Nichterscheinen vor Ausschuss für Inneres und Heimat am 5.9.2023 um 8:30 Uhr sowie am 7.9.2023 um 7:30 Uhr

Am Dienstag, den 5.9.2023 zwischen 8:30 Uhr und 9:30 Uhr hätte Frau Faeser vor dem Ausschuss für Inneres und Heimat aussagen sollen bezüglich ihrer angeblichen Instrumentalisierung von Verfassungsschutz, anderen Behörden und ZDF, insbesondere Böhmermann zwecks Disziplinarverfahren gegen Schönbohm, nachdem sie wütend gewesen sein soll, dass der Verfassungsschutz bisher nichts gefunden hatte, was sie ihm hätte zur Last legen können.

Sie war allerdings aufgrund "medizinischer Gründe" nicht erschienen. Laut Angaben des BMI hatte Frau Faeser einen Arzttermin.

Am selben Tag zwischen 11:00 und 11:45 Uhr gab Frau Faeser während einer Wahlkampfveranstaltung in Wiesbaden für die Landtagswahl in Hessen der dpa ein Interview, dabei wurden Fotos aufgenommen.

Wann und wo war dieser Arzttermin? Kann dieser Arzt dies anonymisiert bestätigen? Bitte lassen Sie mir diese Bestätigung zukommen. Bitte lassen Sie mir zudem Frau Faesers Zeitplan für die Kalenderwoche 36 zukommen, soweit dies möglich ist.

Aufgrund des Nichterscheinens am Dienstag setzte Lars Castellucci denselben Tagesordnungspunkt für den 7.9.2023 wieder auf die Agenda.

Wieder blieb Frau Faeser dem Ausschuss fern.

Am 6.9.2023 nahm Faeser am Berliner Abend der deutschen Feuerwehren teil. Sie schien nicht gesundheitlich beeinträchtigt zu sein und teilte mehreren Personen mit, dass sie nicht zur Sitzung am 7.9.2023 erscheinen werde.

Aus welchem Grund blieb sie auch dem Ersatztermin fern, der nur deswegen nötig war, weil Frau Faeser sich am Dienstag hatte vertreten lassen?

Habe ich das Recht, alle Ihre Antworten zu veröffentlichen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. September 2023
  • Frist
    10. Oktober 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am Dienstag, den 5.9.2023 zwischen 8:…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nichterscheinen vor Ausschuss für Inneres und Heimat am 5.9.2023 um 8:30 Uhr sowie am 7.9.2023 um 7:30 Uhr [#287834]
Datum
7. September 2023 14:58
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am Dienstag, den 5.9.2023 zwischen 8:30 Uhr und 9:30 Uhr hätte Frau Faeser vor dem Ausschuss für Inneres und Heimat aussagen sollen bezüglich ihrer angeblichen Instrumentalisierung von Verfassungsschutz, anderen Behörden und ZDF, insbesondere Böhmermann zwecks Disziplinarverfahren gegen Schönbohm, nachdem sie wütend gewesen sein soll, dass der Verfassungsschutz bisher nichts gefunden hatte, was sie ihm hätte zur Last legen können. Sie war allerdings aufgrund "medizinischer Gründe" nicht erschienen. Laut Angaben des BMI hatte Frau Faeser einen Arzttermin. Am selben Tag zwischen 11:00 und 11:45 Uhr gab Frau Faeser während einer Wahlkampfveranstaltung in Wiesbaden für die Landtagswahl in Hessen der dpa ein Interview, dabei wurden Fotos aufgenommen. Wann und wo war dieser Arzttermin? Kann dieser Arzt dies anonymisiert bestätigen? Bitte lassen Sie mir diese Bestätigung zukommen. Bitte lassen Sie mir zudem Frau Faesers Zeitplan für die Kalenderwoche 36 zukommen, soweit dies möglich ist. Aufgrund des Nichterscheinens am Dienstag setzte Lars Castellucci denselben Tagesordnungspunkt für den 7.9.2023 wieder auf die Agenda. Wieder blieb Frau Faeser dem Ausschuss fern. Am 6.9.2023 nahm Faeser am Berliner Abend der deutschen Feuerwehren teil. Sie schien nicht gesundheitlich beeinträchtigt zu sein und teilte mehreren Personen mit, dass sie nicht zur Sitzung am 7.9.2023 erscheinen werde. Aus welchem Grund blieb sie auch dem Ersatztermin fern, der nur deswegen nötig war, weil Frau Faeser sich am Dienstag hatte vertreten lassen? Habe ich das Recht, alle Ihre Antworten zu veröffentlichen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287834 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287834/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nichterscheinen vor Ausschuss für Inneres und Heimat am 5.9.2023 u…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nichterscheinen vor Ausschuss für Inneres und Heimat am 5.9.2023 um 8:30 Uhr sowie am 7.9.2023 um 7:30 Uhr [#287834]
Datum
10. Oktober 2023 15:23
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nichterscheinen vor Ausschuss für Inneres und Heimat am 5.9.2023 um 8:30 Uhr sowie am 7.9.2023 um 7:30 Uhr“ vom 07.09.2023 (#287834) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium des Innern und für Heimat Referat Z II 4 - 13002/28#542 und 13002/28#545 Sehr << Antragst…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Nichterscheinen vor Ausschuss für Inneres und Heimat am 5.9.2023 um 8:30 Uhr sowie am 7.9.2023 um 7:30 Uhr [#287834]
Datum
10. Oktober 2023 15:43
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium des Innern und für Heimat Referat Z II 4 - 13002/28#542 und 13002/28#545 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem IFG Antrag vom 05.09.2023 wurde der entsprechende Bescheid am 26. September 2023 auf dem Postwege übersandt. Für Ihren IFG Antrag vom 07.09.2023 erfolgte die Übersendung auf dem Postwege am 05 Oktober 2023. Die Bescheide wurde jeweils an die von Ihnen mit den IFG Anträgen übermittelten Anschrift übersandt. Mit freundlichen Grüßen