Nicht nachvollziehbare Einstufung des „impliziten Nutzen“ beim BVWP Projekt „Schweriner Nordumgehung B104“
Bitte schicken Sie mir die genauen und nachvollziehbaren Begründungen für die exorbitanten Höhe des „impliziten Nutzen“ bei der NKA für das BVWP Projekt: „Schweriner Nordumgehung B104“
Das BVWP Projekt „Schweriner Nordumgehung B104“
(link: https://www.bvwp-projekte.de/strasse/B104-G10-MV-T3-MV/B104-G10-MV-T3-MV.html
hat in der Berechnung des „Gesamt-Nutzen“, der ja entscheidend ist für die Aufnahme in den BVWP, eine seltsame Besonderheit. Der „impliziten Nutzen“ liegt extrem hoch, mit einem Anteil am Gesamtnutzen von 58%. Es gibt in MV keine anderes BVWP Projekt mit einer ähnlich hohen Einstufung.
Nur mit diesem extremen Ansatz, liegt dann das Nutzen-Kosten-Verhältnis bei 1,6, also über 1 und ist antragsfähig.
In dem BVWP- Glossar wird ausgeführt: ( https://www.bvwp-projekte.de/glossar.html)
• „Implizite Nutzen
Diese Nutzenkomponente berücksichtigt den Umstand, dass Entscheidungen im Verkehr von Menschen nicht allein auf Basis von Reisezeit- und Kostenvergleichen getroffen werden. Zusätzlich beeinflussen z.B. auch die Ausstattung der Verkehrsmittel oder die persönliche Einstellung das Verkehrsverhalten. Diese Eigenschaften der Mobilitätsoptionen sind zwar nicht direkt messbar, werden von den Verkehrsteilnehmern jedoch berücksichtigt. Die Komponenten erfasst somit z.B. Komfort-Nutzen durch den Wechsel vom Pkw auf den Zug oder zusätzliche Mobilitätsnutzen durch eine zusätzliche Fahrt (z.B. Nutzen aus dem Besuch von Freunden).Die Änderung der impliziten Nutzen kann über einen Abgleich mit den messbaren Nutzen ermittelt werden.“
Anfrage eingeschlafen
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Datum5. Dezember 2022
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7. Januar 2023
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