Nichtbearbeitung / Nichtbeantwortung von Akteneinsichtsersuchen
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Guten Tag,
die durch meinen Rechtsanwalt (siehe den danach folgenden Anhang) gestellten Akteneinsichtsersuchen zu den Verfahren 231 UJs 91/12, 3033 Js 8453/19 vom Oktober 2021 - und zusätzlich 81 Js 4150/09, 3033 Js 1174/11, 3033 Js 11304/11 - bei denen ich als als Anzeigender / Geschädigter genannt bin, blieben ihrerseits unbeantwortet. Ich hatte auch auf dem regulären Postweg nachgehakt, falls es an der Zustellung per besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) gelegen haben sollte.
Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen, Notizen und Akten ihrer Behörde aus denen hervorgeht, warum die Anträge auf Akteneinsicht nicht beantwortet werden können.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antwort verspätet
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Datum17. März 2024
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20. April 2024
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