Nicht-Ahndung von StVO-Verstößen
Anfrage an:
Kommunalverwaltung Moers
Die Dienstanweisung, gewisse StVO-Delikte in der Vorweihnachtszeit nicht zu ahnden. Siehe hierzu https://m.bild.de/regional/ruhrgebiet/ruhrgebiet-aktuell/moers-null-euro-knoellchen-vor-weihnachten-fuer-falschparker-82347586.bildMobile.html
Ebenso eventuell vorliegende Einschätzungen der Rechtmäßigkeit der Nicht-Ahndung von Verkehrsverstößen.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum24. Dezember 2022
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31. Januar 2023
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