Nicht-Übernahme von Unterkunftskosten

Anzahl der Alg-II Bezieher (Hartz 4) im Kreis Mettmann, bei denen die Kosten der Unterkunft nicht in voller Höhe übernommen wurden.
Bitte aufgeschlüsselt nach Stadt und Begründung.
Wenn möglich bitte für die Jahre 2015-2018.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. September 2019
  • Frist
    25. Oktober 2019
  • Ein:e Follower:in
Rudolf-Andreas Floren
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl der …
An Agentur für Arbeit Mettmann Details
Von
Rudolf-Andreas Floren
Betreff
Nicht-Übernahme von Unterkunftskosten [#167165]
Datum
23. September 2019 21:15
An
Agentur für Arbeit Mettmann
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl der Alg-II Bezieher (Hartz 4) im Kreis Mettmann, bei denen die Kosten der Unterkunft nicht in voller Höhe übernommen wurden. Bitte aufgeschlüsselt nach Stadt und Begründung. Wenn möglich bitte für die Jahre 2015-2018.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rudolf-Andreas Floren <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rudolf-Andreas Floren << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rudolf-Andreas Floren
Agentur für Arbeit Mettmann
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern. Aktuell erreichen uns vi…
Von
Agentur für Arbeit Mettmann
Betreff
RE: Nicht-Übernahme von Unterkunftskosten [#167165] [MSG-1449938]
Datum
23. September 2019 21:17
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern. Aktuell erreichen uns viele Anfragen. Bitte geben Sie uns einige Tage Zeit. Wir melden uns wieder bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen

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Agentur für Arbeit Mettmann
Ihre Nachricht vom 23.09.2019 21:15 Uhr [MSG-1723336] Sehr geehrter Herr Floren,   vielen Dank für Ihre Nachricht.…
Von
Agentur für Arbeit Mettmann
Betreff
Ihre Nachricht vom 23.09.2019 21:15 Uhr [MSG-1723336]
Datum
22. Oktober 2019 17:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Floren,   vielen Dank für Ihre Nachricht.   Leider kann Ihr Anliegen bei der Agentur für Arbeit nicht bearbeitet werden. Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jobcenter.   Das für Sie zuständige Jobcenter sowie weitere Informationen zum Thema Arbeitslosengeld II (auch unter dem Namen Hartz IV bekannt) finden Sie unter:    https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld-2.   Ihre Nachricht wurde nicht weitergeleitet.   Mit freundlichen Grüßen