minderheitsschule ins AVSH [#286514]
Datum
20. August 2023 16:48
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Anzahl der Schüler, die in den letzten vier Jahren von einer dänischen Minderheitsschule in eine AV-SH gewechselt sind . 2. Eine Aufschlüsselung dieser Gesamtzahl nach Schuljahren oder Schuljahren, in denen der Übergang stattgefunden hat. 3.Informationen darüber, ob spezifische Programme oder Initiativen zur Unterstützung des Übergangs von Schülern von dänischen Minderheitsschulen in AV-SH klassen implementiert würden . 4. Anzahln an Schülern mit Föderbedarf an Dänsichen Schulen
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Elias John Anfragenr: 286514 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286514/
Mit freundlichen Grüßen Elias John

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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Ihre Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein vom 20. August 2023 Sehr geehrter Herr John, l…
Von
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein vom 20. August 2023
Datum
24. August 2023 12:53
Status
Anfrage abgeschlossen
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6,4 KB


Sehr geehrter Herr John, leider muss ich Ihre Teilfragen zu 1., 2. und 4. nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 IZG-SH ablehnen weil keine zentrale Erfassung zum Wechsel von Schülerinnen und Schülern dänischer Minderheitenschulen in die AV-SH erfolgt, es bestehen darüber hinaus auch keine flächendeckenden Erkenntnisse zu Förderbedarfen in Bezug auf den Wechsel in die AV-SH bei Schülerinnen und Schülern dänischer Minderheitenschulen. Zu Ihrer 3. Frage kann ich Ihnen mitteilen, dass es keine spezifische Programme oder Initiativen zur Unterstützung des Übergangs von Schülern von dänischen Minderheitsschulen in AV-SH Klassen gibt. Vielmehr ist der Anspruch, jede Schülerin und jeden Schüler so individuell wie möglich zu fördern. Gegen die Entscheidung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgäbe beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur - Referat III 36 Schulartübergreifende Schulaufsichtsangelegenheiten und Personalentwicklung für schulische Führungskräfte - Brunswiker Straße 16-22, 24105 Kiel Widerspruch einlegen. Mit freundlichen Grüßen