Nicht-Indizierungen zu "Counter Strike", "Fallout New Vegas" und weiteren Videospielen

Entscheidungen zu den folgenden Videospielen:

Jericho (Alternativtitel: Clive Barker's Jericho)
Nicht-Indizierung
Entscheidung Nr. 5551 vom 07.02.2008

Dark Messiah: Might and Magic (Alternativtitel: Dark Messiah of Might and Magic)
Nicht-Indizierung
Entscheidung Nr. 5550 vom 07.02.2008

Counter Strike
Nicht-Indizierung
Entscheidung Nr. 5116 vom 16.05.2002

Fallout: New Vegas
Nicht-Indizierung
Entscheidung Nr. 5813 vom 05.05.2011

Outlaws
Nicht-Indizierung

Grand Theft Auto 2 (Alternativtitel: GTA 2)
Nicht-Indizierung

Grand Theft Auto (Alternativtitel: GTA)
Nicht-Indizierung

Ninja Gaiden 3 (Alternativtitel: Ninja Gaiden 3: Razor's Edge)
Nicht-Indizierung
Entscheidung aus Juli 2013

Gangster Rio City of Saints
Nicht-Indizierung
Entscheidung aus März 2015

Commandos - Hinter feindlichen Linien (Originaltitel: Commandos - Behind enemy lines)
Nicht-Indizierung
Entscheidung Nr. 4948 vom 02.09.1999

Vietcong: Purple Haze
Nicht-Indizierung
Entscheidung Nr. 5627 v. 12.03.2009

Hitman 2: Silent Assassin
Nicht-Indizierung
Entscheidung Nr. 5159 vom 09.01.2003

Medal of Honor Frontline
Nicht-Indizierung
Entscheidung Nr. 5193 vom 07.08.2003

Max Payne 3
Nicht-Indizierung
Entscheidung vom 14. Februar 2013

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Oktober 2022
  • Frist
    26. November 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Entscheidungen zu…
An Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nicht-Indizierungen zu "Counter Strike", "Fallout New Vegas" und weiteren Videospielen [#261541]
Datum
22. Oktober 2022 20:50
An
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Entscheidungen zu den folgenden Videospielen: Jericho (Alternativtitel: Clive Barker's Jericho) Nicht-Indizierung Entscheidung Nr. 5551 vom 07.02.2008 Dark Messiah: Might and Magic (Alternativtitel: Dark Messiah of Might and Magic) Nicht-Indizierung Entscheidung Nr. 5550 vom 07.02.2008 Counter Strike Nicht-Indizierung Entscheidung Nr. 5116 vom 16.05.2002 Fallout: New Vegas Nicht-Indizierung Entscheidung Nr. 5813 vom 05.05.2011 Outlaws Nicht-Indizierung Grand Theft Auto 2 (Alternativtitel: GTA 2) Nicht-Indizierung Grand Theft Auto (Alternativtitel: GTA) Nicht-Indizierung Ninja Gaiden 3 (Alternativtitel: Ninja Gaiden 3: Razor's Edge) Nicht-Indizierung Entscheidung aus Juli 2013 Gangster Rio City of Saints Nicht-Indizierung Entscheidung aus März 2015 Commandos - Hinter feindlichen Linien (Originaltitel: Commandos - Behind enemy lines) Nicht-Indizierung Entscheidung Nr. 4948 vom 02.09.1999 Vietcong: Purple Haze Nicht-Indizierung Entscheidung Nr. 5627 v. 12.03.2009 Hitman 2: Silent Assassin Nicht-Indizierung Entscheidung Nr. 5159 vom 09.01.2003 Medal of Honor Frontline Nicht-Indizierung Entscheidung Nr. 5193 vom 07.08.2003 Max Payne 3 Nicht-Indizierung Entscheidung vom 14. Februar 2013
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261541 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261541/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
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Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
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Betreff
Datum
3. Januar 2023 12:02
Status
Anfrage abgeschlossen

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Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Sehr << Antragsteller:in >> die gewünschten Entscheidungen wurden bei fragdenstaat hochgeladen. Zu &…
Von
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Betreff
AW: Nicht-Indizierungen zu "Counter Strike", "Fallout New Vegas" und weiteren Videospielen [#261541]
Datum
3. Januar 2023 12:03
Status
Sehr << Antragsteller:in >> die gewünschten Entscheidungen wurden bei fragdenstaat hochgeladen. Zu "Gangstar Rio: City of Saints" gibt es keinerlei Einträge in unseren Datenbanken. Das Spiel wurde von der USK im März 2015 mit "USK 18" gekennzeichnet und wäre somit ohnehin für eine Indizierung gesperrt nach § 18 Absatz 8 Jugendschutzgesetz. Mit freundlichen Grüßen