Nichtanwendung der MD-Bund-Begutachtungsrichtlinien, der DSGVO, intransparente Verfahrensprocedere der Ombudsperson

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, DSGVO, BlnDSG, SGB V

Sehr geehrter Dr. med. Axel Meeßen, sehr geehrter Herr Jacob,

bitte senden Sie mir Folgendes zu bzw. geben Sie Auskunft oder gewähren Sie Akteneinsicht:

1. Handelt es sich beim Gutachter um einen externen Gutachter mit Fachexpertise Neurologie/Sozialmedizin?

2. Welche MD-Bund-Richtlinien zur Begutachtung fanden beim Sozialmedizinischen Gutachten vom 17.3.22, § 38 SGB V, für die DAK Gesundheit Anwendung?

https://md-bund.de/richtlinien-publikationen/richtlinien-/-grundlagen-der-begutachtung/weitere-grundlagen-der-begutachtung.html

3. Auf Grundlage welcher internen Handlungsanweisungen versagen der MdK, Abt. Datenschutz/Recht/Heiko Klatt und Vorstand/Annekatrin Kranepuhl die Herausgabe des DAK-Begutachtungsauftrag an den MDK vom 2.3.22, bei gerichtshängigem Einstweiligen Verfügungsverfahren am SG Berlin? Es besteht Rechtsanspruch zur Herausgabe: Art. 15 Abs.3 DSGVO, § 24 Abs.6 BlnDSG, § 25 SGB V.

Ebenfalls die Auskunft, auf Grundlage welcher Begutachtungsrichtlinien das o.g. Gutachten erstellt wurde? Insbesondere die Frage zur Sorgfaltspflicht:
- Unterlassung der Erhebung postoperativer Befunde, wie Universitätsklinik-Entlassungsbrief, weitere Krankenhausbefunde
- Unterlassung der Anwendung des Entlassmanagements, § 39 SGB V, bei seit 8.3.22 bestehender Einwilligung
- Missachtung von vier fachärztlichen Attesten (Universitätklinik-Professor für Handchirurgie, Unfall-/Handchirurgen, Örthopäden, Hausarzt) zur Notwendigkeit der Haushaltshilfe ab Klinikentlassung ab 15.3.22?

4. Welche MdK-internen Richtlinien oder andere Richtlinien bestehen zur Begutachtung nach Aktenlage mit veralteten Befunden (11/21) bei Hand-Operation am 9.3.22?

5. Die Ombudsperson, aktuell Frau Monika Paulat, soll die Transparenz und die Unabhängigkeit der Medizinischen Dienste sowie die Patientenrechte und die Rechte pflegebedürftiger Personen weiter stärken. Ziel ist es, durch die Ombudsstelle eventuelle Unregelmäßigkeiten aufzudecken und mögliche systematische Fehlentwicklungen im Medizinischen Dienst Berlin-Brandenburg zu verhindern.

Kann die Ombudsperson tätig werden, wenn ein Gerichtsverfahren gegen die DAK Gesundheit beim SG Berlin bereits rechthängig ist?

Welche MdK-internen Verfahrensprocedere gibt es für die Ombudsperson? Kommen die Patienten-Versichertenrechte nach DSGVO, SGB V, §§ 630 a-h BGB nicht zur Anwendung? Besteht kein Anspuch auf Sachstandsmitteilung und Übermittlung der Stellungnahme des MDK?

Wie finden die Gesetze für Behinderte Anwendung? Die BGG-Schlichtungsstelle des Bundes geht von einem Diskriminierungstatbestand bei der Versagung der potoperativen Haushaltshilfe aus.

Welche Gesetze und Richtlinien stellen die Unabhängigkeit der Ombudsperson sicher?

