nicht einsatzbereite MTF Einheiten

Auflistung aller Einheiten, welche nicht Einsatzbereit sind aufgrund personeller, materieller, fahrzeugtechnischen oder sonstigen Gründen zum heutigen Stand.

Die Auflistung sollte folgende Angaben haben: MTF-Einheit Nr, Fahrzeug, Grund, Zeitpunkt der Meldung über den Status der fehlenden Einsatzbereitschaft.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. Juni 2022
  • Frist
    19. Juli 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auflistung aller …
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
nicht einsatzbereite MTF Einheiten [#251572]
Datum
16. Juni 2022 11:39
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auflistung aller Einheiten, welche nicht Einsatzbereit sind aufgrund personeller, materieller, fahrzeugtechnischen oder sonstigen Gründen zum heutigen Stand. Die Auflistung sollte folgende Angaben haben: MTF-Einheit Nr, Fahrzeug, Grund, Zeitpunkt der Meldung über den Status der fehlenden Einsatzbereitschaft.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251572 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251572/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
IFG-Beauftr. – 10109 / 2022 # 0040 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfragen und Ih…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN]nicht einsatzbereite MTF Einheiten [#251572]
Datum
13. Juli 2022 11:02
Status
Warte auf Antwort
IFG-Beauftr. – 10109 / 2022 # 0040 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfragen und Ihr Interesse am Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Der Tatsache geschuldet, dass noch nicht alle Fahrzeuge, die für die MTF vorgesehen sind, seitens der Bundes ausgeliefert wurden, kann derzeit bundesweit keine MTF als vollständig einsatzbereit gemeldet werden. Teileinheiten der MTF, deren Fahrzeuge komplett ausgeliefert worden sind (z.B. Patiententransport), können jedoch als Teileinheit bereits in den Einsatz gebracht werden. So wurden z.B. beim Hochwasser 2021 im Ahrtal seitens des Landes Rheinland-Pfalz Teileinheiten Patiententransport sowie Führung zur bundeslandübergreifenden Katastrophenhilfe gemäß dem Rahmenkonzept MTF angefordert und entsendet. Dieses Jahr werden weitere Fahrzeuge ausgeliefert, um Teileinheiten der MTF zu vervollständigen. Weitere Fahrzeuge sind bereits ausgeschrieben. Zu welchem Zeitpunkt diese an die MTF-Einheiten ausgeliefert werden können, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht bestimmt werden, da dies von externen Faktoren, wie bspw. Lieferzeiten der Hersteller, abhängig ist. Dem BBK liegen die genauen Standorte und KFZ-Kennzeichen der ausgelieferten Fahrzeuge sowie Fachdienstausstattung vor. Zur personellen Ausstattung werden dem Bund jährliche Meldungen zum Ausbildungsstand der Einsatzkräfte übermittelt. Die betrifft naturgemäß die bereits an die Länder ausgelieferten Fahrzeuge. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass die von ihnen erwünschten Daten aus Gründen des Datenschutzes und der Einsatztaktik nicht veröffentlicht werden können. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Bitte erläutern Sie mir genauer, weshalb die von mi…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]nicht einsatzbereite MTF Einheiten [#251572]
Datum
17. Juli 2022 09:07
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Bitte erläutern Sie mir genauer, weshalb die von mir angefragten Daten aus Gründen des Datenschutzes und des Einsatztatik, nicht herrausgegeben werden dürfen. Bereits in vergangen Anfragen an das BBK wurde Listen veröffentlicht mit Angaben der Standorte und Kfz.-Kennzeichen von Bundesfahrzeugen. Ebenso sehe keinen Grund für eine Gefährung der Einsatztatik, da diese Einheiten keine Tatik haben bzw. die Verwendung der Einheit als solches sehr zögerlich von den Entscheidungsträgern verwendet werden. Auch bezweifel ich, dass das BBK Informationen über das Einsatzpersonal erhält, da in dieser Anfrage https://fragdenstaat.de/a/201487 keine Angabe gemacht werden konnten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251572 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251572/
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
IFG-Beauftr. – 10109 / 2022 # 0040 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Rückfragen in V…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN]AW: [EXTERN]nicht einsatzbereite MTF Einheiten [#251572]
Datum
29. Juli 2022 12:02
Status
Warte auf Antwort
IFG-Beauftr. – 10109 / 2022 # 0040 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Rückfragen in Verbindung IFG-Anfrage „nicht einsatzbereite MTF Einheiten [#251572]". Wir prüfen Ihre Rückfrage gerade intern und kommen erneut auf Sie zu. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
