Nibelungenstr. Wahnheide / Lind

in der Nibelungenstr., << Adresse entfernt >> parken die Autos zw. Kitschburger Str. und Linder Weg auf beiden Seiten auf dem Gehweg, teilweise in den Kurven und oft gegen Fahrtrichtung. Dies führt dazu, dass die Gehwege zum Teil für Rollstuhlfahrer, Kinderwagen und Rollatoren nicht mehr nutzbar sind, speziell am dem späten Nachmittag bzw. an Wochenenden. Dies führt dazu, dass man auf die Straße ausweichen muss und sich dort dann die ohnehin enge Fahrbahn u.a. mit den KVB-Bussen teilt. Senioren, die deshalb Lückenspringen zw. den geparkten Autos betreiben, sind keine Seltenheit. Verschärfend kommt hinzu, dass dort auch die Fahrradfahrer entgegen der Fahrtrichtung fahren dürfen, was zu einer weiteren Gefährdung sämtlicher Beteiligten führt.

Laut §12 Abs. 4 StVO ist das Parken auf Gehwegen grundsätzlich untersagt. Daher möchte ich um Auskunft bitten, warum dort regelmäßig darüber hinweg gesehen wird? Weiterhin würde mich interessieren, wie man die Verkehrssicherheit dort speziell für Rollatoren, Rollstühle und Kinderwagen herzustellen gedenkt. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Ergebnis der Anfrage

Das Ergebnis ist, dass die Stadt Köln sich das Recht rausnimmt und die StVO nach Gutdünken umsetzt. Keine Gefahr, keine Behinderung, keine Proteste -> da kann abkassiert werden. Viel Behinderung, Gefahrenpotential, aber reichlich zu erwartender
Protest -> lieber nix machen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. April 2022
  • Frist
    6. Mai 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nibelungenstr. Wahnheide / Lind [#245303]
Datum
2. April 2022 10:18
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in der Nibelungenstr., << Adresse entfernt >> parken die Autos zw. Kitschburger Str. und Linder Weg auf beiden Seiten auf dem Gehweg, teilweise in den Kurven und oft gegen Fahrtrichtung. Dies führt dazu, dass die Gehwege zum Teil für Rollstuhlfahrer, Kinderwagen und Rollatoren nicht mehr nutzbar sind, speziell am dem späten Nachmittag bzw. an Wochenenden. Dies führt dazu, dass man auf die Straße ausweichen muss und sich dort dann die ohnehin enge Fahrbahn u.a. mit den KVB-Bussen teilt. Senioren, die deshalb Lückenspringen zw. den geparkten Autos betreiben, sind keine Seltenheit. Verschärfend kommt hinzu, dass dort auch die Fahrradfahrer entgegen der Fahrtrichtung fahren dürfen, was zu einer weiteren Gefährdung sämtlicher Beteiligten führt. Laut §12 Abs. 4 StVO ist das Parken auf Gehwegen grundsätzlich untersagt. Daher möchte ich um Auskunft bitten, warum dort regelmäßig darüber hinweg gesehen wird? Weiterhin würde mich interessieren, wie man die Verkehrssicherheit dort speziell für Rollatoren, Rollstühle und Kinderwagen herzustellen gedenkt. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245303 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245303/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Sehr Antragsteller/in gerne möchte ich ihnen zu ihrem Anliegen antworten. Sofern keine entsprechende Beschilderu…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
Nibelungenstr. Wahnheide / Lind [#245303]
Datum
22. April 2022 12:39
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,4 KB


Sehr Antragsteller/in gerne möchte ich ihnen zu ihrem Anliegen antworten. Sofern keine entsprechende Beschilderung besteht, muss zum Parken der rechte Seitenstreifen genutzt werden. Die Stadt Köln toleriert aber in großen Teilen des Stadtgebietes das Parken auf dem Gehweg, sofern eine entsprechende Restgehwegbreite vorhanden ist. Der von ihnen genannte Bereich wird regelmäßig im Rahmen der vorhandenen personellen Möglichkeiten überprüft und entsprechende Verstöße geahndet. Mit freundlichen Grüßen