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw.DSGVO, SGB V.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit personenbezogene Daten betroffen sind, bitte ich Sie vorab zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. April 2022
  • Frist
    24. Mai 2022
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Ulrike Kopetzky
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, DSGVO, BlnDSG, SGB V Sehr geehrter Dr. med. Axel Meeßen, s…
An Medizinischer Dienst Berlin-Brandenburg Details
Von
Ulrike Kopetzky
Betreff
Nichtanwendung der MD-Bund-Begutachtungsrichtlinien, der DSGVO, intransparente Verfahrensprocedere der Ombudsperson [#246864]
Datum
22. April 2022 14:00
An
Medizinischer Dienst Berlin-Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, DSGVO, BlnDSG, SGB V Sehr geehrter Dr. med. Axel Meeßen, sehr geehrter Herr Jacob, bitte senden Sie mir Folgendes zu bzw. geben Sie Auskunft oder gewähren Sie Akteneinsicht: 1. Handelt es sich beim Gutachter um einen externen Gutachter mit Fachexpertise Neurologie/Sozialmedizin? 2. Welche MD-Bund-Richtlinien zur Begutachtung fanden beim Sozialmedizinischen Gutachten vom 17.3.22, § 38 SGB V, für die DAK Gesundheit Anwendung? https://md-bund.de/richtlinien-publikationen/richtlinien-/-grundlagen-der-begutachtung/weitere-grundlagen-der-begutachtung.html 3. Auf Grundlage welcher internen Handlungsanweisungen versagen der MdK, Abt. Datenschutz/Recht/Heiko Klatt und Vorstand/Annekatrin Kranepuhl die Herausgabe des DAK-Begutachtungsauftrag an den MDK vom 2.3.22, bei gerichtshängigem Einstweiligen Verfügungsverfahren am SG Berlin? Es besteht Rechtsanspruch zur Herausgabe: Art. 15 Abs.3 DSGVO, § 24 Abs.6 BlnDSG, § 25 SGB V. Ebenfalls die Auskunft, auf Grundlage welcher Begutachtungsrichtlinien das o.g. Gutachten erstellt wurde? Insbesondere die Frage zur Sorgfaltspflicht: - Unterlassung der Erhebung postoperativer Befunde, wie Universitätsklinik-Entlassungsbrief, weitere Krankenhausbefunde - Unterlassung der Anwendung des Entlassmanagements, § 39 SGB V, bei seit 8.3.22 bestehender Einwilligung - Missachtung von vier fachärztlichen Attesten (Universitätklinik-Professor für Handchirurgie, Unfall-/Handchirurgen, Örthopäden, Hausarzt) zur Notwendigkeit der Haushaltshilfe ab Klinikentlassung ab 15.3.22? 4. Welche MdK-internen Richtlinien oder andere Richtlinien bestehen zur Begutachtung nach Aktenlage mit veralteten Befunden (11/21) bei Hand-Operation am 9.3.22? 5. Die Ombudsperson, aktuell Frau Monika Paulat, soll die Transparenz und die Unabhängigkeit der Medizinischen Dienste sowie die Patientenrechte und die Rechte pflegebedürftiger Personen weiter stärken. Ziel ist es, durch die Ombudsstelle eventuelle Unregelmäßigkeiten aufzudecken und mögliche systematische Fehlentwicklungen im Medizinischen Dienst Berlin-Brandenburg zu verhindern. Kann die Ombudsperson tätig werden, wenn ein Gerichtsverfahren gegen die DAK Gesundheit beim SG Berlin bereits rechthängig ist? Welche MdK-internen Verfahrensprocedere gibt es für die Ombudsperson? Kommen die Patienten-Versichertenrechte nach DSGVO, SGB V, §§ 630 a-h BGB nicht zur Anwendung? Besteht kein Anspuch auf Sachstandsmitteilung und Übermittlung der Stellungnahme des MDK? Wie finden die Gesetze für Behinderte Anwendung? Die BGG-Schlichtungsstelle des Bundes geht von einem Diskriminierungstatbestand bei der Versagung der potoperativen Haushaltshilfe aus. Welche Gesetze und Richtlinien stellen die Unabhängigkeit der Ombudsperson sicher? Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw.DSGVO, SGB V. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit personenbezogene Daten betroffen sind, bitte ich Sie vorab zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Kopetzky Anfragenr: 246864 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246864/ Postanschrift Ulrike Kopetzky << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ulrike Kopetzky
Sehr << Anrede >> meine Auskunftsfragen sind teilweise bis jetzt nicht beantwortet: Nr. 2, 3/Absatz …
An Medizinischer Dienst Berlin-Brandenburg Details
Von
Ulrike Kopetzky
Betreff
AW: Nichtanwendung der MD-Bund-Begutachtungsrichtlinien, der DSGVO, intransparente Verfahrensprocedere der Ombudsperson [#246864]
Datum
20. Juni 2022 10:46
An
Medizinischer Dienst Berlin-Brandenburg
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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Sehr << Anrede >> meine Auskunftsfragen sind teilweise bis jetzt nicht beantwortet: Nr. 2, 3/Absatz 2, 4, teilweise 5. Neue Fragen: a) Was tut der MdK bei offensichtlichem Fehlgutachten vom 17.3.22, welche Procedere sind etabliert? b) Der aus Fehlbegutachtung entstandene Schden fällt dem MdK oder der Krankenkasse zu? c) Welche Richlinien oder Rechtsgrundlagen gibt es zur ausschließlich schriftlichen Begutachtung und den Verzicht auf Anforderung von Krankenunterlagen (Befunde etc.) von PatientInnen? Mit freundlichen Grüßen Ulrike Kopetzky