IFG-Beauftr. – 10109 / 2022 # 0040 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Rückfragen in V…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN]AW: [EXTERN]nicht einsatzbereite MTF Einheiten [#251572]
Datum
3. August 2022 12:19
Status
Anfrage abgeschlossen
IFG-Beauftr. – 10109 / 2022 # 0040 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Rückfragen in Verbindung mit der IFG-Anfrage „nicht einsatzbereite MTF Einheiten [#251572]". Die Kostenerstattung für die erweiterte zivilschutzbezogene Ausbildung des Bundes erfolgt auf Antrag über die Bundesländer. Hier erfolgt keine Einzelprüfung, sondern lediglich eine Mittelzuweisung. Eine ordnungsgemäße Prüfung des tatsächlichen Bedarfs erfolgt im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung bei den zuständigen Landesbehörden. Bei der Einsatzbereitschaft der MTF-Einheiten besteht seitens der Länder eine jährliche Meldepflicht gegenüber dem Bund. Der Arbeitskreis V, Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen und zivile Verteidigung (AK V) der ständigen Konferenz der Innenminister und Senatoren der Länder (IMK) hat im Rahmen der Aufstellung der MTF ein Gremium beauftragt, den Stand des bei den Hilfsorganisationen eingesetzten ehrenamtlichen Personals getrennt nach Ausbildung zu ermitteln, hinsichtlich des daraus abzuleitenden Ausbildungsbedarfs den Stand der jeweils technischen Ausstattung sowie der qualitativen Besetzung aller MTF bundesweit zu erheben, und ein Verfahren zur kontinuierlichen Fortschreibung der unter a) und b) genannten Bestandsaufnahmen zu entwickeln. Hierzu wurde zwischen den Ländern und dem Bund gemäß dem Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz - ZSKG) im Einvernehmen eine Datenerhebungstabelle (funktionsbezogene erforderliche Qualifikation und Ausbildung gemäß Rahmenkonzept MTF bzw. Ausbildungskonzept des Bundes) für jedes Fahrzeug in der MTF erstellt, um dem o.g. Aufträgen Rechnung zu tragen. Erstmals wurde diese Datenerhebungstabelle 2012 seitens der Länder genutzt und dem Bund übermittelt. Diese Meldung seitens der Bundesländer an den Bund erfolgt seitdem jährlich zum Ende des 1. Quartal eines jeden Jahres mit Stand 31.12. des Vorjahres. Dies erfolgt gemäß Vereinbarung für alle Teileinheiten, deren Ausstattung vollständig ausgeliefert wurde. Dies wird nach vollständiger Auslieferung künftig für alle Teileinheiten der MTF jährlich durchgeführt. Eine Blankotabelle der zwischen Bund und den Ländern vereinbarten und jährlich seitens der Länder ausgefüllten Datenerhebungstabelle ist als Anlage beigefügt. Diese bezieht sich auf die Teileinheit Patiententransport. Die Inhalte der Datenerhebungstabelle lassen nach unserer Auffassung Rückschlüsse auf die Einsatztaktik zu. Die Einsatztaktik ist eine Begrifflichkeit aus der Führungslehre der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (u.a. Hilfsorganisationen, Feuerwehr, Technisches Hilfswerk, Polizei). Hierunter versteht man das geordnete Denken und Handeln einer Einheitsführung. Ein bestimmtes Ziel soll erreicht werden. Hierzu wird das korrekte Mittel (personelle und materielle Ressourcen) zum richtigen Zeitpunkt am konkreten Ort eingesetzt. Durch das bundesweit einheitliches Rahmenkonzept „Medizinische Task Force (MTF)“ verfügt diese sanitätsdienstliche Einheit analog der sanitätsdienstlichen Landeskatastrophenschutz-Einheiten über eine Einsatztaktik. Für Informationen zur Einsatztaktik der MTF-Einheiten greift darüber der Ablehnungsgrund gemäß § 3 Nr. 2 Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Nach § 3 Nr. 2 IFG besteht ein Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn das Bekanntwerden der Information die öffentliche Sicherheit gefährden kann. Bei der vorliegenden Anfrage könnten durch Veröffentlichung der Angaben der Datenerhebungstabelle (u.a. Dislozierung von Fahrzeugen und Einheiten in den jeweiligen Bundesländern) Rückschlüsse auf vorhandenen Einsatztaktik gezogen werden. Bei Bekanntwerden könnten diese Informationen durch nachrichtendienstliche oder sonstige Akteure und Gruppierungen genutzt werden. Vor dem Hintergrund dieser Gefahren, hinzukommend durch die derzeit außenpolitisch äußerst angespannte Lage könnte die missbräuchliche Verwendung dieser Informationen zu erheblichen Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit beitragen. Wir bitten Sie dafür um Verständnis. Ich bedaure, Ihnen keine andere Auskunft erteilen zu können. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen