Nichtausstrahlung von Filmen im ZDF-Livestream aus rechtlichen Gründen

Der von Ihnen im Internet angebotene Livestream des ZDF-Hauptprogramms auf zdf.de weist häufig nachts während der Austrahlung von Filmen darauf hin, dass diese Filme "aus rechtlichen Gründen" nicht im Livestream gezeigt werden können.

1. Welche rechtlichen Gründe genau sprechen dagegen? Bitte um Verweis auf das entsprechende Gesetz. Falls Verträge, Lizenzen o.ä. einer Internet-Austrahlung entgegenstehen, bitte ich um Übersendung entsprechender Dokumente.

2. Diverse private Internetfernsehen-Anbieter übertragen das ZDF-Programm ebenfalls als Livestream ins Internet, inklusive aller Filme.
a) Warum übertragen private Anbieter diese Filme ins Internet, nicht jedoch das ZDF selbst?
b) Hat das ZDF rechtliche Bedenken gegen derartige, uneingeschränkte Übertragungen?
c) Welche Vereinbarungen wurde mit den privaten Internetfernsehen-Anbietern bezüglich der Programmübernahme geschlossen? Bitte um Übersendung entsprechender Dokumente.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. Oktober 2021
  • Frist
    30. November 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der von Ihnen …
An Zweites Deutsches Fernsehen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nichtausstrahlung von Filmen im ZDF-Livestream aus rechtlichen Gründen [#231787]
Datum
27. Oktober 2021 01:30
An
Zweites Deutsches Fernsehen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der von Ihnen im Internet angebotene Livestream des ZDF-Hauptprogramms auf zdf.de weist häufig nachts während der Austrahlung von Filmen darauf hin, dass diese Filme "aus rechtlichen Gründen" nicht im Livestream gezeigt werden können. 1. Welche rechtlichen Gründe genau sprechen dagegen? Bitte um Verweis auf das entsprechende Gesetz. Falls Verträge, Lizenzen o.ä. einer Internet-Austrahlung entgegenstehen, bitte ich um Übersendung entsprechender Dokumente. 2. Diverse private Internetfernsehen-Anbieter übertragen das ZDF-Programm ebenfalls als Livestream ins Internet, inklusive aller Filme. a) Warum übertragen private Anbieter diese Filme ins Internet, nicht jedoch das ZDF selbst? b) Hat das ZDF rechtliche Bedenken gegen derartige, uneingeschränkte Übertragungen? c) Welche Vereinbarungen wurde mit den privaten Internetfernsehen-Anbietern bezüglich der Programmübernahme geschlossen? Bitte um Übersendung entsprechender Dokumente.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231787 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231787/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Zweites Deutsches Fernsehen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail an das ZDF. Ihre Kritik zum Angebot der ZDFmediathek haben w…
Von
Zweites Deutsches Fernsehen
Betreff
Nichtausstrahlung von Filmen im ZDF-Livestream aus rechtlichen Gründen [#231787] (Ticket: DE02-2832724)
Datum
27. Oktober 2021 09:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail an das ZDF. Ihre Kritik zum Angebot der ZDFmediathek haben wir in unsere Auswertung der aktuellen Zuschauerreaktionen aufgenommen. Diese wird den verantwortlichen Redaktionen übermittelt und dort in der internen Auseinandersetzung mit dem Programm und dem Online-Angebot berücksichtigt. Wir haben das Angebot in der ZDFmediathek kontinuierlich ausgebaut. Ein Großteil des ZDF-Programms lässt sich mittlerweile für eine gewisse Zeit nachträglich als Online-Video abrufen. Hinzu kommen die Livestreams einzelner Sendungen sowie der 24-Stunden-Livestream des ZDF und seiner Digitalkanäle. Lediglich in einigen Fällen ist die Online-Präsentation unseres Programms eingeschränkt. So können wir generell angekaufte Spielfilme und Serien nicht in der Mediathek anbieten, dies untersagt uns der aktuelle Rundfunkstaatsvertrag. Darüber hinaus müssen wir verschiedene Bild-, Musik- und Persönlichkeitsrechte