Nichtgültigkeit 49€ Ticket / D-Ticket in BYL

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Guten Tag,

Vorbemerkung des Antragstellenden:
Es gibt verschiedentlich Medienberichte, aus denen hervorgeht, das innerhalb Deutschlands auf diversen Nah-/Regionalverkehrsstrecken das 49€ Ticket keine Gültigkeit hat, obwohl die Strecken in den Regionalverkehrsplänen als solche ausgewiesen sind.

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Vollständiges Verzeichnis der Strecken bzw. Streckenabschnitte die NICHT bzw. eingeschränkt, mit Angabe der Einschränkungen, mit dem 49€ / D-Ticket nutzbar sind.

Liegen keine Nutzungsbeschränkungen im Nah- und Regionalverkehr vor, wird um eine Negativbestätigung gebeten.

Ein berechtigtes Interesse ergibt sich aus dem Kontext der Nutzbarkeit des ÖPNV im Rahmen des 49€ Tickets und den damit verbundenen ökologischen und ökonomischen Gegebenheiten.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. April 2023
  • Frist
    6. Juni 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nichtgültigkeit 49€ Ticket / D-Ticket in BYL [#277631]
Datum
29. April 2023 23:45
An
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Vorbemerkung des Antragstellenden:<< Antragsteller:in >> Es gibt verschiedentlich Medienberichte, aus denen hervorgeht, das innerhalb Deutschlands auf diversen Nah-/Regionalverkehrsstrecken das 49€ Ticket keine Gültigkeit hat, obwohl die Strecken in den Regionalverkehrsplänen als solche ausgewiesen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Vollständiges Verzeichnis der Strecken bzw. Streckenabschnitte die NICHT bzw. eingeschränkt, mit Angabe der Einschränkungen, mit dem 49€ / D-Ticket nutzbar sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Liegen keine Nutzungsbeschränkungen im Nah- und Regionalverkehr vor, wird um eine Negativbestätigung gebeten.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ein berechtigtes Interesse ergibt sich aus dem Kontext der Nutzbarkeit des ÖPNV im Rahmen des 49€ Tickets und den damit verbundenen ökologischen und ökonomischen Gegebenheiten.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277631 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277631/
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihre Anfrage erhalten. Das Deutschlandticket ist bundesweit gü…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Betreff
AW: Nichtgültigkeit 49€ Ticket / D-Ticket in BYL [#277631]
Datum
16. Mai 2023 12:11
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihre Anfrage erhalten. Das Deutschlandticket ist bundesweit gültig und ermöglicht deutschlandweite Fahrten im ÖPNV und SPNV aller teilnehmenden Verkehrsunternehmen, Landestarife und Verkehrsverbünde sowie im verbundfreien Raum. Reisende können also alle Busse und Bahnen des öffentlichen Regional- und Nahverkehrs in ganz Deutschland nutzen. Ausgenommen sind der Fernverkehr und Fahrten in der ersten Klasse. Weitere Informationen zum Deutschland-Ticket finden Sie unter folgendem Link: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/deutschlandticket-2134074 Liniennetzkarten des SPNV der Bundesländer finden Sie unter: https://www.bahn.de/service/fahrplaene/streckennetz Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit unseren Erläuterungen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für ihre Information. Wie Sie u.a. der gestrigen Antwort aus dem Land Brandenburg (siehe …
An Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nichtgültigkeit 49€ Ticket / D-Ticket in BYL [#277631]
Datum
16. Mai 2023 17:24
An
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für ihre Information. Wie Sie u.a. der gestrigen Antwort aus dem Land Brandenburg (siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/nichtgueltigkeit-49eur-ticket-d-ticket-in-bbl/ ) entnehmen können, ist das D-Ticket eben nicht auf allen Nah- und Regionalverkehrsstrecken gültig. Auch gibt es Beschränkungen, wenn Regionalstrecken(-abschnitte) im Nahverkhrsplan mit IC-Zügen verstärkt werden. Darf ich Ihre Antwort dennoch so verstehen das in Bayern das D-Ticket auf allen Strecken des SPNV im Nah- und Regionalverkehr uneingeschränkt gültig ist und keine Nutzungseinschränkungen, auch nicht für Teilstrecken, gegeben sind? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277631 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277631/

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Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 16.05.2023. Wie in unserer Antwort vo…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Betreff
AW: Nichtgültigkeit 49€ Ticket / D-Ticket in BYL [#277631]
Datum
25. Mai 2023 12:06
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 16.05.2023. Wie in unserer Antwort vom 16.05.2023 angegeben, gilt das Deutschlandticket bundesweit i. d. R. in allen öffentlichen Verkehrsmitteln der Verbünde und bei allen Nahverkehrsunternehmen. Der Nahverkehr kann deutschlandweit genutzt werden, also: Busse, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie S-Bahnen, Regionalbahnen und Regionalexpresszüge in der 2. Klasse und in den meisten Fällen auch Fähren. Außerdem dürfen Sie mit dem Deutschland-Ticket und der Bayerischen Regiobahn (BRB) bis nach Salzburg/ Kufstein fahren. Das Ticket gilt nicht im Fernverkehr (IC, EC, ICE). Auch private Anbieter wie z. B. FlixTrain oder FlixBus sind ausgeschlossen. Ebenso gilt das Deutschlandticket nicht in Verkehrsmitteln, die überwiegend zu touristischen oder historischen Zwecken betrieben werden. Weitere Informationen finden Sie auch unter den folgenden Links: https://bahnland-bayern.de/de/deutschlandticket https://www.d-ticket.info/wo-und-wie-gilt-das-d-ticket https://www.brb.de/de/tickets/deutschlandticket oder in den Tarifbestimmungen für das Deutschland-Ticket auf folgender Website: https://deutschlandtarifverbund.de/tarifbedingungen/ Wir hoffen, dass wir Ihr Anliegen beantworten konnten und wünschen Ihnen gute Fahrt mit der Bahn. Mit freundlichen Grüßen