Nicht (vollständig) akademisch ausgebildete Lehrpersonen an Schulen (Primarstufe, Sek I und II)

Aufgeschlüsselt nach Schulstufe und -form, ggf. auch fachspezifisch:

Anzahl (absolut) und Anteil der Unterrichtsstunden an allgemeinbildenden, berufbildenden und Schulen für Sonderpädagogik, die derzeit von Lehrpersonen ausgebildet werden, die keine Lehrbefähigung auf dem Wege der üblichen Lehrausbildung inne haben (ausgenommen: Lehrpersonen im Vorbereitungsdienst) - sowie der Umfang (in % einer ganzen Stelle bzw. Unterrichtsstunden/Woche) und Art ihrer Beschäftigung und Aufgaben (Unterstützung, Nach- und Hausaufgabenhilfem eigenständiger Fachunterricht, Klassenleitung).

- Lehrkräfte ohne auch nur begonnene Lehrpersonenbildung
- Lehrkräfte, die derzeit ein Lehramts- oder Fachstudium absolvieren (nach Art des Studiums - BA, MA, MEd. etc.) und
- Lehrkräfte mit universitärem bzw. PH-Lehramts-Abschluss aber ohne begonnenen Vorbereitungsdienst/Referendariat
- Lehrkräfte, die einen fachwissenschaftlichen, nicht aber einen Lehramts-Studienabschluss (BA / MA / Diplom, Magister, Staatsexamen) haben.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. März 2023
  • Frist
    22. April 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Au…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nicht (vollständig) akademisch ausgebildete Lehrpersonen an Schulen (Primarstufe, Sek I und II) [#273590]
Datum
20. März 2023 17:30
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufgeschlüsselt nach Schulstufe und -form, ggf. auch fachspezifisch: Anzahl (absolut) und Anteil der Unterrichtsstunden an allgemeinbildenden, berufbildenden und Schulen für Sonderpädagogik, die derzeit von Lehrpersonen ausgebildet werden, die keine Lehrbefähigung auf dem Wege der üblichen Lehrausbildung inne haben (ausgenommen: Lehrpersonen im Vorbereitungsdienst) - sowie der Umfang (in % einer ganzen Stelle bzw. Unterrichtsstunden/Woche) und Art ihrer Beschäftigung und Aufgaben (Unterstützung, Nach- und Hausaufgabenhilfem eigenständiger Fachunterricht, Klassenleitung). - Lehrkräfte ohne auch nur begonnene Lehrpersonenbildung - Lehrkräfte, die derzeit ein Lehramts- oder Fachstudium absolvieren (nach Art des Studiums - BA, MA, MEd. etc.) und - Lehrkräfte mit universitärem bzw. PH-Lehramts-Abschluss aber ohne begonnenen Vorbereitungsdienst/Referendariat - Lehrkräfte, die einen fachwissenschaftlichen, nicht aber einen Lehramts-Studienabschluss (BA / MA / Diplom, Magister, Staatsexamen) haben.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273590 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/273590/upload/a215aa5aa44d39810126014e4d6976171b6f3a54/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
20. März 2023 17:30
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Dorothee Feller oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> die vom Ministerium für Schule und Bildung NRW auf Grundlage der Amtlich…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Nicht (vollständig) akademisch ausgebildete Lehrpersonen an Schulen (Primarstufe, Sek I und II) [#273590]
Datum
17. April 2023 20:42
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> die vom Ministerium für Schule und Bildung NRW auf Grundlage der Amtlichen Schuldaten erhobenen Informationen zur Qualifikation der Lehrkräfte sowie zur Art und zum Umfang nichtunterrichtlicher Tätigkeiten sind in den Tabellen 3.5 bis 3.8 der Publikation "Das Schulwesen in NRW aus quantitativer Sicht" veröffentlicht, online verfügbar unter https://www.schulministerium.nrw/amtliche-schuldaten. Informationen zum Umfang des mit und ohne Lehrbefähigung an den weiterführenden Schulen erteilten Unterrichts können Tabelle 4.7 entnommen werden. Die darüber hinaus von Ihnen angefragten Informationen liegen nicht oder in nicht aufbereiteter Form vor. Erlauben Sie mir an dieser Stelle den Hinweis, dass das Ihrem Antrag zugrunde liegende Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) lediglich den Zugang zu den bei öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen regelt, eine Verpflichtung zur Anfertigung von Sonderauswertungen hingegen nicht besteht. Falls Sie Interesse an einer solchen Auswertung haben, wenden Sie sich bitte an den hierfür zuständigen schulstatistischen Auskunftsdienst des Landesbetriebs Information und Technik NRW (<<E-Mail-Adresse>>). Klären Sie dort bitte auch, ob bzw. in welchem Umfang und zu welchen Konditionen diese dort durchgeführt werden können. Mit freundlichen Grüßen