Nicht identifizierte Phänomene im Luftraum

Informationen des Luftwaffenführungskommandos zu nicht identifizierten Objekten und sonstigen ungewöhnlichen Phänomenen in den Lufträumen über Büchel, Greifswald, Jülich und Karlsruhe.

Die Informationen sollten eines oder mehrere der folgenden Schlagwörter oder beschriebene Umstände enthalten.

- Nicht identifiziertes Objekt
- Lautloses Objekt
- Visuelle Sichtung ohne Radarkontakt
- Radarkontakt ohne visuelle Sichtung
- Sehr lang anhaltender Schwebeflug
- Plötzliche Beschleunigungen in den Überschall bzw. Hyperschallbereich bzw. Verschwinden vom Erfassungsbereich von Radarsystemen.
- Ein oder Austritt in die Atmosphäre
- Einhergehende Störungen elektrischer Systeme wie Radar, Nachtsicht/Wärmebildgeräte, Avionik, Stromausfälle
- Menschliche Zeitempfindungsstörungen, Desorientierung, erhöhte Strahlenmesswerte
- Dienstunfähigkeit des sichtenden Personals

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. November 2021
  • Frist
    24. Dezember 2021
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen des…
An Luftwaffenführungskommando Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nicht identifizierte Phänomene im Luftraum [#233353]
Datum
20. November 2021 11:46
An
Luftwaffenführungskommando
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen des Luftwaffenführungskommandos zu nicht identifizierten Objekten und sonstigen ungewöhnlichen Phänomenen in den Lufträumen über Büchel, Greifswald, Jülich und Karlsruhe. Die Informationen sollten eines oder mehrere der folgenden Schlagwörter oder beschriebene Umstände enthalten. - Nicht identifiziertes Objekt - Lautloses Objekt - Visuelle Sichtung ohne Radarkontakt - Radarkontakt ohne visuelle Sichtung - Sehr lang anhaltender Schwebeflug - Plötzliche Beschleunigungen in den Überschall bzw. Hyperschallbereich bzw. Verschwinden vom Erfassungsbereich von Radarsystemen. - Ein oder Austritt in die Atmosphäre - Einhergehende Störungen elektrischer Systeme wie Radar, Nachtsicht/Wärmebildgeräte, Avionik, Stromausfälle - Menschliche Zeitempfindungsstörungen, Desorientierung, erhöhte Strahlenmesswerte - Dienstunfähigkeit des sichtenden Personals
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233353 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233353/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nicht identifizierte Phänomene im Luftraum“ vo…
An Luftwaffenführungskommando Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nicht identifizierte Phänomene im Luftraum [#233353]
Datum
24. Dezember 2021 03:47
An
Luftwaffenführungskommando
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nicht identifizierte Phänomene im Luftraum“ vom 20.11.2021 (#233353) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233353 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233353/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nicht identifizierte Phänomene im Luftraum“ vo…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nicht identifizierte Phänomene im Luftraum [#233353]
Datum
12. Januar 2022 22:50
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nicht identifizierte Phänomene im Luftraum“ vom 20.11.2021 (#233353) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233353 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233353/

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 Bezug: 1. Ihre Anfrage vom 12. Januar 2022 (s.u.) 2. Ihr Antrag vom 10. November 2021 (Az 39-…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Nicht identifizierte Phänomene im Luftraum [#233353] => entschlüsselt
Datum
19. Januar 2022 11:49
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 Bezug: 1. Ihre Anfrage vom 12. Januar 2022 (s.u.) 2. Ihr Antrag vom 10. November 2021 (Az 39-22-17/A5/V9) 3. Ihr Antrag vom 2. Dezember 2021 (Az 39-22-17/A5/V29). Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 12. Januar 2022 (Bezug 1) teile ich Ihnen mit, dass Sie den Antrag vom 20. November 2021 (FragDenStaat Anfrage Nr. #233353) nicht beim Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) gestellt hatten. Sie haben Ihren Antrag vielmehr an das Luftwaffenführungskommando gerichtet. Das Luftwaffenführungskommando wurde jedoch bereits im Jahr 2013 aufgelöst. Eine Bearbeitung Ihres Antrags vom 20. November 2021 an das Luftwaffenführungskommando hat daher nach hiesiger Kenntnis nicht stattgefunden. Da Sie jedoch auch beim BMVg Anträge mit ähnlichem Inhalt gestellt hatten (Bezüge 2 und 3), verweise ich auf die Antworten des BMVg R I 1 zu diesen beiden Anträgen vom 24. November 2021 sowie vom 14. Dezember 2021. Ich hoffe, Ihnen damit behilflich gewesen zu sein. Mit freundlichen Grüßen