Nichteinhaltung der Satzung über die Nutzung der Einrichtungen der Berliner Bäderbetriebe

laut Satzung über die Nutzung der Einrichtungen der Berliner Bäderbetriebe vom 1. November 2013 sind der Bevölkerung in Hallenbädern wenigstens 50 Prozent der Wasserfläche zur Verfügung zu stellen (§2 Abs. 6). Ausweislich der Website der Berliner Bäderbetriebe in ihrer Fassung vom 29. Juni 2023 ist das in der Schwimmhalle Fischerinsel nicht der Fall. Entsprechende Screenshots zum Beleg können bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden.

Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um die satzungsgemäße Ausgestaltung der Öffnungszeiten sicherzustellen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Juni 2023
  • Frist
    1. August 2023
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: laut S…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
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Betreff
Nichteinhaltung der Satzung über die Nutzung der Einrichtungen der Berliner Bäderbetriebe [#282712]
Datum
29. Juni 2023 00:22
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
laut Satzung über die Nutzung der Einrichtungen der Berliner Bäderbetriebe vom 1. November 2013 sind der Bevölkerung in Hallenbädern wenigstens 50 Prozent der Wasserfläche zur Verfügung zu stellen (§2 Abs. 6). Ausweislich der Website der Berliner Bäderbetriebe in ihrer Fassung vom 29. Juni 2023 ist das in der Schwimmhalle Fischerinsel nicht der Fall. Entsprechende Screenshots zum Beleg können bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um die satzungsgemäße Ausgestaltung der Öffnungszeiten sicherzustellen?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282712 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282712/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
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Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
29. Juni 2023 00:22
Status
Warte auf Antwort

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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nichteinhaltung der Satzung über die Nutzung der Einrichtungen der…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Nichteinhaltung der Satzung über die Nutzung der Einrichtungen der Berliner Bäderbetriebe [#282712]
Datum
1. August 2023 10:38
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nichteinhaltung der Satzung über die Nutzung der Einrichtungen der Berliner Bäderbetriebe“ vom 29.06.2023 (#282712) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>