(Nicht rückzahlbare Direkt-) Subventionen zur Kapazitätserweiterung in der Landwirtschaft

Neben den flächenbezogenen EU Agrarsubventionen (die in den Nationalstaaten berechnet und verteilt werden) und anderen EU Subventionen gibt es
- Subventionen auf nationaler (Staats-) und
- Landesebene.
Nachdem in den letzten Jahren viele Milchviehställe gebaut wurden welche zur Kapazitätserhöhung und nun zu erhöhten Produktionsmengen und dem Verfall der Milchpreise führen,

erbitte ich allgemeine Informationen des Bundeslandes Baden-Württemberg über
(1) alle gezahlten Gelder an Betriebe in der Landwirtschaft zur Schaffung neuer Produktionseinrichtungen gesplittet nach Jahren, Landkreis, Art, Erweiterung/Veränderung der Produktionskapazität (z.B. 120 Milchkuhstellplätze, 500 Mastschweine)
- (a) Tierställe zur Fleischproduktion,
- (b) Kuhställe zur Milchproduktion,
- (c) periphere Zahlungen für Produktionseinrichtungen wie Traktoren, Melkroboter etc
- (d) alle anderen Zahlungen.
(2) die gesetzlichen Grundlagen dieser Zahlungen
(3) der Nachweis über die Rechtmässigkeit gegen die EU Vorgaben (EU Richtlinie, EU Gesetz)
(4) die Anzahl der (scheinbar) geschaffenen Arbeitsplätze
(5) welche Kapazitäten wurden im Gegenzug der Produktion entnommen (nach Landkreis, Betriebsart und Jahr).
(6) woher kamen diese Gelder ? Sind es womöglich EU Mittel (EFRE etc) ?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. Januar 2016
  • Frist
    16. Februar 2016
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Antrag nach dem IFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Neben den fläch…
An Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
(Nicht rückzahlbare Direkt-) Subventionen zur Kapazitätserweiterung in der Landwirtschaft [#12549]
Datum
17. Januar 2016 21:13
An
Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Neben den flächenbezogenen EU Agrarsubventionen (die in den Nationalstaaten berechnet und verteilt werden) und anderen EU Subventionen gibt es - Subventionen auf nationaler (Staats-) und - Landesebene. Nachdem in den letzten Jahren viele Milchviehställe gebaut wurden welche zur Kapazitätserhöhung und nun zu erhöhten Produktionsmengen und dem Verfall der Milchpreise führen, erbitte ich allgemeine Informationen des Bundeslandes Baden-Württemberg über (1) alle gezahlten Gelder an Betriebe in der Landwirtschaft zur Schaffung neuer Produktionseinrichtungen gesplittet nach Jahren, Landkreis, Art, Erweiterung/Veränderung der Produktionskapazität (z.B. 120 Milchkuhstellplätze, 500 Mastschweine) - (a) Tierställe zur Fleischproduktion, - (b) Kuhställe zur Milchproduktion, - (c) periphere Zahlungen für Produktionseinrichtungen wie Traktoren, Melkroboter etc - (d) alle anderen Zahlungen. (2) die gesetzlichen Grundlagen dieser Zahlungen (3) der Nachweis über die Rechtmässigkeit gegen die EU Vorgaben (EU Richtlinie, EU Gesetz) (4) die Anzahl der (scheinbar) geschaffenen Arbeitsplätze (5) welche Kapazitäten wurden im Gegenzug der Produktion entnommen (nach Landkreis, Betriebsart und Jahr). (6) woher kamen diese Gelder ? Sind es womöglich EU Mittel (EFRE etc) ?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Kumulierte Zahlen Bewilligte Mittel des Agrarinvestitionsförderprogramms (AFP) von 2011 bis 2015 Bewilligungsjahr …
Von
Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Via
Briefpost
Betreff
Kumulierte Zahlen
Datum
2. Februar 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
Bewilligte Mittel des Agrarinvestitionsförderprogramms (AFP) von 2011 bis 2015 Bewilligungsjahr A nzahl bewilligter Projekt e Höhe der Zuschüsse 2011 359 37.799.541 € 2012 297 29.483.384 € 2013 216 24.595.962 € 2014 158 17.733.692 € 2015 197 20.099.349 € Summe 1227 129.711.928 € Durchschnitt 245 25.942.386 € Zwischen 2011 und 2015 wurden in Baden-Württemberg 129 Mio Euro ausgegeben.
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "(Nicht rückzahlbare Direkt-) Subventionen…
An Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
AW: (Nicht rückzahlbare Direkt-) Subventionen zur Kapazitätserweiterung in der Landwirtschaft [#12549]
Datum
17. Februar 2016 00:17
An
Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "(Nicht rückzahlbare Direkt-) Subventionen zur Kapazitätserweiterung in der Landwirtschaft " vom 17.01.2016 (#12549) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12549 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) vom 17…
Von
Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Betreff
AW: (Nicht rückzahlbare Direkt-) Subventionen zur Kapazitätserweiterung in der Landwirtschaft [#12549]
Datum
17. Februar 2016 16:43
Status
Anfrage abgeschlossen
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14,5 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) vom 17. Januar 2016. Transparente und für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbare Entscheidungen der Landesverwaltung genießen für das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz einen hohen Stellenwert. Insbesondere betrifft dies auch Informationen zu Subventionen in der Landwirtschaft, bei denen die Verbraucherinnen und Verbraucher zu Recht ein großes Interesse an Transparenz haben. Aus diesem Grund stellt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz wie auch die Bundesregierung und die Europäische Union viele Daten frei verfügbar ins Internet. Zu (1) alle gezahlten Gelder an Betriebe in der Landwirtschaft zur Schaffung neuer Produktionseinrichtungen gesplittet nach Jahren Ziel des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) ist die Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, besonders umweltschonenden und besonders tiergerechten Landwirtschaft. Dazu können investive Maßnahmen in landwirtschaftlichen Unternehmen zur - Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen; - Verbesserung des Tierwohls und - Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung unter besonderer Berücksichtigung der Verbesserung des Verbraucher-, Umwelt- und Klimaschutzes gefördert werden. Zum 1. Januar 2014 hat eine neue Förderperiode des Agrarinvestitionsförderprogramms (AFP) begonnen. Wir können Ihnen hiermit aktuelle Informationen aus den bereits abgeschlossenen ersten zwei Jahren der Förderperiode 2014-2020 übermitteln. Die Beantwortung Ihrer Fragen erfolgt somit auf Grundlage der Förderjahre 2014 und 2015. Die Beantwortung der Fragen erfolgt nicht auf Basis von Zahlungen, sondern aufgrund der in dem jeweiligen Jahr bewilligten Fördermittel. Diese Gelder können je nach Baufortschritt in mehreren Teilzahlungen über mehrere Jahre hinweg ausbezahlt werden. Mit Hilfe des AFP wurden in den Jahren 2014 und 2015 insgesamt 355 landwirtschaftliche Unternehmen mit einer Bewilligungssumme von rund 37,8 Mio. € gefördert. 2014 2015 Anzahl der Vorhaben Summe Anzahl der Vorhaben Summe 158 17.733.692 € 197 20.099.349 € Melkroboter sind in der oben genannten Auswertung enthalten. Traktoren werden nicht gefördert. Weitere Mittel wurden beispielsweise für Vorhaben in den Bereichen Obst-, Wein- und Gartenbau bewilligt. Diese sonstigen Vorhaben haben im Jahr 2014 ein Fördervolumen von ca. 1,4 Mio. € bei einer Anzahl von 28 Förderfällen. Im Jahr 2015 beträgt das Fördervolumen ca. 1,6 Mio. € bei einer Anzahl von 51 Förderfällen. Zu (2) die gesetzlichen Grundlagen dieser Zahlungen Die rechtliche Grundlage für die Gewährung von Fördermitteln nach dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm stellt die im jeweiligen Jahr gültige Verwaltungsvorschrift (VwV) einzelbetriebliche Förderung dar. Die weiteren relevanten Rechtsgrundlagen sind jeweils unter Nr.3 der VwV aufgeführt. Im Infodienst Landwirtschaft - Ernährung, Ländlicher Raum Baden Württemberg ist die jeweils gültige VwV für jedermann einsehbar hinterlegt. Sie erreichen den Infodienst unter folgender Adresse: www.landwirtschaft-bw.info<http://ww…o/>. Dort finden Sie über die Menüpunkte Agrarpolitik & Förderung -> Förderwegweiser -> Einzelbetriebliche Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen -> Agrarinvestitionsförderprogramm Teil A -> weitere Informationen. Unter dem Menüpunkt Rechtsgrundlagen haben Sie dort auch Zugriff auf die VwV und andere relevanten Regelungen. Die Rechtsgrundlagen lassen sich auch unter folgendem Direktlink abrufen: http://www.foerderung.landwirtschaft-bw…. Zu (3) der Nachweis über die Rechtmäßigkeit gegen die EU Vorgaben (EU Richtlinie, EU Gesetz) Die Bescheinigungsbehörde (Europäische Finanzkontrolle) bei der Oberfinanzdirektion prüft anhand einer Stichprobe jährlich, ob alle Vorgaben eingehalten werden. Die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben wird ferner durch regelmäßige Kontrollen geprüft, z. B. Vor-Ort-Kontrolle (5% der EU-Zahlungen) und Ex-post-Kontrolle (1% der EU-Zahlungen bei abgeschlossenen bzw. schlussbezahlten Vorhaben). Darüber hinaus finden Kontrollen des Landesrechnungshofes, der Europäischen Kommission und des Europäischen Rechnungshofes statt. Zu (4) die Anzahl der (scheinbar) geschaffenen Arbeitsplätze Diese Daten werden nicht laufend ausgewertet. Eine Evaluierung des Förderprogramms, das die Effekte und Wirkungen des Programms untersucht, erfolgt erst am Ende einer Förderperiode. Zu (5) welche Kapazitäten wurden im Gegenzug der Produktion entnommen Die Zahl landwirtschaftlicher Betriebe mit Viehhaltung hat in den vergangenen Jahren in Baden-Württemberg sowohl absolut wie relativ deutlich abgenommen. Doch nicht nur die Betriebe mit Vieh, auch die Tierbestände nahmen ab (vgl. Tabelle). Das gilt vor allem für Rinder und Schweine. Die Entwicklung der baden-württembergischen Viehhaltung ist in den vergangenen Jahren durch ein Ausscheiden der Betriebe mit kleinen Tierbeständen bei gleichzeitiger Aufstockung der Tierzahlen in den verbleibenden Betrieben und damit auch einem Anstieg des durchschnittlichen Viehbestandes je Halter gekennzeichnet. Viehbestände und -haltungen in Baden-Württemberg seit 2011 Stichtag 3. November Viehhalter Bestand/Haltungen Veränderung 2015 : 2014 2011 2012 2013 2014 2015 Anzahl (in 1.000) in % Rinder 19.9 18.9 18.5 18.0 17.3 −4,1 dar. Milchkühe 10.2 9.6 9.2 8.7 / Schweine 3,3 3,0 2,8 2,7 2,6 -4,2 dar. Zuchtsauen 1,8 1,6 1,4 1,3 1,2 -4,7 Viehbestände Rinder 1.008.8 995.8 1.007.1 1.015.8 1.001.8 −1,4 Schweine 2.017,3 1.952,1 1.902,7 1.936,9 1.833,5 -5,3 dar. Zuchtsauen 211,3 186,9 181,4 178,4 167,0 -6,4 Quelle: StalaBW Die Rinder- und Schweinebestände in den landwirtschaftlichen Betrieben werden nur noch im Rahmen einer Landwirtschaftszählung oder Agrarstrukturerhebung erhoben (zuletzt zum 1. März 2013). Die nächste Agrarstrukturerhebung, die belastbare statistische Daten zu Viehbeständen auf Landkreis- und Gemeindeebene liefert, findet im Jahr 2016 statt. (6) woher kamen diese Gelder ? Sind es womöglich EU Mittel (EFRE etc.)? Es handelt sich um Mittel der EU, des Bundes und des Landes. Die EU-Mittel werden auf Grundlage der ELER-Verordnung und Bundesmittel auf Grundlage der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK), gewährt. Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kommen nicht zum Einsatz. Weitere Auskünfte zu Ihren Fragen finden Sie unter: - http://www.agrar-fischerei-zahlungen.de… - http://www.foerderung.landwirtschaft-bw… - https://mfw.baden-wuerttemberg.de/filea… - http://statistik-bw.de/lhr/2014/pdf/hau… - http://www.agrar-fischerei-zahlungen.de… Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen konnten. Eine weitere Recherche und Zusammenstellung der von Ihnen angefragten Daten können wir Ihnen zur Verfügung stellen, dies würde aber den Rahmen einer gebührenfreien Information nach §10 (3) LIFG deutlich übersteigen. Aus diesem Grund wäre diese zusätzliche Leistung nach §10 (1) LIFG gebührenpflichtig. Eine genaue Festlegung der Gebühren wäre von Art und Umfang der weiteren Fragen abhängig, bei einer Gebühr von mehr als 200 Euro würden Sie vorab informiert. Bitte geben Sie uns eine Rückmeldung, sollten Sie eine weitere und dann gebührenpflichtige Auskunft wünschen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beantworten Sie diese Fragen unverzüglich auch für 2011, 2012 und 2013. Es …
An Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: (Nicht rückzahlbare Direkt-) Subventionen zur Kapazitätserweiterung in der Landwirtschaft [#12549]