bei der Bereitstellung von Sendungen in der Mediathek beachten. Das kann dazu führen, dass z. B. in einer Sendung einzelne Beiträge herausgeschnitten werden müssen oder ein Beitrag nur für kurze Zeit online sein darf. Auch müssen wir den Abruf von Sendungen zum Teil auf Deutschland beschränken, die betreffenden Beiträge können dann also nicht aus dem Ausland angesehen werden. Dies ist im Übrigen auch generell beim 24-Stunden-Livestream der Fall. Wir arbeiten weiterhin daran, das Mediathek-Angebot auszubauen. Bitte haben Sie aber Verständnis, dass wir aufgrund der genannten Einschränkungen derzeit noch nicht alle Sendungen online anbieten können. Die Lizensierung von Inhalten an Video on demand-/Streaming-Plattformen im Internet an nationale und internationale Partner gehört seit Jahren zum Tagesgeschäft von ZDF Enterprises – neben dem klassischen Lizenzgeschäft mit Free- und PayTV-Fernsehsendern und anderen Kunden. So ist auch die Lizensierung von Programmen für die Amazon-Channels für uns ein ganz normaler Vertriebsvorgang. Diese Channels sind ein zusätzlicher Service für Fans als Ergänzung der vielen anderen bereits bestehenden Möglichkeiten, bspw. der kostenlos nutzbaren und sehr umfangreichen ZDF-Mediathek. Sie sind für Amazon Prime-Mitglieder individuell abonnierbar, ohne Paketbindung und jederzeit kündbar. Kunden können Amazon Channels jederzeit und an jedem Ort über die Prime Video-App auf Smart TVs, mobilen iOS-, Android- oder den Amazon-eigenen Geräten ansehen oder online im Internet abrufen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre rasche Antwort. Zunächst möchte ich betonen, dass sich meine…
An Zweites Deutsches Fernsehen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nichtausstrahlung von Filmen im ZDF-Livestream aus rechtlichen Gründen [#231787] (Ticket: DE02-2832724) [#231787]
Datum
29. Oktober 2021 01:34
An
Zweites Deutsches Fernsehen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre rasche Antwort. Zunächst möchte ich betonen, dass sich meine Anfrage ausschließlich auf den Internet-Livestream des ZDF bezieht und ausdrücklich nicht auf die nachträgliche Bereitstellung als "Video-on-Demand". Auch auf Geoblocking bezieht sich meine Anfrage ausdrücklich nicht. Offenbar wird der modernere Empfang per Internet-Livestream gegenüber den klassichen Übertragungswegen Kabel/Satellit/Terrestrisch benachteiligt. Private Internetfernsehen-Anbieter (wie Waipu, Zattoo, Joyn uvm.) übertragen jedoch sehr wohl das vollständige Programm live ins Internet. Insofern ist nicht nachvollziehbar, aus welchen Gründen das ZDF selbst seinen Internet-Livestream von einigen Filmen ausnimmt. Es wäre deshalb schön, wenn Sie auf meine konkreten Fragen (siehe vorangegangene E-Mail) noch eingehen könnten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231787 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231787/

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Zweites Deutsches Fernsehen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an das ZDF, welche Sie über die Plattform www.fragdenstaat.de
Von
Zweites Deutsches Fernsehen
Betreff
AW: Nichtausstrahlung von Filmen im ZDF-Livestream aus rechtlichen Gründen [#231787]
Datum
19. November 2021 14:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an das ZDF, welche Sie über die Plattform www.fragdenstaat.de an uns herangetragen haben. Bitte beachten Sie, dass eine Auskunftspflicht des ZDF nach den von Ihnen angeführten Normen nicht besteht, vgl. § 3 Abs. 7 L TranspG, § 1 VIG. Sofern ein Livestreaming in unserer Mediathek aus rechtlichen Gründen nicht gezeigt wird, handelt es sich dabei um lizenzrechtliche Gründe. Ich bitte um Verständnis, dass wir Vertragsdokumente nicht öffentlich machen. Andere Anbieter sind für die Rechteklärungen selbst verantwortlich. Mit freundlichem Gruß