Nicht zugestellte Wahlbenachrichtigung

Welche Möglichkeiten ergeben sich für jemanden, dem durch fehlerhafte Verwaltungsarbeit des Einwohnermeldeamtes keine Wahlbenachrichtigung zugeschickt wurde?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Februar 2022
  • Frist
    23. März 2022
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Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Möglichk…
An Landesdirektion Sachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nicht zugestellte Wahlbenachrichtigung [#241363]
Datum
19. Februar 2022 16:11
An
Landesdirektion Sachsen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Möglichkeiten ergeben sich für jemanden, dem durch fehlerhafte Verwaltungsarbeit des Einwohnermeldeamtes keine Wahlbenachrichtigung zugeschickt wurde?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241363 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241363/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesdirektion Sachsen
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist bei der Landesdirektion Sachsen eingegangen. Wir sind zuständige Rechtsauf…
Von
Landesdirektion Sachsen
Betreff
AW: Nicht zugestellte Wahlbenachrichtigung [#241363]
Datum
22. Februar 2022 11:33
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
2,6 KB


Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist bei der Landesdirektion Sachsen eingegangen. Wir sind zuständige Rechtsaufsichtsbehörde über die Landkreise und Kreisfreien Städte im Freistaat Sachsen und insoweit auch mit dem Kommunalwahlrecht vertraut. Wir empfehlen, sich in der Sache umgehend an die Gemeindeverwaltung zu wenden. Das scheint uns der einfachste und effektivste Weg zu einer schnellen Aufklärung und ggf. Abhilfe zu sein. Allgemein können wir Ihnen mitteilen, dass Ihre Angelegenheit abschließend durch das Gesetz über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (KomWG) und die Kommunalwahlordnung (KomWO) geregelt ist. Gemäß § 7 Absatz 1 KomWO erhält spätestens am 21. Tag vor der Wahl jeder Wahlberechtigte, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, von der Gemeinde eine Wahlbenachrichtigung. Erhält eine Person keine Wahlbenachrichtigung, könnte ein Mangel im Wählerverzeichnis ursächlich sein. Gemäß § 6 Absatz 1 KomWO sind darin von Amts wegen alle Wahlberechtigten einzutragen, die am 42. Tag vor der Wahl bei der Meldebehörde für die Hauptwohnung gemeldet sind. Ob eine Person im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann durch die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis festgestellt werden. Zu diesem Zweck macht die Gemeinde spätestens am 24. Tag vor der Wahl gemäß § 8 KomWO die Einsichtnahmemöglichkeit in das Wählerverzeichnis öffentlich bekannt. Gemäß § 4 Absatz 2 KomWG sind hierfür die Werktage vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl bestimmt. Während dieser Frist können Mängel im Wählerverzeichnis geprüft und behoben werden. Das geschieht regelmäßig auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag der betroffenen Person. Gemäß § 4 Absatz 3 KomWG sind dem schriftlichen Berichtigungsantrag erforderliche Beweismittel beizufügen, wenn die im Antrag behaupteten Tatsachen nicht offensichtlich sind. Bei offensichtlich unrichtigen oder unvollständigen Eintragungen kann die Korrektur von Amts wegen durch die Gemeinde erfolgen. Die Gemeinde gibt dem auf Eintragung gerichteten Antrag statt, indem sie dem Antragsteller die Wahlbenachrichtigung zugehen lässt. Andernfalls kann gegen die Entscheidung der Gemeinde Beschwerde eingelegt werden. Das Verfahren richtet sich nach § 4 Absatz 3 KomWG, zuständig für das Weitere ist das Landratsamt in seiner Funktion als Rechtsaufsichtsbehörde. Ihrer Bitte um Weiterleitung an die zuständige Behörde kommen wir insoweit nach, als wir Ihre Anfrage und unsere Antwort dem Landratsamt Bautzen zur Kenntnis übersenden. Gemäß § 11 Absatz 1 Nr. 13 des Sächsischen Verwaltungskostengesetzes (SächsVwKG) sind nicht nur Auskünfte einfacher Art, sondern auch Amtshandlungen in Angelegenheiten des Wahlrechts, von Verwaltungskosten befreit. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, der Empfehlung, sich an die Gemeindeverwaltung zu wenden, sind wir bereits nachgek…
An Landesdirektion Sachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nicht zugestellte Wahlbenachrichtigung [#241363]
Datum
26. Februar 2022 13:32
An
Landesdirektion Sachsen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
178918-brief.pdf
220,1 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, der Empfehlung, sich an die Gemeindeverwaltung zu wenden, sind wir bereits nachgekommen - leider ohne Erfolg. Im Anhang habe ich Ihnen den entsprechenden Sachverhalt beigefügt. Seitdem ist scheinbar noch immer keine Ummeldung erfolgt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 178918-brief.pdf Anfragenr: 241363 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241363/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>