Datum
18. Februar 2016 02:27
An
Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beantworten Sie diese Fragen unverzüglich auch für 2011, 2012 und 2013. Es ist sehr unwahrscheinlich dass die aktuell am Markt verfügbaren Überkapazitäten aus 2014 und 2015 kommen. Weitere Fragen aus einer detailierten Prüfung muss ich mir vorbehalten. Auch ist das Datenformat - zumindest auf einem Tablet - schlecht auszuwerten. Am besten sie stellen das in einem Tabellenkalkukationsprogramm oder zusätzlich als *.csv Datei zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12549 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Sehr geehrtAntragsteller/in da sich Ihre Anfrage vom 17. Januar 2016 nicht auf einen bestimmten Zeitraum bezog, h…
Von
Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Betreff
AW: (Nicht rückzahlbare Direkt-) Subventionen zur Kapazitätserweiterung in der Landwirtschaft [#12549]
Datum
24. Februar 2016 12:25
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in da sich Ihre Anfrage vom 17. Januar 2016 nicht auf einen bestimmten Zeitraum bezog, haben wir Ihnen in unserer Antwort vom 17. Februar 2016 die aktuellsten Zahlen der neuen Förderperiode zukommen lassen. Wir leiten Ihnen in der Anlage eine Übersicht über die bewilligten Mittel nach dem Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) für die Jahre 2011 bis 2015 zu. Die Fördermittel nach dem AFP werden nicht nur zur Kapazitätserweiterung eingesetzt. Zahlreiche Investitionen dienen der Modernisierung der Stallgebäude. Sie tragen vor allem zu einer Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in den landwirtschaftlichen Familienbetrieben bei. Seit 2013 steht auch die Verbesserung des Tierwohls im Vordergrund. Stallgebäude werden seitdem nur gefördert, wenn bauliche Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung erfüllt werden, die über dem gesetzlichen Standard liegen. Eine tiergerechte Haltung verlangt z. B., dass die Liegeflächen für die Tiere ausreichend bemessen sind und mehr Bewegungsfläche geschaffen wird. Dieses gesellschaftliche Ziel ist ohne Investitionen nicht zu erreichen. Dazu leistet das AFP einen wichtigen Beitrag. Wir hoffen, Ihnen damit weitergeholfen und zu einem besseren Verständnis für die Verwendung von staatlichen Leistungen für die Landwirtschaft beigetragen zu haben. Wir weisen nochmals darauf hin, dass eine weitere Recherche sowie die Aufbereitung in einem anderen Format den Rahmen einer gebührenfreien Auskunft nach § 10 Absatz 3 LIFG deutlich übersteigen würde. Bei einer Gebühr von 200 Euro würden Sie vorab informiert. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Sehr geehrtAntragsteller/in uns ist aufgefallen, dass die Internetseite "Frag-den-Staat.de" die angehän…
Von
Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Betreff
AW: (Nicht rückzahlbare Direkt-) Subventionen zur Kapazitätserweiterung in der Landwirtschaft [#12549]
Datum
25. Februar 2016 13:12
Status
image001.png
14,5 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in uns ist aufgefallen, dass die Internetseite "Frag-den-Staat.de" die angehängte Exceltabelle mit den von Ihnen gewünschten Zahlen nicht darstellt. Deshalb erhalten Sie mit dieser Mail nochmals die Übersicht über die bewilligten Mittel nach dem Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) für die Jahre 2011 bis 2015. Im Bewilligungsjahr 2011 gab es 359 bewilligte Projekte mit einer Zuschusshöhe von 37.799.541 Euro. Im Bewilligungsjahr 2012 gab es 297 bewilligte Projekte mit einer Zuschusshöhe von 29.483.384 Euro. Im Bewilligungsjahr 2013 gab es 216 bewilligte Projekte mit einer Zuschusshöhe von 24.595.962 Euro. Im Bewilligungsjahr 2014 gab es 158 bewilligte Projekte mit einer Zuschusshöhe von 17.733.692 Euro. Im Bewilligungsjahr 2015 gab es 197 bewilligte Projekte mit einer Zuschusshöhe von 20.099.349 Euro. Insgesamt sind also im Zeitraum 2011 bis 2015 1.227 Projekte bewilligt worden und mit insgesamt 129.711.928 Euro bezuschusst worden. Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich gerne an das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Mit freundlichen Grüßen