Nichtbearbeitung / Nichtbeantwortung von Akteneinsichtsersuchen

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Guten Tag,
die durch meinen Rechtsanwalt (siehe den danach folgenden Anhang) gestellten Akteneinsichtsersuchen zu den Verfahren 231 UJs 91/12, 3033 Js 8453/19 vom Oktober 2021 - und zusätzlich 81 Js 4150/09, 3033 Js 1174/11, 3033 Js 11304/11 - bei denen ich als als Anzeigender / Geschädigter genannt bin, blieben ihrerseits unbeantwortet. Ich hatte auch auf dem regulären Postweg nachgehakt, falls es an der Zustellung per besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) gelegen haben sollte.

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Alle Unterlagen, Notizen und Akten ihrer Behörde aus denen hervorgeht, warum die Anträge auf Akteneinsicht nicht beantwortet werden können.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. März 2024
  • Frist
    20. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
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An Generalstaatsanwaltschaft Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nichtbearbeitung / Nichtbeantwortung von Akteneinsichtsersuchen [#303348]
Datum
17. März 2024 11:25
An
Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, die durch meinen Rechtsanwalt (siehe den danach folgenden Anhang) gestellten Akteneinsichtsersuchen zu den Verfahren 231 UJs 91/12, 3033 Js 8453/19 vom Oktober 2021 - und zusätzlich 81 Js 4150/09, 3033 Js 1174/11, 3033 Js 11304/11 - bei denen ich als als Anzeigender / Geschädigter genannt bin, blieben ihrerseits unbeantwortet. Ich hatte auch auf dem regulären Postweg nachgehakt, falls es an der Zustellung per besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) gelegen haben sollte. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Unterlagen, Notizen und Akten ihrer Behörde aus denen hervorgeht, warum die Anträge auf Akteneinsicht nicht beantwortet werden können. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Adresse entfernt >> Anfragenr: 303348 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303348/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, die Ersuchen Anhang. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - ka60-der…
An Generalstaatsanwaltschaft Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nichtbearbeitung / Nichtbeantwortung von Akteneinsichtsersuchen [#303348]
Datum
17. März 2024 11:27
An
Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Ersuchen Anhang. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - ka60-der-leitende-oberstaatsanwalt-berlin-211013.pdf - ka58-der-leitende-oberstaatsanwalt-berlin-211013.pdf Anfragenr: 303348 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303348/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Antwortschreiben - Teilbeantwortung und Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft.
Von
Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Antwortschreiben
Datum
22. März 2024
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
372,3 KB
- Teilbeantwortung und Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antwortschreiben [#303348] Guten Abend << Antragsteller:in >> schön das es ihrerseits nun eine An…
An Generalstaatsanwaltschaft Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwortschreiben [#303348]
Datum
2. April 2024 18:00
An
Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
77,4 KB
Guten Abend << Antragsteller:in >> schön das es ihrerseits nun eine Antwort gibt. :) In der zugrundeliegenden Daten-Auskunft war zu lesen, ich sei Anzeigender in den zwei genannten Verfahren gewesen. (Siehe Anhang) In 3033 Js 8453/19 bin ich offenbar vom zunächst Beschuldigten zum Anzeigenden umgewidmet geworden. Daher meine Verwirrung. In 231 UJs 91/12 war die Aufbewahrung der Akte dann doch nicht bis zum 31.12.2050 - wie angegeben - da sie bereits bei der Auskunft vom 2. November 2021 vernichtet worden war. (Ich werde die Hintergründe somit nie erfahren.) Vielen Dank für die ersten Aufklärung in der Sache. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - auskunft-2.pdf Anfragenr: 303348 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303348/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Staatsanwaltschaft Berlin
Anwort Akteneinsicht Die vergessenen Akteneinsichten werden nun durchgereicht. (Nach StPO nicht IFG).
Von
Staatsanwaltschaft Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Anwort Akteneinsicht
Datum
8. April 2024
Status
Warte auf Antwort
146,3 KB
Die vergessenen Akteneinsichten werden nun durchgereicht. (Nach StPO nicht IFG).